7 Gründe und Vorteile, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen
Das Zeugnis ist dasselbe wie am Gymnasium, der Unterricht ist meist schulgeldfrei, und das BAföG müssen Sie nicht zurückzahlen.

Für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg sprechen 7 Gründe. Sie bekommen dasselbe Abitur wie am Gymnasium, und es öffnet jedes Studienfach. Der Unterricht ist an staatlichen Schulen schulgeldfrei, und das BAföG ist am Abendgymnasium und am Kolleg ein Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Ihre Ausbildung oder Ihre Jahre im Beruf zählen als Zugang, am Abendgymnasium verdienen Sie weiter Geld, und wer abbricht, kann je nach Land einen Zwischenabschluss mitnehmen. Für das Einkommen nach dem Abitur ließ sich keine belastbare Quelle sichern, deshalb steht dazu keine Zahl im Text.
1. Ein gleichwertiges Abitur erwerben, weil dieselben Prüfungsregeln gelten
Ein Abitur vom Abendgymnasium, vom Kolleg oder aus der Externenprüfung ist dasselbe Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife wie eines vom Gymnasium. Die Prüfung steht unter derselben staatlichen Schulaufsicht, und ihre Anforderungen richten sich nach denselben Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz, die auch die gymnasiale Oberstufe binden. Hochschulen behandeln das Zeugnis deshalb wie jedes andere Abiturzeugnis.
2. Jedes Fach studieren können, weil die allgemeine Hochschulreife an kein Fach gebunden ist
Die allgemeine Hochschulreife ist als einzige Zugangsberechtigung an kein Studienfach gebunden. Sie berechtigt zum Studium aller Fächer an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und dualen Hochschulen. Die Fachhochschulreife öffnet nur die Fachhochschulen, die fachgebundene Hochschulreife nur bestimmte Fächer. Wer das volle Abitur nachholt, muss sich also vorher noch nicht für ein Fach entscheiden.
3. Ohne Schulgeld lernen, weil der Unterricht in 13 von 16 Ländern amtlich kostenfrei ist
Abendgymnasium und Kolleg, die Schulen des zweiten Bildungswegs, sind in staatlicher und kommunaler Trägerschaft unentgeltlich. In 13 von 16 Bundesländern ist diese Schulgeldfreiheit für das Abendgymnasium oder das Kolleg amtlich belegt. Wer eine Weiterbildung sonst selbst bezahlt, bekommt dort einen dreijährigen Bildungsgang, für den vor allem Kosten für Lernmittel und Fahrten anfallen.
4. Ohne Schulden lernen, weil das BAföG am Abendgymnasium und Kolleg ein Zuschuss ist
Das BAföG, die staatliche Ausbildungsförderung, wird nach § 17 Absatz 1 BAföG als Zuschuss gezahlt, also als Geld, das nicht zurückgezahlt wird. Die Pflicht, die Hälfte zurückzuzahlen, die viele vom Studium kennen, steht in Absatz 2 und gilt nur für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Am Abendgymnasium und am Kolleg bleibt also nichts zurückzuzahlen, und nach § 11 Absatz 3 BAföG zählt dort das Einkommen der Eltern nicht. Am Kolleg fließt die Förderung ab dem ersten Tag, am Abendgymnasium in den letzten drei Schulhalbjahren. Wer bei Beginn des geförderten Ausbildungsabschnitts das 45. Lebensjahr vollendet hat, bekommt nach § 10 BAföG in der Regel keine Förderung mehr.
5. Die Zeit im Beruf als Zugang nutzen, weil alle 15 Länder mit Abendgymnasium sie verlangen
Auf dem ersten Bildungsweg zählt die Note, auf dem zweiten die Zeit im Beruf. Alle 15 Bundesländer mit einem Abendgymnasium verlangen eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufstätigkeit, und mehrere stellen die Führung eines Familienhaushalts, Wehr- und Zivildienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ausdrücklich gleich. Wer nach der Schule eine Ausbildung gemacht oder gearbeitet hat, erfüllt damit bereits eine der drei Aufnahmebedingungen.
6. Weiter Geld verdienen, weil das Abendgymnasium abends unterrichtet
Der Unterricht am Abendgymnasium liegt am Abend, damit die Berufstätigkeit bestehen bleibt. In Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Brandenburg ist sie sogar vorgeschrieben, und die Pflicht entfällt erst in den letzten drei Schulhalbjahren. Genau dann beginnt das BAföG. Wer eine Familie versorgt, muss für das Abitur also nicht zuerst seinen Lebensunterhalt aufgeben.
7. Zwischenabschlüsse mitnehmen, weil 87 Einrichtungen auch die Fachhochschulreife vergeben
Wer das Abitur nicht zu Ende bringt, geht nicht zwingend leer aus. Von den 235 erfassten Einrichtungen führen 87 zur Fachhochschulreife und 143 zum mittleren Schulabschluss. Bayern hält für sein Abendgymnasium fest, dass der erfolgreiche Abschluss der Jahrgangsstufe I den mittleren Schulabschluss vermittelt und der Vorkurs den Mittelschulabschluss. Wer dort nach der Jahrgangsstufe I abbricht, hat also schon den mittleren Schulabschluss in der Hand.
Gegen den zweiten Bildungsweg sprechen vor allem Herausforderungen wie Ausschlussfristen und die Pflicht, neben dem Abendgymnasium zu arbeiten. Die Kosten des Abiturs für Prüfung, Lernmittel und Fahrten unterscheiden sich je nach Land und Schulform.
Häufige Fragen zu den Gründen für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg
- Welche Vorteile hat es, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen?
- Das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg öffnet jedes Studienfach an jeder deutschen Hochschule, und es ist dieselbe allgemeine Hochschulreife wie am Gymnasium. Der Unterricht ist in den meisten Bundesländern schulgeldfrei, und das BAföG ist am Abendgymnasium und am Kolleg ein Zuschuss ohne Rückzahlung. Wer vorher abbricht, kann je nach Land einen Zwischenabschluss mitnehmen, in Bayern etwa den mittleren Schulabschluss.
- Unterscheidet sich ein Abiturzeugnis vom zweiten Bildungsweg von dem eines Gymnasiums?
- Nein, ein Abiturzeugnis vom zweiten Bildungsweg weist dieselbe allgemeine Hochschulreife aus wie eines vom Gymnasium. Es nennt die Schule, und an ihrem Namen lässt sich oft ablesen, dass es ein Abendgymnasium oder Kolleg war. Für die Hochschulzulassung spielt der Weg keine Rolle, weil die Berechtigung an den Abschluss geknüpft ist und nicht an die Schulform.
- Welchen Vorteil hat das Abitur gegenüber der Fachhochschulreife?
- Das Abitur, also die allgemeine Hochschulreife, ist an kein Studienfach gebunden. Es berechtigt zum Studium aller Fächer an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen, während die Fachhochschulreife nur die Fachhochschulen öffnet. Wer noch nicht weiß, was er studieren will, hält sich mit dem vollen Abitur alle Fächer offen.
- Kann man das Abitur auch mit 40 Jahren noch nachholen?
- Ja, das Abitur lässt sich auch mit 40 Jahren nachholen, denn keine der geprüften Landesverordnungen kennt eine Altersobergrenze. Geregelt ist nur ein Mindestalter von 18 oder 19 Jahren. Für ältere Bewerberinnen und Bewerber spricht zusätzlich, dass die geforderte Berufserfahrung längst vorliegt. Das BAföG am Abendgymnasium und am Kolleg hängt nicht vom Einkommen der Eltern ab. Wer zu Beginn des geförderten Abschnitts jünger als 45 Jahre ist, kann es bekommen (§ 10 BAföG).
- Muss man für das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg den Job aufgeben?
- Für das Abendgymnasium muss man den Job nicht aufgeben, für das Kolleg schon. Der Unterricht am Abendgymnasium ist so gelegt, dass die Berufstätigkeit weiterläuft; in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Brandenburg ist sie sogar Pflicht, und die Pflicht entfällt erst in den letzten drei Schulhalbjahren. Das Kolleg ist eine Vollzeitschule, und die Kolleg-Verordnung Baden-Württembergs untersagt während der Kollegzeit jede geregelte berufliche Tätigkeit.
- Was bringt das Abitur, wenn man gar nicht studieren will?
- Das Abitur öffnet auch ohne klassisches Studium Ausbildungs- und Laufbahnwege, die eine Hochschulreife voraussetzen, etwa den gehobenen Dienst in der Verwaltung und duale Studiengänge in Unternehmen. Außerdem verfällt die Hochschulreife nicht. Wer sich später doch für ein Studium entscheidet, kann sie unbefristet nutzen.
Woher die Angaben stammen
- Kultusministerkonferenz: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien, Ziffer 2.1, Fassung vom 06.06.2024. Abgerufen am .
- Bundesministerium der Justiz: § 17 BAföG, Ausbildungsförderung als Zuschuss. Abgerufen am .
- Landtag Baden-Württemberg: Abendgymnasien-Verordnung, § 4 Absatz 2 zur Gleichstellung von Familienhaushalt und Freiwilligendiensten. Abgerufen am .
- Freistaat Bayern: Gymnasialschulordnung, Zwischenabschlüsse am Abendgymnasium und im Vorkurs. Abgerufen am .