Die Finanzierung läuft über BAföG, am Kolleg als voller Zuschuss
Welche Förderung es für Abendgymnasium, Kolleg und Externenprüfung gibt, und ab wann sie greift.

Wer am Abendgymnasium oder am Kolleg lernt, kann BAföG beantragen, und dieses BAföG ist ein Zuschuss, den niemand zurückzahlt. Das steht in § 17 Absatz 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, und die Darlehensregelung des Absatzes 2 gilt ausdrücklich nur für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Für 12 Kollegs und 12 Abendgymnasien ist dieser volle Zuschuss im erhobenen Landesrecht belegt. Für die Externenprüfung gibt es kein BAföG.
Muss man BAföG am Abendgymnasium oder Kolleg zurückzahlen?
Nein. Ausbildungsförderung wird nach § 17 Absatz 1 BAföG als Zuschuss geleistet. Die Rückzahlungspflicht für die Hälfte der Summe, die viele vom Studium kennen, steht in Absatz 2, und dieser Absatz beginnt mit den Worten, dass er beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen gilt. Ein Abendgymnasium ist keine dieser drei Einrichtungen, ein Kolleg auch nicht.
Der Anspruch selbst ergibt sich aus § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BAföG. Diese Vorschrift zählt die förderungsfähigen Ausbildungsstätten auf und nennt Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs beim Namen. Der zweite Bildungsweg ist im Gesetz also nicht mitgemeint, er steht ausdrücklich darin.
Am Kolleg kommt ein zweiter Vorteil dazu: die Förderung ist in der Regel elternunabhängig. Das Merkblatt des Kultusministeriums Baden-Württemberg schreibt, die Lehrgangsteilnehmer könnten elternunabhängiges BAföG erhalten, das nicht zurückgezahlt werden muss. Das ist der Grund, warum ein Kolleg für Erwachsene mit eigenem Haushalt oft der tragfähigere Weg ist, obwohl es die Berufstätigkeit ausschließt.
Am Kolleg gibt es BAföG ab dem ersten Tag, am Abendgymnasium erst nach anderthalb Jahren
Der Unterschied liegt in der Logik der beiden Schulformen. Das Kolleg ist eine Vollzeitschule und verbietet die Berufstätigkeit, deshalb setzt die Förderung sofort ein. Die Erwachsenenschule Bremen schreibt, der Vollzeitbildungsgang am Kolleg werde von Anfang an nach dem BAföG gefördert, und das saarländische Bildungsministerium formuliert für das Saarland-Kolleg, die Förderung laufe ab dem ersten Tag.
Am Abendgymnasium ist es umgekehrt. Dort ist die Berufstätigkeit über weite Strecken Pflicht, also gibt es zunächst ein Einkommen und keine Förderung. Erst wenn die Arbeitspflicht endet, beginnt das BAföG. Bremen nennt dafür die letzten drei Halbjahre, das Saarland die drei letzten Halbjahre, Baden-Württemberg die letzten eineinhalb Jahre. Das sind drei Formulierungen für denselben Zeitraum, und er deckt sich genau mit den letzten drei Schulhalbjahren, in denen Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Brandenburg von der Berufstätigkeit befreien. Welche Länder das im Einzelnen so regeln, steht auf der Seite zu den Voraussetzungen.
Für die Externenprüfung gibt es kein BAföG
Die Vorbereitung auf eine Externenprüfung wird nicht gefördert. § 2 Absatz 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird. Selbststudium erfüllt das nicht, und ein Fernlehrgang auch nicht, weil eine Fernschule keine dieser beiden Einrichtungen ist. In 8 Ländern ist dieser Ausschluss im erhobenen Landesrecht ausdrücklich vermerkt.
Für die Rechnung heißt das: Wer über eine Fernschule zum Abitur will, zahlt die Lehrgangsgebühr über zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre aus eigener Tasche und dazu die Prüfungsgebühr des Bundeslands, in dem geprüft wird. Wer stattdessen ein staatliches Kolleg besucht, zahlt kein Schulgeld und bekommt vom ersten Tag an einen Zuschuss. Der Preisunterschied zwischen beiden Wegen ist damit größer als die Lehrgangsgebühr allein, und er steht auf der Seite zu den Kosten des Abiturs.
Ein BAföG-Bescheid befreit in Berlin auch von der Prüfungsgebühr
Wer BAföG bezieht, zahlt in Berlin für die Nichtschülerabiturprüfung nichts. Ziffer 8 des Merkblatts der Senatsverwaltung stellt Prüfungen von BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern sowie von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gebührenfrei. Die Gebühr von 100 Euro entfällt damit für genau die Gruppe, für die sie am schwersten wiegt.
Beim Schulgeld freier Träger gibt es dieselbe Möglichkeit, aber nur einzeln und nicht landesweit. Das Kolleg der Erzbischöflichen Stiftung St. Matthias in Wolfratshausen-Waldram verlangt 40 Euro im Monat und befreit davon, wer Zahlungen nach dem BAföG erhält. Ob ein Träger das anbietet, steht in seiner Schulgeldordnung und nicht im Landesrecht, also lohnt die Nachfrage vor der Anmeldung.
Der Antrag geht an das Amt am Schulort, nicht an die Schule
Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk die besuchte Schule liegt. Für Schülerinnen und Schüler führen es die Landkreise und kreisfreien Städte. Die Schule selbst nimmt keine Anträge entgegen, sie bescheinigt nur den Besuch des Bildungsgangs auf dem Formblatt 2.
Zwei Punkte entscheiden über den Auszahlungsbeginn. Gefördert wird ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend ab Schulbeginn, und ein formloser Antrag genügt, um diesen Monat zu sichern. Am Abendgymnasium lohnt es deshalb, den Antrag zu Beginn des Halbjahres zu stellen, in dem die Arbeitspflicht endet, und nicht erst, wenn das Einkommen schon weg ist.
Häufige Fragen zur Finanzierung des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg
- Bekommt man BAföG, wenn man das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachholt?
- Ja. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nennt Abendgymnasien und Kollegs ausdrücklich als förderungsfähige Ausbildungsstätten. Wer dort einen Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife besucht, kann Ausbildungsförderung beantragen. Für die Externenprüfung ohne Schulbesuch gilt das nicht.
- Muss man BAföG am Abendgymnasium oder Kolleg zurückzahlen?
- Nein. § 17 Absatz 1 BAföG bestimmt, dass Ausbildungsförderung als Zuschuss geleistet wird. Die Darlehensregelung des Absatzes 2, nach der die Hälfte zurückgezahlt wird, greift nur beim Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Abendgymnasium und Kolleg gehören nicht dazu, dort ist das BAföG ein voller Zuschuss.
- Ab wann gibt es BAföG am Abendgymnasium?
- Am Abendgymnasium meist erst gegen Ende. Die Erwachsenenschule Bremen fördert den Teilzeitbildungsgang in den letzten drei Halbjahren, das saarländische Bildungsministerium nennt ebenfalls die drei letzten Halbjahre, Baden-Württemberg spricht von den letzten eineinhalb Jahren. Am Kolleg läuft die Förderung dagegen von Anfang an.
- Ist das BAföG am Kolleg elternunabhängig?
- Am Kolleg in der Regel ja. Das Merkblatt des Kultusministeriums Baden-Württemberg schreibt, die Lehrgangsteilnehmer könnten elternunabhängiges BAföG erhalten, das nicht zurückgezahlt werden muss. Das saarländische Bildungsministerium formuliert für das Saarland-Kolleg, die Förderung sei ab dem ersten Tag elternunabhängig und darlehensfrei.
- Gibt es BAföG für die Externenprüfung zum Abitur?
- Nein. § 2 Absatz 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird. Die Vorbereitung auf eine Externenprüfung ist keine solche Ausbildung, auch dann nicht, wenn sie über einen Fernlehrgang läuft. Wer diesen Weg wählt, trägt Lehrgangsgebühr und Prüfungsgebühr selbst.
- Kann man von der Prüfungsgebühr für das Nichtschülerabitur befreit werden?
- In Berlin ja. Das Merkblatt der Senatsverwaltung stellt in Ziffer 8 fest, dass Nichtschülerabiturprüfungen von BAföG-Empfängerinnen und -Empfängern sowie von Empfängern von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gebührenfrei sind. Für die übrigen Länder mit Gebühr wurde keine Befreiungsregel gefunden.
- Kann man vom Schulgeld einer privaten Abendschule befreit werden?
- An einzelnen Häusern ja. Das Kolleg der Erzbischöflichen Stiftung St. Matthias in Wolfratshausen-Waldram verlangt 40 Euro Schulgeld im Monat und befreit davon Schülerinnen und Schüler, die Zahlungen nach dem BAföG erhalten. Eine landesweite Regel dieser Art gibt es nicht, die Entscheidung liegt beim Träger.
- Wo stellt man den BAföG-Antrag für das Abendgymnasium?
- Der Antrag geht an das Amt für Ausbildungsförderung, das für den Standort der Schule zuständig ist, nicht an die Schule selbst. Zuständig ist bei Schülerinnen und Schülern in der Regel das Amt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Antrag lässt sich auf bafoeg-digital.de stellen.
Woher die Angaben stammen
- Bundesministerium der Justiz: § 17 BAföG, Förderungsarten, Absatz 1 Zuschuss und Absatz 2 Darlehen. Abgerufen am .
- Bundesministerium der Justiz: § 2 BAföG, Ausbildungsstätten, Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und Satz 3. Abgerufen am .
- Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes: Wege zur Hochschulzugangsberechtigung, Förderung am Saarland-Kolleg. Abgerufen am .
- Erwachsenenschule Bremen: Bildungsgänge Abendgymnasium und Kolleg, Angaben zur BAföG-Förderung. Abgerufen am .
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Merkblatt zur Nichtschülerprüfung, Ziffer 8 zur Gebührenbefreiung. Abgerufen am .
- Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Zweiter Bildungsweg, Angaben zur Förderfähigkeit nach dem BAföG. Abgerufen am .