Ramon W. Tissler betreibt abi-nachholen.net, die Angaben stammen aus amtlichen Quellen

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abi-nachholen.net wird von der MADE-WITH.AI LTD mit Sitz in Paphos auf Zypern betrieben, eingetragen unter der Nummer HE 496053. Director und verantwortlich für die Inhalte ist Ramon W. Tissler, der zwischen 1998 und 2020 zwei Beratungsunternehmen für ein Studium im Ausland aufgebaut und geführt hat. Die Schulen werden gerade neu aus den Schulverzeichnissen der Länder erhoben und die Zulassungsregeln aus dem jeweiligen Landesrecht, jede Angabe mit Fundstelle und Abrufdatum.

College Contact beriet zwischen 1999 und 2020 bis zu 2.000 Studierende im Jahr

Ramon W. Tissler gründete College Contact 1999 und führte das Unternehmen bis zum Verkauf im Oktober 2020. Am Ende arbeiteten dort bis zu 20 Mitarbeiter, und bis zu 2.000 Studierende im Jahr gingen über die Beratung an eine Hochschule im Ausland. College Contact trug eine AIRC-Akkreditierung, also die Bestätigung einer unabhängigen Stelle über die Arbeitsweise der Beratung. Die tägliche Arbeit bestand aus Zulassung, Zeugnisanerkennung und Studienfinanzierung.

Ein Jahr früher, 1998, hatte er allein Sport-Scholarships gegründet, eine Vermittlung von Sportstipendien an amerikanische Hochschulen. Ein Geschäftspartner kam später dazu. Bis zur Übergabe 2016 vermittelte das Unternehmen höchstens 150 Sportler im Jahr; geführt wird es heute von Keystone Sports.

Der eigene Weg lief über dieselben Verfahren, die er später für andere abwickelte. Von 1994 bis 1995 studierte er mit einem Vollstipendium am Rollins College in Winter Park, Florida. Es folgte ein Master of Business Administration an der University of Mobile mit einem Notenschnitt von 3,9 von 4,0, danach das Diplom als Kaufmann an der Universität Lüneburg. Heute betreibt er datengetriebene Bildungsportale der MADE-WITH.AI LTD, darunter study-online.io und language-schools.io.

Das Fachgebiet ist die internationale Bildungsberatung, nicht das deutsche Abendgymnasium

Zulassung, Zeugnisanerkennung und Studienfinanzierung sind das Fachgebiet, und aufgebaut wurde es an amerikanischen und anderen ausländischen Hochschulen. Das deutsche Abendgymnasium, das Kolleg und die Externenprüfung gehören nicht dazu. Zur Aufnahme an einem Weiterbildungskolleg in Nordrhein-Westfalen gibt es deshalb keinen Erfahrungsbericht aus dem Lehrerzimmer, sondern die Angabe mit ihrer Fundstelle.

Weil eigene Praxis fehlt, muss jede Angabe ihre Fundstelle mitbringen. Eine Zahl ohne Quelle wäre nichts als eine Behauptung, und eine Behauptung hilft niemandem bei der Frage, ob er am Abendgymnasium in seiner Stadt angenommen wird.

Jede Schulangabe stammt aus dem Schulverzeichnis, von der Schule oder von ihrem Träger

Erhoben werden Abendgymnasien, Kollegs, Weiterbildungskollegs, Schulen des zweiten Bildungswegs und Volkshochschulen mit Abiturangebot. Als Beleg zählen drei Sorten von Quellen: das amtliche Schulverzeichnis des jeweiligen Landes, die Internetseite der Schule selbst und die Seite ihres Trägers. Ein Eintrag auf einer Linksammlung oder einem Vergleichsportal zählt nicht, denn ein Ortsname beweist die Einrichtung nicht.

Zu einem Datensatz gehören der amtliche Name, Schultyp und Trägerart, Straße, Postleitzahl, Stadt und Bundesland getrennt voneinander, die Unterrichtsform, die Abschlüsse, die dort erreichbar sind, und wo vorhanden Dauer, Schulgeld, Vorkurs und Anmeldefrist. Dazu kommen drei Felder, ohne die kein Eintrag angenommen wird: die Adresse der Quelle, der Satz aus dieser Quelle, aus dem Anschrift und Schultyp hervorgehen, und das Datum des Abrufs.

Zu jeder Zulassungsregel gehört der Wortlaut der Vorschrift mit Paragraf und Fassungsdatum

Die Zulassung zum Abendgymnasium, zum Kolleg und zur Externenprüfung regelt jedes Bundesland selbst. Deshalb wird je Land und Schulform eine eigene Rechtsgrundlage erfasst: der vollständige Titel der Vorschrift, ihr Kurztitel, der einschlägige Paragraf, das Datum der Fassung, die Fundstelle und der zitierte Satz im Wortlaut. Eine Zusammenfassung genügt dafür nicht, weil sie den Bedingungssatz glättet, auf den es ankommt.

Erfasst werden daneben das Mindestalter, die verlangte Vorbildung, ob eine Berufstätigkeit vorausgesetzt wird und über wie viele Monate, ob ein Vorkurs Pflicht ist, die Regeldauer in Halbjahren, die Schulgeldfreiheit, der BAföG-Anspruch, die Anmeldefristen und die zuständige Behörde mit ihrer Ebene, vom Ministerium bis zur Schule.

Mehrere Landesrechtsportale untersagen den maschinellen Abruf. In diesem Fall wird der Wortlaut über einen anderen amtlichen Weg geholt, in dieser Reihenfolge: über den Downloadbereich der Landesregierung, über das Verkündungsblatt des Landes, also das amtliche Blatt, in dem Gesetze und Verordnungen veröffentlicht werden, über das fachlich zuständige Ministerium, über die Schulaufsicht und über die Bezirksregierung. Erst wenn keiner dieser Wege trägt, bleibt die Angabe offen.

Was nicht belegt ist, steht als Lücke und nicht als Nein

Ein Feld, für das sich keine Quelle finden ließ, bekommt den Vermerk nicht erhoben. Es wird nicht auf nein gesetzt. Der Unterschied entscheidet über die Aussage: Nein behauptet eine Tatsache, nicht erhoben beschreibt den Stand der Erhebung. Genauso wird keine Telefonnummer, keine Frist und keine Gebühr aus Plausibilität ergänzt, und ein Feldname, zu dem nichts gefunden wurde, wandert in eine Liste der offenen Punkte am Datensatz.

Die zweite Grenze ist die Zeit. Schulangaben altern: Adressen ändern sich, Schulgeld wird angehoben, Anmeldefristen verschieben sich, Standorte werden zusammengelegt. Deshalb steht an jeder Angabe der Tag, an dem sie geholt wurde. Vor einer Anmeldung gilt die Auskunft der Schule und der zuständigen Behörde.

Der Altbestand zählt 281 Einträge, 12 Schulen stehen zweimal darin

Aus den bestehenden Seitendateien wurden 281 Datensätze gezogen: 102 Abendgymnasien, 55 Kollegs und 124 Volkshochschulen mit Abiturangebot, verteilt auf alle 16 Bundesländer. Dieser Bestand ist der Ausgangspunkt der Erhebung und nicht ihr Ergebnis.

Er widerspricht sich an mehreren Stellen. 12 Schulen stehen unter demselben Namen zweimal darin, 8 davon mit zwei verschiedenen Adressen. Das Berlin-Kolleg erscheint einmal mit der Turmstraße 75 und einmal mit der Nürnberger Straße 63, das Weiterbildungskolleg der Bundesstadt Bonn einmal mit der Plittersdorfer Straße 48 und einmal mit dem Langwartweg 72. Weitere Dubletten verstecken sich hinter abweichenden Schreibweisen des Namens, etwa das Theresianum Bamberg, das einmal als Theresianum Bamberg mit der Anschrift Am Knöcklein 1 und einmal als Theresianum Bamberg (Erzbischöfliches Abendgymnasium) am Karmelitenplatz 1-3 geführt wird. Solche Fälle werden gegen die Quelle aufgelöst, bevor ein Eintrag in den neuen Bestand geht.

Ein Prüfprogramm lehnt jeden Datensatz ohne Fundstelle und Abrufdatum ab

Jede Lieferung läuft vor der Übernahme durch ein Prüfprogramm. Es weist einen Datensatz zurück, dem ein Pflichtfeld fehlt, dem die Quelladresse, der Quellensatz oder das Abrufdatum fehlt, dessen Bundesland, Schultyp, Trägerart oder Abschluss nicht im festgelegten Katalog steht, dessen Postleitzahl nicht zum angegebenen Bundesland passt, dessen Abrufdatum in der Zukunft liegt oder dessen Text noch Reste der Vorlage trägt. Auch Em-Dashes, typografische Anführungszeichen und unsichtbare Zeichen führen zur Ablehnung.

Was das Programm nicht kann, gehört dazugesagt: Es prüft die Form, nicht die Wahrheit. Ob die Straße stimmt, entscheidet allein die Quelle, gegen die sie erhoben wurde.

abi-nachholen.net berät nicht, vermittelt nicht und unterrichtet nicht

abi-nachholen.net ist weder Schule noch Schulträger noch Behörde. Wer sich anmelden möchte, wendet sich an die Schule. Wer eine verbindliche Auskunft darüber braucht, ob er zugelassen wird, wendet sich an die im Bundesland zuständige Schulbehörde.

Eine Rechtsberatung findet ebenfalls nicht statt. Die zitierten Vorschriften geben den Stand ihrer Fassung wieder, mehr nicht. Wie eine Vorschrift auf einen einzelnen Fall anzuwenden ist, entscheidet die Behörde, und im Streitfall das Gericht.

Eine gemeldete Angabe wird gegen ihre Quelle geprüft und sonst gestrichen

Falsche Angaben nimmt der Betreiber per E-Mail entgegen: E-Mail anzeigen. Drei Dinge machen eine Meldung brauchbar: die Adresse der Seite, auf der die Angabe steht, die beanstandete Angabe selbst, und die Stelle, aus der das Richtige hervorgeht, also die Seite der Schule, das Schulverzeichnis des Landes oder das Amtsblatt.

Was gegen die genannte Quelle nicht standhält, wird gestrichen oder als Lücke vermerkt. Ein stiller Tausch gegen eine andere Vermutung findet nicht statt, denn er würde den Fehler nur verschieben.

6 Fragen zum Betreiber und zu den Quellen von abi-nachholen.net

Wer betreibt abi-nachholen.net?

abi-nachholen.net wird von der MADE-WITH.AI LTD betrieben, einer Gesellschaft mit Sitz in Paphos auf Zypern, eingetragen unter der Nummer HE 496053. Director und verantwortlich für die Inhalte ist Ramon W. Tissler.

Woher stammen die Schulangaben auf abi-nachholen.net?

Die Schulangaben auf abi-nachholen.net stammen aus den amtlichen Schulverzeichnissen der Bundesländer, von den Internetseiten der Schulen selbst und von ihren Trägern. Zu jedem Eintrag gehören die Adresse der Quelle, der Satz, aus dem die Angabe hervorgeht, und der Tag des Abrufs.

Welche Erfahrung hat der Betreiber von abi-nachholen.net mit dem zweiten Bildungsweg?

Der Betreiber von abi-nachholen.net hat keine eigene Erfahrung am deutschen Abendgymnasium oder Kolleg. Ramon W. Tissler arbeitete von 1998 bis 2020 in der internationalen Bildungsberatung, also in Zulassung, Zeugnisanerkennung und Studienfinanzierung für ein Studium im Ausland. Die Angaben zum zweiten Bildungsweg stützen sich deshalb auf amtliche Quellen und nicht auf eigene Praxis.

Bietet abi-nachholen.net eine Beratung oder eine Vermittlung an?

Nein, abi-nachholen.net berät nicht und vermittelt nicht. Anmeldungen nimmt allein die jeweilige Schule entgegen, und eine verbindliche Auskunft zur Zulassung gibt die im Bundesland zuständige Schulbehörde.

Was passiert mit einem gemeldeten Fehler auf abi-nachholen.net?

Eine gemeldete Angabe wird gegen die genannte Quelle geprüft. Hält sie der Prüfung nicht stand, wird sie gestrichen oder als Lücke vermerkt, statt sie gegen eine andere Vermutung zu tauschen. Nötig sind dafür drei Dinge: die Adresse der betroffenen Seite, die beanstandete Angabe und die Stelle, aus der das Richtige hervorgeht.

Wie aktuell sind die Schulangaben auf abi-nachholen.net?

Jede Schulangabe auf abi-nachholen.net trägt den Tag ihres Abrufs. Adressen, Schulgeld und Anmeldefristen ändern sich zwischen zwei Abrufen, Standorte werden zusammengelegt oder geschlossen. Vor einer Anmeldung gilt deshalb die Auskunft der Schule, nicht der Eintrag im Verzeichnis.