Die Kosten für das nachgeholte Abitur liegen bei 0 bis 110 Euro Schulgeld im Monat
An staatlichen Abendgymnasien und Kollegs zahlen Sie kein Schulgeld, an privaten und kirchlichen Schulen und Volkshochschulen 40 Euro bis 110 Euro im Monat. Die Externenprüfung kostet je nach Bundesland 0 bis 400 Euro.

An einem staatlichen Abendgymnasium oder Kolleg kostet das Abitur kein Schulgeld. Für 13 von 16 Bundesländern ist das amtlich belegt. Schulgeld verlangen in der Erhebung nur Schulen in freier Trägerschaft, also Schulen von Kirchen, Vereinen oder Volkshochschulen. 12 von ihnen führen zum Abitur und nehmen 40 Euro bis 110 Euro im Monat, alle in Baden-Württemberg und Bayern. Wer ohne Schulbesuch zur Externenprüfung antritt, also zur Abiturprüfung ohne vorherigen Unterricht, zahlt dafür eine Gebühr von 0 Euro in Baden-Württemberg und Bremen bis 400 Euro in Hamburg. Für Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein war zur Schulgeldfreiheit keine amtliche Fundstelle zu finden.
Die Externenprüfung kostet je nach Bundesland zwischen 0 und 400 Euro
Die Externenprüfung zum Abitur ist die Abiturprüfung für Menschen, die dafür keine Schule besucht haben. Baden-Württemberg und Bremen erheben keine Gebühr, Hamburg verlangt mit 400 Euro am meisten. 10 Bundesländer nennen in ihrer Prüfungsordnung und auf ihren Ministeriumsseiten keinen Betrag. Dort ist die Prüfung entweder kostenfrei, oder die Gebühr steht erst im Zulassungsbescheid, und die zuständige Schulbehörde nennt sie auf Anfrage.
| Bundesland | Gebühr | Stelle, die sie erhebt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 0 Euro | Regierungspräsidium am Wohnsitz, Abteilung 7 Schule und Bildung, als obere Schulaufsichtsbehörde | § 37 Absatz 1 AGVO |
| Bremen | 0 Euro | Erwachsenenschule Bremen, mit der Abnahme der Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler beauftragte Schule | § 12 Absatz 2 Nummer 2 NSP-V |
| Berlin | 100 Euro | Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Referat II D 3.1 (Organisation von Nichtschülerprüfungen), Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin; sie ist zugleich die Schulaufsichtsbehörde, die über die Zulassung entscheidet | § 11 Absatz 1 PrüfVO-Nichtschülerabitur |
| Brandenburg | 135 Euro | Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (die vier staatlichen Schulämter Brandenburg, Cottbus, Frankfurt/Oder und Neuruppin) | § 3 Absatz 1 bis 3 NschPV |
| Hessen | 325 Euro | Staatliches Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis, Nichtschülerabiturprüfung, Schubertstr. 60, Haus 13, 35392 Gießen | § 43 Abs. 1 OAVO |
| Hamburg | 400 Euro | Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ), Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung, Hamburger Straße 125a, 22083 Hamburg | § 5 Absatz 1 ExPO |
In Berlin entfällt die Gebühr für Empfängerinnen und Empfänger von BAföG. Dasselbe gilt für Menschen mit Grundsicherung nach dem SGB II, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Hamburg, Hessen und Brandenburg ließ sich keine solche Befreiung finden. In Hessen und in Brandenburg ist die Zahlung Voraussetzung der Zulassung: Erst wenn das Geld eingegangen ist, weist das Schulamt eine Prüfungsschule zu.
Jedes Land legt die Prüfungsgebühr in seinem eigenen Gebührenrecht fest
Die Abiturprüfung folgt bundesweit denselben Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz, in der sich die Bildungsministerien der Länder abstimmen. Die Gebühr dafür regelt jedes Land selbst, und zwar nicht im Schulrecht, sondern im allgemeinen Gebührenrecht. Dort entscheidet jedes Land für sich, ob es den Verwaltungsaufwand auf die Prüflinge umlegt. Brandenburg führt die Prüfung deshalb als Tarifstelle 9.4, also als Posten 9.4 seiner Gebührenordnung. Hamburg führt sie als Zeile einer Gebührenaufstellung, in der auch der mittlere Schulabschluss für 156 Euro steht.
Ob sich ein Land mit niedrigerer Gebühr wählen lässt, hängt vom Wohnsitz ab. Zuständig ist in der Regel die Schulaufsicht am Wohnort, und Berlin, Brandenburg und Bremen verlangen ausdrücklich einen Wohnsitz im Land. Baden-Württemberg lässt eine Ausnahme zu: Wer sich in einem Fernlehrgang vorbereitet, darf sich auch bei der Behörde am Sitz des Fernlehrgangsanbieters melden.
12 zum Abitur führende Einrichtungen verlangen 40 Euro bis 110 Euro Schulgeld im Monat
Der Satz, der zweite Bildungsweg sei kostenlos, stimmt nur für staatliche und kommunale Schulen. Von 235 Einrichtungen, die für abi-nachholen.net erhoben wurden, verlangen 15 einen monatlichen Beitrag. 12 davon führen zum Abitur und nehmen zwischen 40 Euro und 110 Euro. Alle liegen in Baden-Württemberg und Bayern, und alle haben einen privaten, kirchlichen oder Volkshochschul-Träger.
In Baden-Württemberg und Bayern ist diese freie Trägerschaft der Regelfall. Freie Träger sind Kirchen, Vereine und Volkshochschulen, die eine Schule anstelle von Land oder Gemeinde betreiben. Von den 66 Einrichtungen in Baden-Württemberg und Bayern stehen 9 in öffentlicher Hand, 57 nicht. Wer in diesen beiden Ländern einen schulgeldfreien Platz sucht, sucht also unter einem Bruchteil der Einrichtungen. Für 44 der 66 Einrichtungen stand in der Quelle kein Betrag. Sie gelten deshalb nicht als schulgeldfrei, den Betrag nennt die Schule selbst.
| Einrichtung | Bundesland | Träger | Beitrag im Monat |
|---|---|---|---|
| Kolleg der Stiftung St. Matthias Wolfratshausen-Waldram | Bayern | kirchlich | 40 Euro |
| Abendgymnasium Lörrach | Baden-Württemberg | kirchlich | 45 Euro |
| Abendgymnasium Offenburg | Baden-Württemberg | kirchlich | 45 Euro |
| Katholische Schule für Erwachsene Freiburg | Baden-Württemberg | kirchlich | 45 Euro |
| Katholisches Kolleg Karlsruhe | Baden-Württemberg | kirchlich | 45 Euro |
| Abendgymnasium der VHS Rheinfelden | Baden-Württemberg | in Trägerschaft einer Volkshochschule | 50 Euro |
| Theresianum Bamberg, Kolleg der Caritas-Schulen | Bayern | kirchlich | 50 Euro |
| Kolping-Kolleg Ravensburg | Baden-Württemberg | privat | 55 Euro |
| Kolping-Abendgymnasium Ravensburg | Baden-Württemberg | privat | 75 Euro |
| Privates Abendgymnasium Nürnberg | Bayern | privat | 88 Euro |
| Privates Abendgymnasium Würzburg | Bayern | privat | 88 Euro |
| Privates Abendgymnasium Regensburg | Bayern | privat | 110 Euro |
3 weitere Einrichtungen mit 25 Euro bis 30 Euro im Monat führen nur zum mittleren Schulabschluss und stehen deshalb nicht in der Tabelle. Das Kolleg der Stiftung St. Matthias befreit Schülerinnen und Schüler, die BAföG beziehen, vom Schulgeld.
Bücherkaution und Aufnahmegebühr liegen zwischen 75 und 225 Euro
Neben Schulgeld und Prüfungsgebühr verlangen manche Schulen eine Bücherkaution oder eine einmalige Aufnahmegebühr. Das Abendgymnasium am Fördegymnasium Flensburg gibt seine Lehrbücher gegen 75 Euro Kaution aus, das Private Abendgymnasium Würzburg verlangt 150 Euro Bücherkaution und einmalig 88 Euro für die Anmeldung. Das Abendgymnasium der Volkshochschule im Landkreis Konstanz nimmt 570 Euro Lehrgangsgebühr im Jahr, dazu 80 Euro Aufnahmegebühr und 100 Euro Lernmittelkaution. An der Mannheimer Abendakademie kostet allein die Anmeldung 225 Euro.
Eine Kaution bekommen Sie am Ende zurück. Für die Planung zählt sie trotzdem, weil sie zu Beginn fällig wird, also genau dann, wenn das Einkommen wegen der Unterrichtsabende ohnehin schon knapper geworden ist. Am Kolleg gibt es das BAföG als Zuschuss vom ersten Tag an, am Abendgymnasium nur für die letzten drei Schulhalbjahre.
Häufige Fragen zu den Kosten des Abiturs auf dem zweiten Bildungsweg
- Was kostet es, das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen?
- Das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg kostet an staatlichen Abendgymnasien und Kollegs kein Schulgeld. An 12 privaten, kirchlichen oder Volkshochschul-Einrichtungen in Baden-Württemberg und Bayern kostet es 40 Euro bis 110 Euro im Monat. Wer ohne Schulbesuch zur Externenprüfung antritt, zahlt eine Prüfungsgebühr, die Baden-Württemberg und Bremen nicht erheben und die in Hamburg 400 Euro beträgt. Dass staatliche Schulen kein Schulgeld verlangen, ist für 13 von 16 Bundesländern amtlich belegt.
- Wie hoch ist die Prüfungsgebühr für die Externenprüfung zum Abitur?
- Die Prüfungsgebühr für die Externenprüfung zum Abitur liegt je nach Bundesland zwischen 0 und 400 Euro. 6 Bundesländer veröffentlichen den Betrag auf einer amtlichen Seite, und zwar Baden-Württemberg 0 Euro, Bremen 0 Euro, Berlin 100 Euro, Brandenburg 135 Euro, Hessen 325 Euro, Hamburg 400 Euro. Die übrigen 10 Länder nennen in ihrer Prüfungsordnung keinen Betrag, dort gibt die zuständige Schulbehörde Auskunft.
- Ist das Abendgymnasium kostenlos?
- Ein staatliches Abendgymnasium verlangt kein Schulgeld. Von 66 Einrichtungen des zweiten Bildungswegs, die in Baden-Württemberg und Bayern erhoben wurden, stehen aber nur 9 in öffentlicher Hand. Die übrigen 57 haben private, kirchliche oder Volkshochschul-Träger, und 12 zum Abitur führende Einrichtungen darunter verlangen zwischen 40 Euro und 110 Euro im Monat.
- Kann man von der Prüfungsgebühr für das Nichtschülerabitur befreit werden?
- In Berlin ist das Nichtschülerabitur, wie die Externenprüfung dort heißt, für Empfängerinnen und Empfänger von BAföG gebührenfrei. Dasselbe gilt für Menschen, die Grundsicherung nach dem SGB II, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII, Sozialhilfe nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Für Hamburg, Hessen und Brandenburg wurde auf den amtlichen Seiten keine Befreiungsregel gefunden.
- Welche Kosten fallen beim Abitur auf dem zweiten Bildungsweg neben Schulgeld und Prüfungsgebühr an?
- Neben Schulgeld und Prüfungsgebühr verlangen manche Schulen des zweiten Bildungswegs eine Bücherkaution oder eine einmalige Aufnahmegebühr. Das Abendgymnasium Flensburg nimmt 75 Euro Kaution, das Private Abendgymnasium Würzburg 150 Euro. Am Abendgymnasium der Volkshochschule im Landkreis Konstanz kommen 80 Euro Aufnahmegebühr und 100 Euro Lernmittelkaution dazu, an der Mannheimer Abendakademie 225 Euro Anmeldegebühr.
- Kostet das Abitur an einer Fernschule mehr als am Abendgymnasium?
- Ja, das Abitur an einer Fernschule kostet mehr als an einem staatlichen Abendgymnasium. Das Abendgymnasium verlangt kein Schulgeld, eine Fernschule dagegen eine monatliche Lehrgangsgebühr über zweieinhalb bis dreieinhalb Jahre, und BAföG gibt es für einen Fernlehrgang in der Regel nicht. Die Fernschulen ILS (Institut für Lernsysteme), SGD (Studiengemeinschaft Darmstadt) und die Fernakademie für Erwachsenenbildung nennen ihre Preise nicht auf den Lehrgangsseiten, sondern erst im angeforderten Studienheft.
Woher die Angaben stammen
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg: Gebührenaufstellung für externe Prüfungen, Stand Dezember 2025. Abgerufen am .
- Hessische Staatliche Schulämter: Nichtschülerabitur, Prüfungsgebühr nach § 43 Abs. 1 OAVO. Abgerufen am .
- Land Brandenburg: Gebührenordnung MBJS, Tarifstelle 9.4 zur allgemeinen Hochschulreife. Abgerufen am .
- Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin: Merkblatt zur Nichtschülerprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife. Abgerufen am .
- Kultusministerium Baden-Württemberg: Merkblatt zur Abiturprüfung für Schulfremde. Abgerufen am .
- Freie Hansestadt Bremen: Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler, Gebühren und Kosten. Abgerufen am .