Die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen verlangt keinen Schulabschluss

Nordrhein-Westfalen nennt die Prüfung Abiturprüfung für Externe. Geregelt ist sie in § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A. Gemeldet wird bis zum 1. September. Zur Prüfungsgebühr liegt keine Fundstelle vor.

nicht erhoben
Prüfungsgebühr
Weder die Prüfungsordnung noch die zuständige Stelle nennt einen Betrag
1. September
Meldeschluss
1. September
18 Jahre
Mindestalter
Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A
nicht verlangt
Schulabschluss für die Zulassung
Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen steht in § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A

Die Angaben stehen in § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A, Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung - PO-Externe-A), Fassung vom 29. Januar 2026.

Zur Abiturprüfung wird von der oberen Schulaufsichtsbehörde zugelassen, wer darlegt, dass er sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet hat, zum Beispiel durch Selbststudium, die Teilnahme an Fernlehrgängen oder an anderen geeigneten Vorbereitungslehrgängen oder durch den Besuch von Ergänzungsschulen, und in dem Kalenderhalbjahr, in dem die Prüfung beginnt, mindestens das 18. Lebensjahr vollendet.
Wortlaut von § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A, abgerufen am 2. September 2026.

Zulassung, Gebühr und Frist in Nordrhein-Westfalen

Jede Zeile stammt aus einer benannten Quelle. Wo in der Quelle nichts stand, steht nicht erhoben und weder eine Null noch ein Nein.

Mindestalter
18 Jahre
Schulabschluss als Voraussetzung
Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
Wohnsitz im Land
nicht erhoben
Vorbereitungskurs oder Fernlehrgang vorgeschrieben
nein
Berufstätigkeit gefordert
nein
Prüfungsgebühr
nicht erhoben
Meldeschluss
1. September
Frist als Ausschlussfrist bezeichnet
die Quelle nennt sie nicht so
BAföG für die Vorbereitung
nein

Zu 2 Feldern stand in der Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, Prüfungsgebühr. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.

Für die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen ist keine Gebühr belegt

§ 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A nennt keinen Betrag, und die zuständige Stelle nennt auch keinen. Deshalb steht in der Tafel oben nicht erhoben. Gebührenfrei ist die Prüfung damit nicht, belegt gebührenfrei sind nur Baden-Württemberg und Bremen.

Belegte Beträge gibt es in 6 von 16 Ländern, und sie gehen weit auseinander. Hamburg verlangt 400 Euro für dieselbe Prüfung und dasselbe Zeugnis. Wer die Prüfung in Nordrhein-Westfalen plant, fragt den Betrag vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle nach.

Der Meldeschluss dagegen ist belegt und liegt am 1. September. Meldeschluss für die Prüfung ist der 1. September.

Kein Land schließt die Meldung früher. Am anderen Ende steht Rheinland-Pfalz mit dem 1. April, sieben Monate später im selben Prüfungsjahrgang.

11 von 16 Ländern verlangen keinen Schulabschluss, Nordrhein-Westfalen gehört dazu

Das ist der Unterschied zum Abendgymnasium und zum Kolleg, die überall einen mittleren Schulabschluss oder einen Vorkurs voraussetzen. Für die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen steht in der Zulassungsvorschrift: Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; nachzuweisen ist eine angemessene Vorbereitung, ausdrücklich auch durch Selbststudium.

Wer nur einen Hauptschulabschluss hat oder gar keinen, findet darin den kürzesten Weg zum Abitur, den das deutsche Schulrecht kennt. Er ist zugleich der mit dem größten Risiko, weil keine Kursnote mitzählt und alles in der Prüfung entschieden wird. Einen Abschluss verlangen dagegen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.

6 Einzelheiten zur Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen

  • § 1 Satz 2 PO-Externe-A: Bewerberinnen und Bewerber können sich zur Prüfung anmelden, wenn sie in dem der Prüfung vorausgegangenen Kalenderjahr kein öffentliches oder als Ersatzschule genehmigtes oder vorläufig erlaubtes Gymnasium oder keine andere zur allgemeinen Hochschulreife führende Schule oder Einrichtung besucht haben.
  • § 3 Abs. 3 PO-Externe-A: Die Prüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile, vier Fächer schriftlich und gegebenenfalls mündlich, vier weitere Fächer nur mündlich.
  • Verwaltungsvorschrift 3.2 zu § 3 Abs. 2: Die Abiturprüfung findet an Gymnasien, Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe und Weiterbildungskollegs statt.
  • § 4 Abs. 3 Satz 2 PO-Externe-A: Die obere Schulaufsichtsbehörde kann in begründeten Fällen Ausnahmen von der Altersgrenze zulassen.
  • Kein BAföG: § 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird; die Vorbereitung auf eine Externenprüfung ist keine solche Ausbildung (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html).
  • Eine Prüfungsgebühr ist in der PO-Externe-A nicht geregelt; ob eine erhoben wird, konnte nicht belegt werden.

Häufige Fragen zur Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen

Was kostet die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen?

Für die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen ist keine Prüfungsgebühr belegt. Weder § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A noch die zuständige Stelle nennt einen Betrag, deshalb steht im Datenstand nicht erhoben und keine Null. In 6 anderen Ländern sind Beträge zwischen null Euro und 400 Euro belegt.

Bis wann muss man sich in Nordrhein-Westfalen zur Externenprüfung anmelden?

Zur Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen meldet man sich bis zum 1. September. Im Wortlaut der zuständigen Stelle heißt es: Meldeschluss für die Prüfung ist der 1. September.

Braucht man in Nordrhein-Westfalen einen Schulabschluss für die Externenprüfung?

Nein, für die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen braucht man keinen Schulabschluss. In der Zulassungsvorschrift steht dazu: Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; nachzuweisen ist eine angemessene Vorbereitung, ausdrücklich auch durch Selbststudium. Nordrhein-Westfalen gehört damit zu den 11 von 16 Ländern, in denen auch ein Hauptschulabschluss oder gar keiner zur Abiturprüfung reicht.

Genügt Selbststudium als Vorbereitung auf die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen?

Ja, für die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen genügt die eigene Vorbereitung. § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A schreibt weder einen Vorbereitungskurs noch einen Fernlehrgang vor. 2 von 16 Ländern verlangen einen Kurs, Nordrhein-Westfalen gehört nicht dazu.

Wer ist in Nordrhein-Westfalen für die Externenprüfung zuständig?

Zuständig für die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen ist Obere Schulaufsichtsbehörde, das heißt die für den Wohnsitz zuständige Bezirksregierung. Dort wird die Zulassung beantragt, und zwar bis zum 1. September. Entschieden wird bei der Bezirksregierung, nicht an einer Schule.

Wie heißt die Externenprüfung in Nordrhein-Westfalen?

In Nordrhein-Westfalen heißt die Externenprüfung Abiturprüfung für Externe. Amtlich geregelt ist sie in § 4 Abs. 3 Satz 1 PO-Externe-A, Fassung vom 29. Januar 2026. Die Bezeichnungen wechseln von Land zu Land, gemeint ist überall dieselbe Abiturprüfung ohne vorherigen Schulbesuch.