Begabtenprüfung
Der Sonderweg zum Abitur für besonders begabte und berufserfahrene Personen.

Die Begabtenprüfung ist ein besonderer Zugang zur allgemeinen Hochschulreife für Personen, die ohne den klassischen schulischen Bildungsweg herausragende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben. Sie richtet sich an Menschen, die durch Berufserfahrung, Selbststudium oder andere Wege ein überdurchschnittliches Bildungsniveau erreicht haben.
Im Gegensatz zur Externenprüfung stellt die Begabtenprüfung deutlich höhere Anforderungen an die Bewerber. Sie ist nicht als regulärer Bildungsweg gedacht, sondern als Ausnahmeprüfung für besonders befähigte Personen. Die Prüfung wird nur in einigen Bundesländern angeboten und ist an strenge Zulassungsvoraussetzungen geknüpft.
Wer die Begabtenprüfung besteht, erhält die allgemeine Hochschulreife und kann an jeder deutschen Universität oder Hochschule studieren. Die Prüfung gilt als besonders anspruchsvoll und erfordert eine umfassende Vorbereitung.
Voraussetzungen
- Mindestalter von 25 Jahren (je nach Bundesland)
- Mehrjährige Berufserfahrung (in der Regel mindestens 5 Jahre)
- Abgeschlossene Berufsausbildung
- Nachweis besonderer Begabung oder herausragender Leistungen
- Kein bereits vorhandenes Abitur oder gleichwertiger Abschluss
- Herausragende intellektuelle Fähigkeiten
- Breites Allgemeinwissen auf gehobenem Niveau
- Fähigkeit zu wissenschaftlichem Denken und Arbeiten
- Sehr gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit
- Nachweis über selbstständige geistige Weiterbildung
Prüfungsablauf
In der Regel vier bis fünf schriftliche Prüfungen in verschiedenen Fachbereichen. Die Prüfungen orientieren sich am Niveau der regulären Abiturprüfung, können aber inhaltlich breiter gefächert sein.
Mehrere mündliche Prüfungen, in denen neben Fachwissen auch die Fähigkeit zu wissenschaftlicher Argumentation und die allgemeine Bildungsreife geprüft werden.
In einigen Bundesländern ist zusätzlich eine wissenschaftliche Hausarbeit anzufertigen, die die Fähigkeit zu eigenständigem wissenschaftlichen Arbeiten nachweist.
Verfügbarkeit nach Bundesland
Die Begabtenprüfung wird nicht in allen Bundesländern angeboten. Die Regelungen und Bezeichnungen unterscheiden sich zudem stark. Informieren Sie sich direkt bei der zuständigen Schulbehörde Ihres Bundeslandes über die aktuellen Möglichkeiten.
- Bayern: Begabtenprüfung gemäß der Begabtenprüfungsordnung
- Baden-Württemberg: Begabtenabitur unter bestimmten Voraussetzungen
- Weitere Bundesländer: Individuelle Regelungen - Erkundigung empfohlen
Wichtiger Hinweis
Die Begabtenprüfung ist kein einfacher Weg zum Abitur. Sie richtet sich ausschließlich an Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten und umfangreicher Berufserfahrung. Für die meisten Interessenten sind andere Wege wie die Externenprüfung, das Abendgymnasium oder das Fernabitur besser geeignet. Lassen Sie sich vor der Entscheidung von der zuständigen Schulbehörde beraten.