3 Voraussetzungen, um das Abitur am Abendgymnasium oder Kolleg nachzuholen

Aufgenommen wird, wer alt genug ist, den mittleren Schulabschluss hat und eine Berufsausbildung oder zwei Jahre im Beruf nachweist.

Checkliste auf einem Klemmbrett mit Häkchen neben Bildungsdokumenten und Zeugnissen
Checkliste auf einem Klemmbrett neben Zeugnissen.Bild: KI generiert
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Am Abendgymnasium und am Kolleg wird aufgenommen, wer drei Bedingungen erfüllt. Sie müssen je nach Bundesland mindestens 18 oder 19 Jahre alt sein, den mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand haben und eine Berufsausbildung abgeschlossen oder mindestens zwei Jahre gearbeitet haben. Ohne mittleren Schulabschluss führt in Baden-Württemberg, Berlin und Hessen ein Vorkurs zur Aufnahme. Die Bedingung zur Ausbildung oder Berufstätigkeit gilt in allen Ländern gleich, das Mindestalter nicht. Zur Externenprüfung, dem Abitur ohne Schulbesuch, wird zugelassen, wer eine Vorbereitung auf dem Stand der gymnasialen Oberstufe nachweist; Berlin, Brandenburg und Bremen verlangen zusätzlich einen Wohnsitz im Land.

Das Abendgymnasium nimmt in 8 Ländern ab 18 Jahren auf, in 7 ab 19

Das Mindestalter ist das Alter, das Sie beim Eintritt in den Bildungsgang erreicht haben müssen. Am Abendgymnasium liegt es bei 18 oder 19 Jahren: 8 der 15 Länder mit einem Abendgymnasium lassen ab 18 zu, 7 verlangen 19. Am Kolleg nehmen mehr Länder schon mit 18 auf, nämlich 10 der 14 Länder mit einem Kolleg.

Bundesweit vereinbart ist eine andere Zahl. Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien, ein Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 6. Juni 2024, verlangt im Schuljahr der Anmeldung das erreichte 19. Lebensjahr. In der Kultusministerkonferenz stimmen sich die Bildungsminister der Länder ab. Ihre Vereinbarung bindet die Länder nur politisch, nicht rechtlich, und die Mehrheit hat sich für die niedrigere Schwelle entschieden. Das Saarland zieht die Grenze sogar innerhalb des eigenen Landes unterschiedlich: Das Saarland-Kolleg nimmt ab 18 auf, das Abendgymnasium Saarbrücken erst ab 19.

Mindestalter für Abendgymnasium, Kolleg und Externenprüfung in allen 16 Bundesländern
BundeslandAbendgymnasiumKollegExternenprüfung
Baden-Württemberg1919kein Mindestalter genannt
Bayern181820
Berlin1818kein Mindestalter genannt
Brandenburg191919
Bremen1919kein Mindestalter genannt
Hamburg1818kein Mindestalter genannt
Hessen181819
Mecklenburg-Vorpommern19kein Kolleg im Landkein Mindestalter genannt
Niedersachsen191919
Nordrhein-Westfalen181818
Rheinland-Pfalz181819
Saarland1918kein Mindestalter genannt
Sachsen1818kein Mindestalter genannt
Sachsen-Anhalt1818kein Mindestalter genannt
Schleswig-Holstein19kein Kolleg im Landkein Mindestalter genannt
Thüringenkein Abendgymnasium im Land1818

Zum Lesen der Tabelle: Angegeben ist das vollendete Lebensjahr bei Eintritt in den Bildungsgang. Wo die Prüfungsordnung eines Landes für die Externenprüfung kein Mindestalter nennt, steht das ausdrücklich in der Zeile; dort entscheidet stattdessen die Regel, dass die Prüfung nicht früher abgelegt werden darf, als sie bei regulärem Schulbesuch möglich gewesen wäre.

Abendgymnasium und Kolleg verlangen den mittleren Schulabschluss oder einen Vorkurs

Gemeint ist der mittlere Schulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand, also der Realschulabschluss oder ein Abschluss, den das Land ihm gleichstellt. Wer ihn nicht hat, ist nicht ausgeschlossen. Baden-Württemberg, Berlin und Hessen schreiben dafür einen Vorkurs vor, einen vorgeschalteten Bildungsgang, der die fehlende Vorbildung ersetzt.

In Baden-Württemberg muss den Vorkurs in der Regel besuchen, wer den Realschulabschluss nicht nachweisen kann; er dauert dort ein Jahr und ist die erste von vier Klassen des Bildungsgangs. Berlin staffelt feiner: Vor dem Kolleg steht ein halbjähriger Vorkurs, vor dem Abendgymnasium ein halbjähriger, wenn die Kenntnisse in einer der beiden Fremdsprachen fehlen, und ein ganzjähriger, wenn sie in beiden fehlen. In Berlin entfällt die Vorkurspflicht für alle, die eine Eignungsprüfung bestehen. Bayern nimmt in den Vorkurs bereits ab 17 Jahren auf, zählt ihn aber nicht als Pflichtdurchgang, sondern als eine von drei gleichwertigen Alternativen.

Alle 15 Länder mit Abendgymnasium verlangen eine Berufsausbildung oder 2 Jahre Berufstätigkeit

Bei dieser Bedingung sind sich die Länder einig. Jedes der 15 Bundesländer mit einem Abendgymnasium und jedes der 14 mit einem Kolleg verlangt entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Beides steht gleichwertig nebeneinander, es genügt also eines von beidem.

Als Berufstätigkeit zählt in Baden-Württemberg mehr als ein Arbeitsvertrag. Die Abendgymnasien-Verordnung des Landes stellt die Führung eines Familienhaushalts der Berufstätigkeit gleich und rechnet Wehr- oder Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr an. Eine bescheinigte Arbeitslosigkeit kann in begründeten Einzelfällen auf einen Teil der Zeit angerechnet werden. Dieselbe Verordnung lässt Mindestalter und Berufserfahrung im Fall einer Schwangerschaft oder Mutterschaft ganz entfallen.

4 Länder schreiben am Abendgymnasium Arbeit vor, Baden-Württemberg verbietet sie am Kolleg

In mehreren Ländern ist Berufstätigkeit am Abendgymnasium nicht nur Aufnahmebedingung, sondern bleibt bis kurz vor dem Abitur Pflicht. Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg schreiben in gleichlautenden Bestimmungen vor, dass die Schülerinnen und Schüler mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre berufstätig sein müssen. Brandenburg regelt dasselbe für seine Teilzeitform und befreit ebenfalls erst in den letzten drei Semestern; dort ersetzt eine bescheinigte Arbeitslosigkeit die Berufstätigkeit auch in den übrigen Semestern.

Am Kolleg gilt die umgekehrte Regel, weil es eine Vollzeitschule ist. Die Kolleg-Verordnung Baden-Württembergs bestimmt in § 2 Absatz 2, dass Kollegiatinnen und Kollegiaten während der Zeit am Kolleg keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben dürfen. Wer sich zwischen beiden Wegen entscheidet, entscheidet damit auch über sein Einkommen in den nächsten drei Jahren. Am Kolleg ersetzt das BAföG das Arbeitseinkommen ab dem ersten Tag, als Zuschuss ohne Rückzahlung (Finanzierung und Förderung).

Die Externenprüfung verlangt keinen Schulbesuch, aber einen Vorbereitungsnachweis

Die Externenprüfung ist die Abiturprüfung für Menschen, die keine Schule besucht haben. Berufserfahrung verlangt sie nicht. Entscheidend ist der Nachweis, dass die Vorbereitung den Anforderungen der gymnasialen Oberstufe entspricht. In Berlin ist dafür ein eingehender Bericht auf einem Vordruck einzureichen, in Bremen eine Darstellung von Umfang und Inhalt der Vorbereitung.

Ein Mindestalter nennen nur 7 Prüfungsordnungen, und sie ziehen die Grenze verschieden: Bayern 20 Jahre, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz 19 Jahre, Nordrhein-Westfalen und Thüringen 18 Jahre. In den übrigen 9 Ländern nennt die Prüfungsordnung kein Mindestalter. Dort gilt meist die Regel, dass die Prüfung nicht früher abgelegt werden darf, als sie bei regulärem Schulbesuch möglich gewesen wäre.

Zwei weitere Bedingungen gelten in Berlin, Brandenburg und Bremen. Diese drei Länder verlangen einen Wohnsitz im Land, Brandenburg seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung. Und wer im Jahr davor Schülerin oder Schüler einer gymnasialen Oberstufe oder eines Abendgymnasiums war, wird dort nicht zugelassen. Die Externenprüfung ist in diesen Ländern also kein Ausweg aus einem laufenden Bildungsgang. Wann die Anmeldung vorliegen muss, legt jedes Land mit einem eigenen Meldeschluss fest (Ablauf und Dauer je Land).

Häufige Fragen zu den Voraussetzungen auf dem zweiten Bildungsweg

Wie alt muss man sein, um das Abitur auf dem zweiten Bildungsweg nachzuholen?
Um das Abitur am Abendgymnasium nachzuholen, muss man je nach Bundesland mindestens 18 oder 19 Jahre alt sein. In acht Ländern genügt das vollendete 18. Lebensjahr, in sieben sind 19 Jahre verlangt, und am Kolleg nehmen 10 der 14 Länder ab 18 auf. Die Vereinbarung der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der Abendgymnasien nennt in Ziffer 2.1 das erreichte 19. Lebensjahr, aber die Länder dürfen davon abweichen.
Welchen Schulabschluss braucht man für das Abendgymnasium oder Kolleg?
Für das Abendgymnasium und das Kolleg wird ein mittlerer Schulabschluss verlangt oder ein gleichwertiger Bildungsstand. Wer ihn nicht hat, kann in Baden-Württemberg, Berlin und Hessen über einen Vorkurs einsteigen; er dauert ein halbes bis ein volles Jahr und ersetzt den Abschluss für die Aufnahme.
Braucht man eine Berufsausbildung, um das Abitur nachzuholen?
Nein, eine abgeschlossene Berufsausbildung ist für das Abitur am Abendgymnasium oder Kolleg nur eine von zwei Möglichkeiten. Alle 15 Bundesländer mit einem Abendgymnasium und alle 14 mit einem Kolleg verlangen entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Beides zählt gleich viel, und eines von beiden genügt.
Zählt die Führung eines Familienhaushalts als Berufstätigkeit für das Abendgymnasium?
Ja, in Baden-Württemberg zählt die Führung eines Familienhaushalts als Berufstätigkeit für das Abendgymnasium. Die Abendgymnasien-Verordnung des Landes stellt beides ausdrücklich gleich. Angerechnet werden dort auch Wehr- oder Zivildienst, Entwicklungsdienst sowie ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, und in begründeten Einzelfällen ein Teil einer nachgewiesenen Arbeitslosigkeit.
Muss man während des Abendgymnasiums weiter arbeiten?
Ja, in mehreren Bundesländern muss man während des Abendgymnasiums weiter arbeiten. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Brandenburg schreiben eine fortdauernde Berufstätigkeit während des Abendgymnasiums vor und befreien davon erst in den letzten drei Schulhalbjahren. Am Kolleg gilt das Gegenteil: Baden-Württemberg untersagt Kollegiatinnen und Kollegiaten während der Kollegzeit jede geregelte berufliche Tätigkeit.
Welche Voraussetzungen gelten für die Externenprüfung zum Abitur?
Für die Externenprüfung zum Abitur wird kein Schulbesuch verlangt, sondern der Nachweis einer angemessenen Vorbereitung anhand der Lehrpläne der gymnasialen Oberstufe. Ein Mindestalter setzen 7 Länder: Bayern 20 Jahre, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz 19 Jahre, Nordrhein-Westfalen und Thüringen 18 Jahre. Berlin, Brandenburg und Bremen verlangen zusätzlich einen Wohnsitz im Land.
Kann man mit Hauptschulabschluss das Abitur nachholen?
Ja, mit Hauptschulabschluss lässt sich das Abitur über einen Vorkurs oder über eine Fernschule nachholen. Baden-Württemberg verlangt für Bewerberinnen und Bewerber ohne mittleren Schulabschluss in der Regel den Besuch des einjährigen Vorkurses. Bayern nimmt in den Vorkurs bereits ab 17 Jahren auf. Die Fernschulen ILS, SGD und Fernakademie führen eigene Lehrgänge, die mit dem Hauptschulabschluss beginnen und 42 Monate dauern.

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