Der zweite Bildungsweg führt über 3 Wege zur allgemeinen Hochschulreife
Abendgymnasium, Kolleg und Externenprüfung im Vergleich, mit dem Rahmen, der sie zusammenhält.

Der zweite Bildungsweg ist die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachträglich zu erwerben, nachdem die reguläre Schulzeit vorbei ist. Zum Abitur führen darüber drei Wege: das Abendgymnasium neben dem Beruf, das Kolleg in Vollzeit und die Externenprüfung ohne jeden Schulbesuch. Alle drei enden mit demselben Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife. Von 235 erhobenen Einrichtungen führen 141 dorthin, Stand 2. September 2026.
Was ist der zweite Bildungsweg?
Der zweite Bildungsweg umfasst alle Bildungsgänge, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss nach dem Ende der Schulpflicht vermitteln. Der erste Bildungsweg ist die durchgehende Schullaufbahn von der Grundschule bis zum Abschluss; wer diesen Abschluss später nachholt, geht den zweiten. Der Unterschied liegt im Zeitpunkt und in der Zielgruppe, nicht im Abschluss.
Rechtlich beruht er auf zwei Ebenen. Den bundesweiten Rahmen setzen die Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz zur Gestaltung der Abendgymnasien und der Kollegs, beschlossen am 21. Juni 1979 und heute in der Fassung vom 6. Juni 2024. Sie verlangen in Ziffer 2.1 eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung das erreichte 19. Lebensjahr. Die zweite Ebene ist das Landesrecht, und dort weichen die Länder von diesem Rahmen ab, weil er sie politisch bindet und nicht rechtlich.
Die 3 Wege unterscheiden sich in Zeit, Geld und Berufstätigkeit
Welcher Weg passt, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Kann die Berufstätigkeit weiterlaufen, muss sie es sogar, oder soll sie aufhören? Daran hängen Unterrichtszeit, Förderung und Dauer.
| Weg | Wie er läuft | Dauer | Geld | Einschränkung |
|---|---|---|---|---|
| Abendgymnasium | Unterricht am Abend, die Berufstätigkeit läuft weiter | 6 Halbjahre, in Baden-Württemberg und Bremen 8 | meist schulgeldfrei, BAföG erst in den letzten drei Halbjahren | in Thüringen nicht vorhanden |
| Kolleg | Vollzeitunterricht tagsüber, Berufstätigkeit ist ausgeschlossen | 6 Halbjahre | meist schulgeldfrei, BAföG als Zuschuss ab dem ersten Tag | in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein nicht vorhanden |
| Externenprüfung | reine Prüfung ohne Schulbesuch, die Vorbereitung organisiert man selbst | keine Regeldauer, der Meldeschluss setzt den Takt | kein BAföG, dafür Prüfungsgebühr zwischen 0 und 400 Euro | Berlin, Brandenburg und Bremen verlangen einen Wohnsitz im Land |
Der Vergleich gilt für den Regelfall. Wo ein Land davon abweicht, steht das in der Vergleichstabelle auf der Seite zur Bildungslandschaft.
Das Abitur ist dasselbe, unabhängig vom Weg dorthin
Ein Abitur vom Abendgymnasium ist kein zweitklassiges Abitur. Die Prüfung wird von derselben Schulaufsicht abgenommen und richtet sich nach denselben Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz, die auch die gymnasiale Oberstufe binden. Im Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife steht der Abschluss, nicht der Weg dorthin.
Auch die Externenprüfung führt zu demselben Zeugnis. Sie ist kein Ersatzverfahren, sondern die reguläre Abiturprüfung für Menschen ohne Schulbesuch; die Prüfungsordnungen der Länder verweisen dafür auf dieselben Anforderungen der Qualifikationsphase. Der Unterschied liegt allein darin, dass keine Vornoten aus dem Unterricht eingehen, weil es keinen Unterricht gab. Deshalb wiegt dort jede Prüfungsleistung schwerer.
Wer den zweiten Bildungsweg bezahlt, und warum
Bezahlt wird er überwiegend aus dem Landeshaushalt. In 13 von 16 Bundesländern ist die Schulgeldfreiheit eines Bildungsgangs amtlich belegt, und in 14 kommt eine Förderung nach dem BAföG hinzu, die nach § 17 Absatz 1 als Zuschuss geleistet wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Der Staat trägt also Unterricht und Lebensunterhalt gleichzeitig.
Das Interesse dahinter ist nicht wohltätig, sondern haushaltspolitisch. Ein nachgeholter Abschluss verlängert die Erwerbsbiografie nach oben, und die Zugangsregeln zeigen, worauf es dem Gesetzgeber ankommt: Verlangt werden zwei Jahre Berufserfahrung, nicht eine bestimmte Note. Der zweite Bildungsweg ist für Menschen gebaut, die bereits gearbeitet haben und weiter arbeiten sollen. Genau deshalb steht am Abendgymnasium in mehreren Ländern die Berufstätigkeit sogar als Pflicht in der Verordnung.
Wo diese Rechnung nicht aufgeht, verschwindet auch die Förderung. Die Externenprüfung wird nicht nach dem BAföG gefördert, weil ihr keine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung zugrunde liegt, und die 15 erhobenen Einrichtungen mit Schulgeld haben alle einen privaten, kirchlichen oder Volkshochschul-Träger. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Finanzierung und Förderung.
Das System hat Lücken, und sie liegen im Landesrecht
Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein führen kein Kolleg, und Thüringen kein Abendgymnasium. Wer in Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein in Vollzeit lernen will, findet dafür im eigenen Land keine Schulform; § 31 Absatz 3 des Schulgesetzes M-V führt den Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife allein am Abendgymnasium.
Dazu kommt eine Hürde, die niemand vermutet. Berlin, Brandenburg und Bremen lassen zur Externenprüfung nur zu, wer seinen Wohnsitz im Land hat, Brandenburg seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung. Ein Umzug mitten in der Vorbereitung kann damit den Prüfungstermin kosten. Der erhobene Rechtsstand dazu ist der 2. September 2026.
Häufige Fragen zum zweiten Bildungsweg
- Was ist der zweite Bildungsweg?
- Der zweite Bildungsweg ist die Möglichkeit, einen Schulabschluss nachträglich zu erwerben, nachdem die reguläre Schulzeit beendet ist. Zum Abitur führen darüber drei Wege: das Abendgymnasium neben dem Beruf, das Kolleg in Vollzeit und die Externenprüfung ohne Schulbesuch. Alle drei enden mit derselben allgemeinen Hochschulreife.
- Ist ein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg weniger wert?
- Nein. Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife ist dasselbe Dokument, ausgestellt von derselben Schulaufsicht. Abendgymnasien und Kollegs arbeiten nach den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz vom 21. Juni 1979 in der Fassung vom 6. Juni 2024, die dieselben Prüfungsanforderungen setzen wie für die gymnasiale Oberstufe. Im Zeugnis steht nicht, auf welchem Weg es erworben wurde.
- Welche drei Wege gehören zum zweiten Bildungsweg zum Abitur?
- Zum Abitur führen das Abendgymnasium, das Kolleg und die Externenprüfung. Das Abendgymnasium unterrichtet abends und setzt die Berufstätigkeit voraus, das Kolleg unterrichtet in Vollzeit und schließt sie aus, die Externenprüfung verlangt gar keinen Schulbesuch, sondern nur den Nachweis einer angemessenen Vorbereitung.
- Wer bezahlt den zweiten Bildungsweg?
- Die Länder. In 13 von 16 Bundesländern ist der Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs amtlich als schulgeldfrei belegt, in 14 kommt eine BAföG-Förderung als voller Zuschuss dazu. Getragen wird das aus dem Landeshaushalt, weil ein nachgeholter Abschluss die Erwerbsbeteiligung erhöht und Folgekosten senkt.
- Seit wann gibt es den zweiten Bildungsweg in Deutschland?
- Ein bundesweit einheitlicher Rahmen besteht seit dem 21. Juni 1979. An diesem Tag beschloss die Kultusministerkonferenz die Vereinbarungen zur Gestaltung der Abendgymnasien und der Kollegs; sie gelten in der Fassung vom 6. Juni 2024 fort und legen Mindestalter, Vorbildung und Berufserfahrung als Zugangsbedingungen fest.
- In welchen Bundesländern fehlt eine Schulform des zweiten Bildungswegs?
- Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein führen kein Kolleg, Thüringen kein Abendgymnasium. Die Bezeichnungen selbst gehen noch weiter auseinander: Brandenburg kennt weder den Begriff Abendgymnasium noch den Begriff Kolleg amtlich, sondern spricht von einer Schule des Zweiten Bildungsweges in Teilzeit- oder Vollzeitform.
- Kann man auf dem zweiten Bildungsweg auch die Fachhochschulreife erwerben?
- Ja, und an vielen Häusern ist sie ein Zwischenabschluss auf dem Weg zum Abitur. Von den erhobenen Einrichtungen führen 87 zur Fachhochschulreife und 143 zum mittleren Schulabschluss. Bayern nennt für sein Abendgymnasium ausdrücklich, dass der erfolgreiche Abschluss der Jahrgangsstufe I den mittleren Schulabschluss vermittelt.
Woher die Angaben stammen
- Kultusministerkonferenz: Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien, Beschluss vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024. Abgerufen am .
- Kultusministerkonferenz: Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs, Beschluss vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024. Abgerufen am .
- Bundesministerium der Justiz: § 2 und § 17 BAföG zu förderungsfähigen Ausbildungsstätten und Förderungsart. Abgerufen am .
- Land Mecklenburg-Vorpommern: Schulgesetz M-V, § 31 Absatz 3 zum Abendgymnasium als einziger Form. Abgerufen am .
- Freistaat Thüringen: Thüringer Schulgesetz, § 4 Abs. 1 mit der abschließenden Aufzählung der Schularten. Abgerufen am .