Abitur bei der FEB nachholen, im Fernlehrgang über 30 oder 42 Monate

Die Fernakademie für Erwachsenenbildung bereitet per Fernunterricht auf die Hamburger Externenprüfung vor, die staatliche Abiturprüfung ohne Schulbesuch.

Moderne Fernakademie mit digitaler Lerninfrastruktur und hybridem Klassenzimmer
Laufzeit, Fächerauswahl und Prüfungsweg des FEB-Abiturlehrgangs.Bild: KI generiert
Aktualisiert am

Die FEB, die Fernakademie für Erwachsenenbildung, bereitet in zwei Fernlehrgängen auf das Abitur vor. Der Lehrgang für Realschulabsolventen dauert 30 Monate, der für Hauptschulabsolventen 42 Monate, beide bei etwa 15 Stunden Lernzeit pro Woche. Das Abitur selbst erwerben die Teilnehmer in der Hamburger Externenprüfung, der staatlichen Abiturprüfung für Menschen ohne Schulbesuch, und sie findet im Seminarzentrum der Fernakademie statt. Hamburg verlangt dafür 400 Euro, den höchsten Betrag unter den Ländern, die eine Gebühr veröffentlichen. Die monatliche Lehrgangsgebühr nennt die Fernakademie nicht auf ihren Lehrgangsseiten.

Die Fernakademie nennt 30 oder 42 Monate Laufzeit, 14 Fächer zur Wahl und 4 Wochen Testphase

Die Angaben stammen von den Lehrgangsseiten und dem Impressum der Fernakademie, die Prüfungsgebühr aus der Gebührenaufstellung Hamburgs. Die ZFU-Zulassung erteilt die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht, die jeden Fernlehrgang vor dem Verkauf zulassen muss. Abgerufen sind die Angaben am 2. September 2026. Laufzeiten und Bedingungen kann die Fernakademie jederzeit ändern.

Angaben der Fernakademie zu den Abiturlehrgängen, abgerufen am 2. September 2026
AngabeWert
Lehrgang für Realschulabsolventen30 Monate, ZFU-Zulassung 113589
Lehrgang für Hauptschulabsolventen42 Monate, ZFU-Zulassung 113689
Lernaufwandetwa 15 Stunden pro Woche
Fächerauswahl14 Fächer aus drei Fachbereichen
Testphase4 Wochen kostenlos
AbschlussprüfungHamburger Externenprüfung im Seminarzentrum der Fernakademie, zwei Termine im Jahr
Prüfungsgebühr des Landes400 Euro
Sitz der GesellschaftDoberaner Weg 22, 22143 Hamburg, HRB 41 300
Monatliche Gebührauf den Lehrgangsseiten nicht genannt

Die monatliche Gebühr steht nicht auf den Lehrgangsseiten. Die Fernakademie nennt sie erst nach dem Anfordern des Studienhefts. Für den in Ratgebern häufig genannten Monatspreis von 130 bis 150 Euro fand sich auf keiner Seite der Fernakademie ein Beleg.

Hamburg prüft Teilnehmer der Fernakademie und verlangt dafür 400 Euro

Ein Fernlehrgang darf kein Abitur vergeben. Die Fernakademie bereitet deshalb auf die Externenprüfung vor, also auf die staatliche Abiturprüfung für Menschen ohne Schulbesuch, und ihre Teilnehmer legen sie in Hamburg ab. Die Prüfung findet zweimal im Jahr im Seminarzentrum der Fernakademie statt. Anmelden können sich die Teilnehmer nur bis zu einem festen Tag, dem Meldeschluss. In Hamburg gelten diese Fristen: Meldeschluss 1. Juli für die Herbstprüfung, 1. Dezember des Vorjahres für die Frühjahrsprüfung; Anmeldezeitraum 1. Juni bis 1. Juli beziehungsweise 1. Oktober bis 1. Dezember.

Die Fernakademie hat selbst ihren Sitz in Hamburg. Laut Impressum ist die Fernakademie für Erwachsenenbildung GmbH am Doberaner Weg 22 in 22143 Hamburg ansässig und im dortigen Handelsregister unter HRB 41 300 eingetragen. Die Prüfungsgebühr von 400 Euro ist in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten. Wer in Baden-Württemberg wohnt, darf sich stattdessen bei der Schulaufsicht am eigenen Wohnort melden, und dort ist die Prüfung gebührenfrei.

Die Fernakademie nimmt Teilnehmer mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Abschluss auf, ohne Berufsausbildung

Die Fernakademie teilt ihre Teilnehmer nach dem mitgebrachten Schulabschluss auf zwei Lehrgänge auf. Der Lehrgang für Realschulabsolventen dauert 30 Monate und verlangt einen mittleren Bildungsabschluss sowie gute Grundkenntnisse in Englisch. Der Lehrgang für Hauptschulabsolventen dauert 42 Monate und verlangt den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss, also den Hauptschulabschluss, mit befriedigenden Durchschnittsleistungen. Ihre Fächerkombination stellen die Teilnehmer aus 14 Fächern in drei Fachbereichen zusammen.

Eine Berufsausbildung verlangt die Fernakademie nicht. Damit unterscheidet sich der Fernlehrgang vom Abendgymnasium, der staatlichen Schule, an der Berufstätige abends das Abitur nachholen. Alle 15 Bundesländer mit dieser Schulform verlangen dort eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufstätigkeit, dazu ein Mindestalter von 18 oder 19 Jahren. Beim Fernlehrgang kann ein Mindestalter erst bei der Anmeldung zur Prüfung wieder gelten, je nach Landesrecht. Die Altersgrenzen der Länder stehen unter Voraussetzungen.

Den Lehrgang der Fernakademie zahlen Sie selbst, ein staatliches Kolleg ist schulgeldfrei

Wer bei der Fernakademie das Abitur nachholt, zahlt 30 oder 42 Monate lang eine monatliche Gebühr und danach die Prüfungsgebühr des Prüfungslandes. BAföG gibt es dafür in der Regel nicht. § 2 Absatz 1 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes verlangt eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule, und eine Fernschule ist keines von beidem. Eine Ausnahme macht § 3 des Gesetzes nur für die letzten zwölf Monate vor dem Abschluss und nur, wenn der Lehrgang die volle Arbeitskraft beansprucht. Wer neben dem Beruf lernt, erfüllt diese Bedingung nicht.

Ein staatliches Kolleg ist eine Schule, an der Erwachsene das Abitur im Unterricht am Tag nachholen. Es verlangt kein Schulgeld und wird vom ersten Tag an mit BAföG gefördert, das nicht zurückgezahlt werden muss. Wer ans Kolleg geht, ist dafür an einen Schulort und an feste Unterrichtszeiten gebunden. Die Kosten beider Wege im Vergleich stehen unter Kosten des Abiturs.

7 Fragen zum Abitur im Fernstudium bei der Fernakademie

Wie lange dauert der Abitur-Fernlehrgang bei der Fernakademie?
Die Fernakademie für Erwachsenenbildung führt zwei Abiturlehrgänge. Der für Realschulabsolventen dauert 30 Monate, der für Hauptschulabsolventen 42 Monate, beide bei etwa 15 Stunden Lernzeit pro Woche.
Was kostet das Abitur im Fernstudium bei der Fernakademie?
Das Abitur im Fernstudium bei der Fernakademie kostet eine monatliche Lehrgangsgebühr und dazu die Prüfungsgebühr des Landes Hamburg von 400 Euro. Die monatliche Gebühr steht nicht auf den Lehrgangsseiten der Fernakademie. Die Fernakademie nennt sie erst nach dem Anfordern des kostenlosen Studienhefts.
Wo legt man die Abiturprüfung nach dem Lehrgang der Fernakademie ab?
Die Abiturprüfung nach dem Lehrgang der Fernakademie ist die Hamburger Externenprüfung, die staatliche Abiturprüfung für Menschen ohne Schulbesuch. Sie findet zweimal im Jahr im Seminarzentrum der Fernakademie statt. Die Fernakademie für Erwachsenenbildung GmbH hat ihren Sitz selbst in Hamburg, am Doberaner Weg 22 in 22143 Hamburg.
Was ist die FEB und wozu gehört sie?
FEB steht für die Fernakademie für Erwachsenenbildung GmbH mit Sitz in Hamburg, eingetragen im dortigen Handelsregister unter HRB 41 300. Sie gehört nach ihrer eigenen Angabe im Impressum zur Klett-Gruppe und untersteht der Aufsicht der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht in Köln.
Welche Voraussetzungen verlangt die Fernakademie für den Abiturlehrgang?
Für den Abiturlehrgang für Realschulabsolventen verlangt die Fernakademie einen mittleren Bildungsabschluss sowie gute Grundkenntnisse in Englisch. Für den Lehrgang für Hauptschulabsolventen genügt der erste allgemeinbildende Schulabschluss, also der Hauptschulabschluss, mit befriedigenden Durchschnittsleistungen. Eine Berufsausbildung ist in beiden Fällen nicht nötig.
Wie viele Fächer kann man bei der Fernakademie im Abiturlehrgang wählen?
Die Fernakademie stellt für ihre Abiturlehrgänge 14 Fächer aus drei Fachbereichen zur Auswahl, aus denen die eigene Prüfungskombination zusammengestellt wird. Welche Kombinationen zulässig sind, richtet sich nach der Prüfungsordnung des Landes Hamburg.
Gibt es BAföG für den Abitur-Fernlehrgang bei der Fernakademie?
Für den Abitur-Fernlehrgang bei der Fernakademie gibt es in der Regel kein BAföG. § 2 Absatz 1 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes setzt eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule voraus, und eine Fernschule ist keines von beidem. Eine Ausnahme macht § 3 des Gesetzes nur für die letzten zwölf Monate vor dem Abschluss und nur, wenn der Lehrgang die volle Arbeitskraft beansprucht. Wer neben dem Beruf lernt, erfüllt diese Bedingung nicht.

Woher die Angaben stammen