Nach dem Abitur steht jedes Studienfach an jeder Hochschule offen
Mit dem Abitur stehen Ihnen Studium, duales Studium, Ausbildung und Freiwilligendienst offen, und die Berechtigung zum Studium verfällt nicht.

Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen deutschen Hochschulen, und sie verfällt nicht. Wer sie auf dem zweiten Bildungsweg erworben hat, kann sofort studieren oder erst in zehn Jahren. In der Zwischenzeit stehen duales Studium, Ausbildung und Freiwilligendienst offen, ohne dass die Berechtigung zum Studium verloren geht.
Die allgemeine Hochschulreife gilt an allen Hochschulen, die Fachhochschulreife meist nur an Fachhochschulen
Der Unterschied zwischen den beiden Abschlüssen entscheidet, wo Sie studieren können. Die allgemeine Hochschulreife ist an kein Fach gebunden und gilt an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen sowie dualen Hochschulen. Die Fachhochschulreife öffnet in der Regel nur die Fachhochschulen, die fachgebundene Hochschulreife nur bestimmte Fächer.
Auf dem zweiten Bildungsweg fällt diese Entscheidung teilweise schon bei der Wahl der Schule. Von den erhobenen Einrichtungen führen 141 zur allgemeinen Hochschulreife, 1 ausschließlich zur Fachhochschulreife. Wer noch nicht weiß, was er studieren will, wählt deshalb besser einen Bildungsgang, der zu beiden Abschlüssen führt. Die Fachhochschulreife erwirbt man dort unterwegs als Zwischenabschluss, umgekehrt geht das nicht.
1. Studium an Universität oder Fachhochschule in jedem Fach
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen deutschen Hochschulen, sie ist also an kein Fach gebunden. Universitäten arbeiten forschungsnah und führen bis zur Promotion, dem Doktortitel. Fachhochschulen arbeiten anwendungsnah und mit Praxissemestern. Zulassungsbeschränkungen gibt es weiterhin je Fach und Hochschule, aber sie beziehen sich auf die Note, nicht auf die Art der Hochschulreife.
2. Duales Studium mit Vertrag und Vergütung
Beim dualen Studium läuft ein Ausbildungs- oder Praktikantenvertrag mit einem Unternehmen neben dem Studium. Der Vorteil liegt im Einkommen während der gesamten Zeit und in der Nähe zum Betrieb. Dafür bindet der Vertrag: Studienort, Fach und Zeitplan richten sich nach ihm. Bewerben müssen Sie sich beim Unternehmen, nicht bei der Hochschule.
3. Berufsausbildung, die mit Abitur oft kürzer dauert
Eine Ausbildung im dualen System verbindet Betrieb und Berufsschule und wird vom ersten Tag an vergütet. Mit Hochschulreife lässt sich die Ausbildungszeit auf Antrag oft verkürzen. Die Berechtigung zum Studium bleibt dabei für später erhalten.
4. Freiwilligendienst, in der Regel für 12 Monate
Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr dauern nach § 5 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes in der Regel zwölf zusammenhängende Monate, mindestens sechs und höchstens 18. Der Bundesfreiwilligendienst folgt nach § 3 des Bundesfreiwilligendienstgesetzes (BFDG) derselben Regel und lässt ausnahmsweise 24 Monate zu, wenn ein besonderes pädagogisches Konzept das begründet. Eine Altersgrenze nach oben kennt der Bundesfreiwilligendienst nicht.
Die Hochschulreife verfällt nicht, deshalb können Sie erst arbeiten und später studieren
Wer das Abitur als Erwachsener nachholt, muss sich nicht mit neunzehn entscheiden. Die Hochschulzugangsberechtigung, also die Berechtigung zum Studium, gilt unbefristet. Sie können zuerst arbeiten und später studieren, ohne etwas aufzugeben. Umgekehrt ist der Weg schwerer: Nach einem abgebrochenen Studium fördert das BAföG eine neue Ausbildung nur, wenn es dafür einen wichtigen Grund gibt (§ 7 Absatz 3 BAföG). Für das BAföG im Studium gilt außerdem eine Altersgrenze von 45 Jahren. Sie fällt weg, wenn Sie das Studium direkt im Anschluss an Abendgymnasium, Kolleg oder Externenprüfung beginnen (§ 10 BAföG).
Zwei Dinge haben dagegen feste Fristen. Die Bewerbungsfristen der Hochschulen für das Wintersemester enden meist im Juli, und einen Freiwilligendienst vereinbaren Sie mit den anerkannten Trägern lange im Voraus. Wer die Abiturprüfung im Frühjahr schreibt, kümmert sich deshalb am besten schon während der Prüfungsphase um beides. Zum Abitur selbst führen auf dem zweiten Bildungsweg drei Wege: Abendgymnasium, Kolleg und Externenprüfung.
Häufige Fragen zu den Wegen nach dem Abitur
- Was kann man mit dem Abitur vom zweiten Bildungsweg machen?
- Mit dem Abitur vom zweiten Bildungsweg ist alles möglich, was ein Abitur vom Gymnasium erlaubt. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen deutschen Hochschulen, zu dualen Studiengängen, zu verkürzten Ausbildungen und zu Laufbahnen im gehobenen Dienst. Das Zeugnis nennt die Schule, die es ausstellt, an der Berechtigung ändert das nichts.
- Verfällt die Hochschulzugangsberechtigung, wenn man nicht sofort studiert?
- Nein, die Hochschulzugangsberechtigung, also die Berechtigung zum Studium, verfällt nicht. Die allgemeine Hochschulreife gilt unbefristet. Wer zuerst arbeitet, eine Familie gründet oder einen Freiwilligendienst leistet, kann das Studium später aufnehmen. Befristet sind allenfalls einzelne Auswahlverfahren und Bewerbungsfristen der Hochschulen, nicht die Berechtigung selbst.
- Was ist der Unterschied zwischen Universität und Fachhochschule?
- Die Universität arbeitet forschungsorientiert, bietet das breiteste Fächerspektrum einschließlich der Geisteswissenschaften und führt bis zur Promotion. Die Fachhochschule arbeitet anwendungsorientiert, integriert Praxissemester und unterrichtet in kleineren Gruppen. Beide vergeben Bachelor- und Mastergrade, die rechtlich gleichwertig sind.
- Wie lange dauert ein Freiwilliges Soziales Jahr?
- Nach § 5 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes wird das Freiwillige Soziale Jahr in der Regel für zwölf zusammenhängende Monate geleistet. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate bei demselben anerkannten Träger, die Höchstdauer 18 Monate. Ein Freiwilliges Ökologisches Jahr ist gleich geregelt.
- Wie lange dauert der Bundesfreiwilligendienst?
- Der Bundesfreiwilligendienst dauert nach § 3 BFDG in der Regel zwölf zusammenhängende Monate, mindestens sechs und höchstens 18. Ausnahmsweise ist eine Verlängerung auf bis zu 24 Monate möglich, wenn sie im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist. Anders als beim Freiwilligen Sozialen Jahr gibt es keine Altersgrenze nach oben.
- Verbaut eine Ausbildung nach dem Abitur ein späteres Studium?
- Nein, eine Ausbildung nach dem Abitur verbaut kein späteres Studium. Sie wird vom ersten Tag an vergütet, lässt sich mit Hochschulreife auf Antrag oft verkürzen, und die Berechtigung zum Studium bleibt unbefristet bestehen. Wer nach der Ausbildung studieren will, kann das tun. Umgekehrt ist der Weg nach einem abgebrochenen Studium schwieriger, weil das BAföG eine neue Ausbildung dann nur aus wichtigem Grund fördert.
- Reicht die Fachhochschulreife für ein Studium?
- Die Fachhochschulreife reicht für ein Studium an einer Fachhochschule, für die Universität in der Regel nicht. Sie gilt nur für bestimmte Hochschulen und Fächer, die allgemeine Hochschulreife für alle. Unter den erhobenen Einrichtungen des zweiten Bildungswegs führen 141 zur allgemeinen Hochschulreife und nur 1 ausschließlich zur Fachhochschulreife.
Woher die Angaben stammen
- Bundesministerium der Justiz: § 5 Jugendfreiwilligendienstegesetz, Dauer des Freiwilligendienstes. Abgerufen am .
- Bundesministerium der Justiz: § 3 Bundesfreiwilligendienstgesetz, Dauer des Dienstes. Abgerufen am .
- abi-nachholen.net: Eigene Erhebung von 235 Einrichtungen und ihren Abschlüssen. Abgerufen am .