Ausbildung kostet Zeit, Aufmerksamkeit und Geld. Wer über den zweiten Bildungsweg das Abitur erlangen möchte, verbessert jedoch seine berufliche Perspektive nachhaltig. Die Investitionen gehen buchstäblich und ganz direkt in die eigene Zukunft. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um das Vorhaben “Abitur über 2. Bildungsweg“ finanziell zu stützen, denn unterschiedliche Zuschüsse und Darlehen von staatlicher und privater Seite stehen bereit.
Bei den nachfolgend genannten Förderungen und Zuschüssen spielt es keine Rolle, in welcher Form das Abitur erworben wird. Wir gehen detailliert auf das BAföG für Schüler, den Bildungskredit, die Bildungsprämie sowie auf zwei Stipendien ein. Anfallende Kosten können durchweg steuerlich geltend gemacht werden. Außerdem sind Schüler bis zum 25. Lebensjahr kindergeldbezugsberechtigt. Dieses Geld hilft dabei, den zweiten Bildungsweg zu finanzieren.
Inhaltsverzeichnis
BAföG für Schüler fördert das Abitur im 2. Bildungsweg
Das so genannte Schüler-BAföG ist in erster Linie dazu da, jungen Menschen den Weg zur Erlangung eines Schulabschlusses zu finanzieren. Und dazu gehört auch das Abitur. Der Staat fördert Schüler, die ihren Schulabschluss per Fernkurs, Abendschule oder auf einem anderen Bildungsweg nachholen wollen. Das Schüler-BAföG ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Schüler, die es beantragen wollen, sollten zuerst die allgemeingültigen Kriterien überprüfen.
- Antragsteller dürfen nicht bei ihren Eltern wohnen.
- Der Antrag muss vor Vollendung des 30. Lebensjahres gestellt und bewilligt werden.
- Es gibt Ausnahmeregelungen. Sie gelten für den zweiten Bildungsweg und bei unvorhergesehenen Härtefällen.
- Der Antragseingangstermin kennzeichnet bei Bewilligung den Beginn des Bezugs. D.h., wenn die Bewilligung ausgesprochen wird, erhält der Antragsteller rückwirkend Geld ab Antragseingang.
Bei Fernlehrgängen gelten weitere Besonderheiten:
- Das Schüler-BAföG wird nur in den letzten zwölf Monaten des Fernlehrgangs ausgezahlt.
- Während dieser letzten zwölf Monate muss der Schüler an drei aufeinanderfolgenden Monaten seine Arbeitskraft vollkommen auf die Erreichung des Abschlusses konzentrieren. Die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit ist in dieser Zeit per Gesetz verboten.
- Bevor Schüler-BAföG ausgezahlt wird, muss der Antragsteller nachweisen, dass er bereits sechs Monate aktiv am Fernlehrgang beteiligt ist.
Antragsteller, die bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können, können bis zu 543 € pro Monat erhalten. Unter anderem hat die Art der besuchten Schule Einfluss auf die Höhe des BAföG-Satzes.
Aktuelles aus dem BAföG: Ab Herbst 2016 werden die Bedarfssätze angepasst. Eine Korrektur um 7 % nach oben soll den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung tragen. Die Berechnung der BAföG-Sätze erfolgt über das Amt für Ausbildungsförderung in der Kommune oder im Landratsamt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hält auf seiner Internetseite aller relevanten und vor allem aktuellen Informationen zum Thema BAföG bereit. Jeder Antragsteller sollte sich vorher ausführlich darüber informieren, und zwar unbedingt bevor der Fernlehrgang beginnt. Unter Umständen kann nämlich beim Versäumen bestimmter Fristen und Termine ein formaler Ausschlussgrund dazu führen, dass die Bezugsberechtigung nicht mehr gegeben ist.
Mit dem Bildungskredit das Abi finanzieren
Wenn kein Anspruch auf Schüler-BAföG besteht, kann der Bildungskredit in Betracht kommen. Auch wenn das BAföG alleine zu Finanzierung der Ausbildung nicht reicht, steht die Option des Bildungskredits offen. Für die Antragstellung ist Volljährigkeit Voraussetzung. Außerdem muss ein berufsqualifizierender Abschluss vorliegen. Ist das nicht der Fall, muss zumindest nach Abschluss der gegenwärtigen Ausbildung eine spezifische Berufsqualifikation erreicht sein.
Der Bildungskredit nimmt keinen Bezug auf das eigene Einkommen und legt auch nicht die Einkommensverhältnisse der Eltern oder Ehepartner zu Grunde. Dieses Programm lässt sich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Im Prinzip schließen Antragsteller einen Bankkredit ab, der mindestens 1000 € und maximal 7200 € beträgt. Über eine gewählte Laufzeit von maximal zwei Jahren werden monatlich 100,200 oder 300 € ausgezahlt. Auch ist eine Einmalzahlung in Höhe von 3600 € maximal möglich.
Abitur und Bildungsprämien
Eine berufsbegleitende Weiterbildung wird von der Bundesregierung mit der Bildungsprämie unterstützt. Die Erlangung von Schulabschlüssen auf dem zweiten Bildungsweg ist somit klassischer Fördergegenstand. Die Bildungsprämie verfolgt den Zweck, dass Menschen zu lebenslangem Lernen angehalten werden. Die Unterstützung besteht darin, dass der Staat maximal 500 € der Kosten eines Fernlehrgangs übernimmt, vorausgesetzt, dass nicht mehr als 1000 € Kosten für eine Veranstaltung anfallen. Außerdem müssen Antragsteller mindestens 18 Jahre alt sein, 15 Stunden pro Woche arbeiten oder in Elternzeit sein. Das jährliche zu versteuernde Einkommen darf die Grenze von 20.000 € bei Alleinstehenden und 40.000 € bei Verheirateten nicht übersteigen.
Alle zwei Jahre kann ein neuer Antrag gestellt werden. Rund 600 Beratungseinrichtungen stellen die Prämiengutscheine aus und helfen dabei, die formalen Anforderungen zu erfüllen. Oft sind die örtlichen Volkshochschulen erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Bildungsprämie. Wichtig ist, dass der Lehrgang noch nicht begonnen hat und Lehrgangsgebühren noch nicht entrichtet wurden. Auch darf die Rechnung der Fernschule noch nicht ausgestellt worden sein. Wenn eine dieser Bedingungen nicht eingehalten wird, wirkt das als KO-Kriterium und versperrt den Zugang zum Zuschuss. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hält die laufenden Antragsformalien und Rahmenbedingungen der Bildungsprämien stets aktuell. Ein Blick auf die Internetseite lohnt sich deshalb, um auf dem Laufenden zu sein.
Mit Stipendien zum Abitur
Bei Stipendien kommt es darauf an, die Geldgeber von der eigenen Motivation zu überzeugen. Wichtig ist dabei, dass man die Vorgaben der Geldgeber genau kennt. Nur so kann man herausfinden, ob die eigene Motivation deckungsgleich mit den Zielen der Stiftung bzw. des Stipendiengebers ist. Da Stipendien oft von Organisationen vergeben werden, die privatrechtliche Wurzeln haben, gibt es sehr unterschiedliche Programme. Andere sind von öffentlich finanzierten Stiftungen aufgelegt, bei denen oftmals das Allgemeinwohl im Mittelpunkt steht. Die Erfahrung zeigt, dass für Schüler des zweiten Bildungswegs vergleichsweise selten Stipendien vergeben werden. Dennoch sollen hier zwei Varianten eines Stipendiums beschrieben werden.
Hans-Böckler-Stiftung
Die Hans-Böckler-Stiftung steht Gewerkschaften nahe. Sie unterstützt Schüler mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit bis zu 597 € pro Monat. Damit soll der Lebensunterhalt bestritten werden. Hinzu kommen 150 € Büchergeld, allerdings nur dann, wenn die altersmäßige Begrenzung beim BAföG (25 Jahre) überschritten ist. Bezieht der Antragsteller bereits Schüler-BAföG, reduziert sich die Zahlung der Stiftung auf 180 € pro Monat.
Der Zugang ist nicht einfach, denn man kann sich nicht selbst und direkt bei der Hans-Böckler-Stiftung bewerben. Vielmehr schlägt eine Gewerkschaft oder ein Vertrauensdozent einen Kandidaten vor. Erst wenn die Stiftung den Bewerber als “würdig” stuft, wenn also beruflicher Erfolg da ist, gute Zeugnisse vorliegen und gesellschaftliche, ehrenamtliche oder gewerkschaftlich engagierte Tätigkeiten an der Tagesordnung sind, dann dürfen Bewerber sich eventuell persönlich vorstellen.
Crespo Foundation
Die Crespo Foundation unterstützt eine sehr begrenzte Gruppe. Es geht um Migrantinnen, die im Rhein-Main-Gebiet leben und zwischen 18 und 35 Jahre alt sind. Die Stiftung hat ein Kapital von 12 Millionen € und ist seit 2006 am Markt. Ziel der Stiftung ist, bei jungen Migrantinnen das Bildungsniveau zu verbessern. Das Nachholen eines Schulabschlusses wie zum Beispiel das Abitur, fallen in die Zielsetzung der Stiftung. Die Crespo Foundation unterstützt ihre Stipendiaten individuell. Die persönlichen finanziellen Rahmenbedingungen spielen eine große Rolle dabei.
Stiftungen gibt es sehr viele in Deutschland. Interessenten, die eine Förderung über ein Stipendium suchen, sollten zunächst die lokalen Möglichkeiten überprüfen. Ein weiterer Schritt kann darin bestehen, Datenbanken nach Stiftungen zu durchsuchen, die ihr Geld in die Bildung stecken. Ob und inwieweit dort Fördermöglichkeiten bestehen, ist so individuell wie die Stiftungen selbst. In der Praxis heißt das, recherchieren, überprüfen und persönlich vorstellen. Nur auf diesem Weg lässt sich herausfinden, ob eine individuelle Förderung über ein Stipendium möglich ist.
Steuerliche Aspekte der Ausbildungskosten
Grundsätzlich dürfen die Kosten für die Ausbildung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Sie sind als Werbungskosten bzw. als Sonderausgaben einzutragen.
- Lehrgangsgebühren,
- Lehrgangsmaterialien,
- Seminarkosten und
- Kosten für Tagungen oder Workshops, die im Zuge des Abiturs anfallen,
werden von den Finanzämtern regelmäßig akzeptiert. Im Gegenzug dazu müssen finanzielle Zuschüsse ebenfalls in der Steuererklärung bekannt gemacht werden. Die Kosten senken das steuerpflichtige Einkommen und damit die Steuern. Wer so wenig verdient, dass er ohnehin keine Lohnsteuer bezahlt, kann sich im Prinzip eine Steuererklärung sparen. Denn letztendlich kann man nur das zurückfordern, was man vorher an Lohnsteuer abgeführt hat.
In der Praxis hat sich bewährt, die Lehrgangsgebühren in Raten zu zahlen. Das ist allerdings nicht bei allen Schulen möglich. Wer eine Finanzierungslücke hat, sollte sich mit der Schule in Verbindung setzen, um diese Finanzierungsmöglichkeit zu besprechen. Manche Arbeitgeber unterstützen ihr Personal bei einer Weiterbildung. Es ist manchmal mehr möglich, als Mitarbeiter anfangs vermuten. Wer sich auf ein Gespräch mit seinem Arbeitgeber vorbereitet, sollte das Argument der Höherqualifizierung aus mehreren Blickwinkeln betrachten. Aus Sicht des Arbeitgebers dient die Besserqualifizierung des Arbeitnehmers dazu, dem Unternehmen qualifiziertere Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Diesem Argument kann sich fast kein Arbeitgeber entziehen.
Praxistipp
Das Abitur im zweiten Bildungsweg kann an der Abendschule, am Kolleg oder an der Fernschule absolviert werden. Fernkurse verlangen häufig monatliche Raten, um die Lehrgangsgebühren zu decken. An Abendschulen und Kollegs kann das ganz anders aussehen. Auf der staatlichen Abendschule (Abendgymnasium) übernehmen die jeweiligen Bundesländer die Ausbildungskosten. Lehr- und Lernmittel sind in einigen Bundesländern freigestellt. Darüber hinaus ist es möglich, sich Lehrmaterialien auszuleihen. Auf diese Weise spart man erhebliche Kosten. Die Ausbildung an Kolleg, einem Institut für Erwachsenenbildung, eröffnet dieselbe Möglichkeit. Wenn für den Bewerber ein Kolleg mit staatlicher Trägerschaft infrage kommt, bekommt er die Ausbildung zum Nulltarif.