Die Begabtenprüfung in Baden-Württemberg verlangt 25 Jahre und fünf Jahre Beruf

Die Begabtenprüfung führt besonders befähigte Berufstätige ohne Schulbesuch zur allgemeinen Hochschulreife. Sie ist ein Ausnahmeweg mit hohen Hürden, keine Abkürzung zum Abitur.

Arbeitsplatz mit Fachbüchern und Aufzeichnungen zur privaten Vorbereitung auf eine Prüfung
Auf die Begabtenprüfung wird privat vorbereitet, Unterricht gibt es dafür nicht.Bild: KI generiert
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Die Begabtenprüfung ist eine staatliche Prüfung für Berufstätige, die für ein bestimmtes Fachgebiet eine herausragende Befähigung besitzen und wegen ihres Werdegangs keine Abiturprüfung ablegen konnten. Sie führt zur bundesweit anerkannten allgemeinen Hochschulreife. Die folgenden Angaben stammen aus dem Merkblatt des baden-württembergischen Kultusministeriums zur dortigen Verordnung von 1984 in der Fassung von 2005.

Die Begabtenprüfung ist keine Einrichtung des zweiten Bildungswegs

Das steht so im Merkblatt des Kultusministeriums: Die Begabtenprüfung ist keine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges, die über einen schulischen Bildungsgang zum Abitur führt, und die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt privat. Es gibt also keine Schule, keinen Unterricht, keine Kursnoten und keine Betreuung. Grundlage des Stoffs ist der Bildungsplan für die allgemein bildenden Gymnasien in Baden-Württemberg.

Daraus folgt auch, dass es kein BAföG gibt, denn gefördert wird nur eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule. Und es folgt, dass die Prüfung eigenständig neben dem Hochschulzugang für Berufstätige nach Paragraf 58 des Landeshochschulgesetzes steht. Wer ohnehin nur ein bestimmtes Fach studieren will, prüft diesen zweiten Weg zuerst, denn er verlangt keine Abiturprüfung.

25 Jahre, fünf Jahre Beruf nach der Ausbildung und Hauptwohnsitz im Land

Die Bewerber müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben und nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung mindestens fünf Jahre berufstätig gewesen sein. Wer die Abschlussprüfung nach Paragraf 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes abgelegt hat, also ohne die vorgeschriebene Ausbildungszeit über die Berufserfahrung zugelassen wurde, braucht insgesamt mindestens sieben Jahre. Der Hauptwohnsitz muss in Baden-Württemberg liegen.

Die Führung eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen ist anderen Berufstätigkeiten gleichgestellt, in Ausnahmefällen genügt ein Haushalt mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person. Über die Zulassung entscheidet das Kultusministerium, und es weist die Bewerber einem Regierungspräsidium zu.

Ein einziger erfolgloser Versuch schließt von der Begabtenprüfung aus

Nicht zugelassen wird, wer bereits einen erfolglosen Versuch unternommen hat, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife zu erlangen. Das ist strenger als bei der Externenprüfung, wo mehrere Länder erst nach dem zweiten Fehlversuch sperren. Wer also schon einmal an einem Abendgymnasium gescheitert ist, kommt über die Begabtenprüfung nicht mehr weiter.

Ausgeschlossen ist außerdem, wer eine fachgebundene Hochschulreife besitzt und die Möglichkeit hat, eine Ergänzungsprüfung zur allgemeinen Hochschulreife abzulegen. Zum Antrag gehört deshalb eine Versicherung, sich weder der ordentlichen Abiturprüfung noch der Abiturprüfung für Schulfremde noch einer Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife unterzogen und auch keine Zulassung dazu beantragt zu haben.

Schriftlich auf Leistungsfachniveau, mündlich auf Basisfachniveau

Die schriftliche Prüfung nach Paragraf 6 der Verordnung wird in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch, Latein nach Rahmen und Vorgaben der schriftlichen Abiturprüfung im Leistungsfach an den allgemein bildenden Gymnasien durchgeführt. Das ist das höhere der beiden Anforderungsniveaus der baden-württembergischen Oberstufe.

Mündlich geprüft wird nach Paragraf 7 in Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte, Erdkunde, hier nach den Vorgaben für die mündliche Abiturprüfung im Basisfach. In Mathematik erstreckt sich die Prüfung auf Analysis und wahlweise Analytische Geometrie oder Stochastik. In Latein ist Grundlage ein Text von Cicero oder Seneca, und wer dort mindestens die Note 4,0 erreicht, erwirbt zusätzlich das Latinum.

Der Antrag ist bis zum 1. August für die Prüfung im Folgejahr zu stellen

Die Anmeldung geht formlos an das Kultusministerium, Stichtag ist der 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr. Zwischen Antrag und Prüfung liegt damit ungefähr ein Jahr, in dem die private Vorbereitung stattfindet. Beizufügen sind ein Lebenslauf mit Angaben zu Bildungsgang, Berufstätigkeit, wissenschaftlicher Beschäftigung und Berufsziel, sämtliche Schulabgangszeugnisse in amtlich beglaubigter Kopie, Nachweise über Berufsausbildung und Berufsleistungen, die Angabe des gewählten wissenschaftlichen Fachgebiets samt Schwerpunkten und des beabsichtigten Studiums sowie ein Lichtbild.

Für die anderen 15 Länder liegt hier keine geprüfte Fundstelle

Die Erhebung zum Landesrecht deckt Abendgymnasium, Kolleg und Externenprüfung ab, die Begabtenprüfung gehörte nicht dazu. Geprüft und mit Fundstelle belegt ist deshalb allein die Regelung Baden-Württembergs, abgerufen am 2. September 2026. Andere Länder führen ebenfalls eine solche Prüfung, teils unter anderem Namen und mit anderen Fristen und Altersgrenzen.

Wer außerhalb Baden-Württembergs wohnt, fragt deshalb bei der Schulbehörde des eigenen Landes nach dem dortigen Wortlaut, statt die Zahlen von hier zu übernehmen. Fünf Jahre Berufstätigkeit und ein Stichtag im August sind Landesrecht, kein Bundesrecht.

Häufige Fragen zur Begabtenprüfung

Was ist die Begabtenprüfung zum Abitur?

Die Begabtenprüfung ist eine staatliche Prüfung, mit der besonders befähigte Berufstätige die allgemeine Hochschulreife erwerben können, ohne je eine gymnasiale Oberstufe besucht zu haben. In Baden-Württemberg regelt sie die Verordnung über die Prüfung für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen vom 16. Oktober 1984 in der Fassung vom 18. Juli 2005.

Gehört die Begabtenprüfung zum zweiten Bildungsweg?

Die Begabtenprüfung gehört nicht zum zweiten Bildungsweg. Das Merkblatt des baden-württembergischen Kultusministeriums sagt das ausdrücklich: Sie ist keine Einrichtung des Zweiten Bildungsweges, die über einen schulischen Bildungsgang zum Abitur führt, und die Vorbereitung erfolgt privat. Es gibt also weder Unterricht noch eine Schule, an der man angemeldet wäre.

Wie alt muss man für die Begabtenprüfung sein?

Für die Begabtenprüfung in Baden-Württemberg muss man das 25. Lebensjahr vollendet haben. Dazu kommen mindestens fünf Jahre Berufstätigkeit nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung, im Fall einer Abschlussprüfung nach Paragraf 40 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes insgesamt mindestens sieben Jahre.

Wer wird zur Begabtenprüfung nicht zugelassen?

Zur Begabtenprüfung wird nicht zugelassen, wer bereits einen erfolglosen Versuch unternommen hat, eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder eine Fachhochschulreife zu erlangen. Ebenfalls ausgeschlossen ist, wer eine fachgebundene Hochschulreife besitzt und die Möglichkeit hat, eine Ergänzungsprüfung zur allgemeinen Hochschulreife abzulegen.

Bis wann muss man sich für die Begabtenprüfung anmelden?

Für die Begabtenprüfung in Baden-Württemberg ist der Antrag bis zum 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr beim Kultusministerium zu stellen. Zwischen Antrag und Prüfung liegt damit rund ein Jahr, denn die Prüfung findet nur einmal jährlich statt, an einem vom Kultusministerium bestimmten Regierungspräsidium.

In welchen Fächern wird die Begabtenprüfung abgelegt?

Die schriftliche Prüfung findet nach Paragraf 6 der Verordnung in Deutsch, Mathematik, Englisch, Französisch und Latein nach den Vorgaben der schriftlichen Abiturprüfung im Leistungsfach statt. Mündlich geprüft wird nach Paragraf 7 in Mathematik, Englisch, Französisch, Latein, Physik, Chemie, Biologie, Geschichte und Erdkunde, dort nach den Vorgaben für das Basisfach.

Ist die Begabtenprüfung der richtige Weg zum Abitur?

Die Begabtenprüfung ist für die meisten Interessenten nicht der richtige Weg zum Abitur, weil sie ein hohes Mindestalter, lange Berufserfahrung und eine private Vorbereitung ohne Unterricht voraussetzt. Wer jünger ist oder Unterricht braucht, kommt über ein Abendgymnasium, ein Kolleg oder die Externenprüfung schneller ans Ziel.

Woher die Angaben zur Begabtenprüfung stammen