8 Angaben zur Externenprüfung in Schleswig-Holstein sind nicht belegt

Schleswig-Holstein nennt die Prüfung Abiturprüfung für Externe. Geregelt ist sie in § 4 Abs. 4 APVO-EW. Ein Meldeschluss ist nicht belegt. Zur Prüfungsgebühr liegt keine Fundstelle vor.

nicht erhoben
Prüfungsgebühr
Weder die Prüfungsordnung noch die zuständige Stelle nennt einen Betrag
nicht erhoben
Meldeschluss
Zur Frist liegt keine Fundstelle vor
nicht erhoben
Mindestalter
Zum Mindestalter liegt keine Fundstelle vor
nicht erhoben
Schulabschluss für die Zulassung
Der Wortlaut der Zulassungsnorm war nicht zu sichern
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Externenprüfung in Schleswig-Holstein steht in § 4 Abs. 4 APVO-EW

Die Angaben stehen in § 4 Abs. 4 APVO-EW, Landesverordnung über die Abiturprüfung für Externe sowie für Schülerinnen und Schüler an nicht staatlich anerkannten Ersatzschulen und Waldorfschulen (APVO-EW), Fassung vom 26. Juni 2023.

Pflichtfächer in der Prüfung sind Deutsch, ein Fach aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld, Mathematik, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen, darunter Englisch, Französisch oder Latein. Mathematik muss schriftliches Prüfungsfach sein.
Wortlaut von § 4 Abs. 4 APVO-EW, abgerufen am 2. September 2026.

Zulassung, Gebühr und Frist in Schleswig-Holstein

Jede Zeile stammt aus einer benannten Quelle. Wo in der Quelle nichts stand, steht nicht erhoben und weder eine Null noch ein Nein.

Mindestalter
nicht erhoben
Schulabschluss als Voraussetzung
nicht erhoben
Wohnsitz im Land
nicht erhoben
Vorbereitungskurs oder Fernlehrgang vorgeschrieben
nicht erhoben
Berufstätigkeit gefordert
nicht erhoben
Prüfungsgebühr
nicht erhoben
Meldeschluss
nicht erhoben
Frist als Ausschlussfrist bezeichnet
nicht erhoben
BAföG für die Vorbereitung
nein

Zu 8 Feldern stand in der Quelle nichts: Mindestalter, Berufstätigkeit als Voraussetzung, geforderte Vorbildung, Vorbereitungskurs als Pflicht, Schulgeldfreiheit, Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses, Prüfungsgebühr. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.

Für die Externenprüfung in Schleswig-Holstein ist keine Gebühr belegt

§ 4 Abs. 4 APVO-EW nennt keinen Betrag, und die zuständige Stelle nennt auch keinen. Deshalb steht in der Tafel oben nicht erhoben. Gebührenfrei ist die Prüfung damit nicht, belegt gebührenfrei sind nur Baden-Württemberg und Bremen.

Belegte Beträge gibt es in 6 von 16 Ländern, und sie gehen weit auseinander. Hamburg verlangt 400 Euro für dieselbe Prüfung und dasselbe Zeugnis. Wer die Prüfung in Schleswig-Holstein plant, fragt den Betrag vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle nach.

Ob in Schleswig-Holstein ein Schulabschluss verlangt wird, ist nicht belegt

Der Wortlaut der Zulassungsvorschrift war auf keinem abrufbaren amtlichen Server zu sichern. Deshalb steht in der Tafel oben nicht erhoben, und daraus folgt weder ein Ja noch ein Nein.

Belegt ist die Antwort in 14 der 16 Länder. 11 davon verlangen keinen Abschluss, drei verlangen den mittleren. Für Schleswig-Holstein bleibt nur die Anfrage bei der zuständigen Stelle.

Eine Einschränkung bei der Nachprüfung der Quellen in Schleswig-Holstein

Der Datenstand für Schleswig-Holstein wurde am 2. September 2026 erhoben. Bei diesen Quellen war der Abruf gesperrt oder die geltende Fassung nicht zu sichern.

  • Die Grundfassung der APVO-EW vom 6. Juli 2018 (NBl. MBWK Schl.-H. S. 263) ist auf keinem abrufbaren amtlichen Host zu finden. Das Landesrechtsportal gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de untersagt in seiner robots.txt den maschinellen Abruf, das Nachrichtenblatt-Archiv der Transparenzplattform des Landes reicht nur bis 2020 zurück, und das Bildungsministerium stellt auf schleswig-holstein.de allein die Änderungsverordnung bereit.

6 Einzelheiten zur Externenprüfung in Schleswig-Holstein

  • Aus der Änderungsverordnung vom 26. Juni 2023 (Nachrichtenblatt 6/7 2023, Seite 178) sind daher nur die dort neu gefassten Absätze belegbar. Mindestalter, Zulassungsvoraussetzungen und Anmeldefrist stehen in §§ 2 und 3 APVO-EW, die durch die Änderungsverordnung nicht neu gefasst wurden.
  • Die Änderungsverordnung stützt sich auf § 140 Abs. 2 und § 126 Abs. 2 Nr. 3 in Verbindung mit Abs. 1 des Schulgesetzes vom 24. Januar 2007, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 22. März 2023.
  • Ein Wechsel gegenüber der Fassung 2018: Mathematik muss seit dem 30. Juli 2023 schriftliches Prüfungsfach sein.
  • Das Zitat gibt den Satz ohne die Trennstriche des Nachrichtenblatt-Satzspiegels wieder; im PDF steht gesellschaftswissenschaft-lichen und darun-ter jeweils über einen Zeilenumbruch getrennt.
  • Kein BAföG: § 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird; die Vorbereitung auf eine Externenprüfung ist keine solche Ausbildung (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html).
  • Eine Prüfungsgebühr ist in der Änderungsverordnung nicht geregelt; ob eine erhoben wird, konnte nicht belegt werden.

Häufige Fragen zur Externenprüfung in Schleswig-Holstein

Was kostet die Externenprüfung in Schleswig-Holstein?

Für die Externenprüfung in Schleswig-Holstein ist keine Prüfungsgebühr belegt. Weder § 4 Abs. 4 APVO-EW noch die zuständige Stelle nennt einen Betrag, deshalb steht im Datenstand nicht erhoben und keine Null. In 6 anderen Ländern sind Beträge zwischen null Euro und 400 Euro belegt.

Bis wann muss man sich in Schleswig-Holstein zur Externenprüfung anmelden?

Für die Externenprüfung in Schleswig-Holstein ist kein Meldeschluss belegt. Die Frist gehört zu den 8 Feldern, zu denen keine amtliche Fundstelle zu sichern war. Wer die Prüfung plant, fragt den Termin deshalb vor allem anderen bei der zuständigen Stelle nach.

Braucht man in Schleswig-Holstein einen Schulabschluss für die Externenprüfung?

Ob man in Schleswig-Holstein einen Schulabschluss braucht, ist nicht belegt. Der Wortlaut der Zulassungsvorschrift war auf keinem abrufbaren amtlichen Server zu sichern, und eine fehlende Fundstelle ist kein Nein. In 11 von 16 Ländern ist belegt, dass kein Abschluss verlangt wird.

Genügt Selbststudium als Vorbereitung auf die Externenprüfung in Schleswig-Holstein?

Ob in Schleswig-Holstein ein Vorbereitungskurs vorgeschrieben ist, ist nicht belegt. Der Wortlaut der Zulassungsvorschrift war nicht zu sichern. 2 von 16 Ländern verlangen belegt einen Kurs oder Fernlehrgang, 12 verlangen belegt keinen.

Wer ist in Schleswig-Holstein für die Externenprüfung zuständig?

Zuständig für die Externenprüfung in Schleswig-Holstein ist Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein. Dort wird die Zulassung beantragt. Entschieden wird auf Landesebene, nicht an einer Schule.

Wie heißt die Externenprüfung in Schleswig-Holstein?

In Schleswig-Holstein heißt die Externenprüfung Abiturprüfung für Externe. Amtlich geregelt ist sie in § 4 Abs. 4 APVO-EW, Fassung vom 26. Juni 2023. Die Bezeichnungen wechseln von Land zu Land, gemeint ist überall dieselbe Abiturprüfung ohne vorherigen Schulbesuch.