6 Kollegs in Bayern führen in Vollzeit zum Abitur

Bayern führt das Kolleg amtlich als Kolleg. § 9 Abs. 1 GSO lässt die Aufnahme ab 18 Jahren zu.

6
Kollegs mit Abiturzweig
in 6 Städten, von Augsburg bis Wolfratshausen
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 9 Abs. 1 GSO
2 von 6
in kirchlicher Trägerschaft
2 kirchlicher Trägerschaft, 2 kommunaler Trägerschaft, 2 staatlicher Trägerschaft
40 bis 50 Euro
Schulgeld im Monat
2 belegt beitragsfrei, 2 mit belegtem Beitrag, 2 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Aufnahme in Bayern beginnt bei 18 Jahren

Die Angaben stehen in § 9 Abs. 1 GSO, Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (Gymnasialschulordnung - GSO), Fassung vom 1. Juli 2026.

Mindestalter bei der Aufnahme
18 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
mittlerer Schulabschluss oder erfolgreiches Durchlaufen des Vorkurses oder erfolgreiches Ablegen einer Aufnahmeprüfung in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 1 GSO
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
6 Halbjahre, also 3 Jahre
Schulgeldfreiheit
ja
BAföG als Vollzuschuss
ja
Anmeldefrist
nicht erhoben
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe I des Abendgymnasiums bzw. des Kollegs setzt voraus 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, 2. im Schuljahr der Anmeldung ein Mindestalter von 18 Jahren, 3. einen mittleren Schulabschluss oder das erfolgreiche Durchlaufen des Vorkurses oder das erfolgreiche Ablegen einer Aufnahmeprüfung in entsprechender Anwendung von § 6 Abs. 1 und 4. das Bestehen einer Probezeit; § 6 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. Tritt eine Schülerin oder ein Schüler vor Ablauf der Probezeit aus, gilt sie als nicht bestanden.
Wortlaut von § 9 Abs. 1 GSO, abgerufen am 2. September 2026.

Zu 3 Feldern stand in der Quelle nichts: Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses, Prüfungsgebühr. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.

13 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Bayern

  • Umgekehrtes Vorzeichen gegenüber dem Abendgymnasium, § 9 Abs. 9 Satz 2 GSO: Am Kolleg sollen die Schülerinnen und Schüler während des Kollegbesuchs nicht berufstätig sein. Die zweijährige Berufstätigkeit bzw. abgeschlossene Berufsausbildung ist also Zugangs-, nicht Begleitvoraussetzung.
  • Legaldefinition, Art. 11 Abs. 3 BayEUG: Das Kolleg ist ein Gymnasium besonderer Art, das Erwachsene, die sich bereits im Berufsleben bewährt haben, im dreijährigen Unterricht zur allgemeinen Hochschulreife führt. Fundstelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEUG-11
  • Gliederung, § 12 Abs. 2 Satz 1 GSO: Am Abendgymnasium und am Kolleg ist die Jahrgangsstufe I die Einführungsphase; die Jahrgangsstufen II und III bilden die Qualifikationsphase. Drei Jahrgangsstufen ergeben die sechs Halbjahre der Regeldauer.
  • Vorkurs fakultativ, § 12 Abs. 2 Satz 2 GSO: am Kolleg kann ein einjähriger Vorkurs eingerichtet werden, der in zwei halbjährige Kurse geteilt werden kann. Mit Vorkurs beträgt die Gesamtausbildungsdauer nach Angabe des Staatsministeriums vier Jahre, bei Aufnahme in die Jahrgangsstufe II zwei Jahre.
  • Mindestalter im Vorkurs abweichend, § 9 Abs. 3 Satz 1 GSO: Mindestalter von 17 Jahren für Bewerberinnen und Bewerber ohne mittleren Schulabschluss.
  • Keine unmittelbare Aufnahme in die Abschlussjahrgangsstufe, § 9 Abs. 5 GSO: Eine unmittelbare Aufnahme in die Jahrgangsstufe III des Abendgymnasiums bzw. des Kollegs ist nicht möglich.
  • Gleichstellung, Art. 11 Abs. 4 BayEUG: Die Führung eines Familienhaushalts ist einer Berufstätigkeit gleichgestellt. Ergänzend § 9 Abs. 6 GSO zur Anerkennung von Wehr- und Zivildienst, Entwicklungsdienst, Freiwilligem sozialen und ökologischen Jahr sowie nachgewiesener Arbeitslosigkeit.
  • Höchstausbildungsdauer, § 14 Abs. 5 GSO: Die Höchstausbildungsdauer beträgt beim Abendgymnasium bzw. Kolleg vier Schuljahre; der Besuch eines Vorkurses bleibt dabei unberücksichtigt.
  • Schulgeldfreiheit, Art. 23 Abs. 1 BaySchFG: An öffentlichen Schulen wird Schulgeld nicht erhoben; an kommunalen Fachschulen kann Schulgeld erhoben werden. Fundstelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySchFG
  • BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als Ausbildungsstätten; § 17 Abs. 1 BAföG: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet. Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html
  • Keine landesweite Anmeldefrist belegbar: Weder die GSO noch die Leistungsbeschreibung Kolleg, Anmeldung des BayernPortals (https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/64330433625) nennen eine Frist; die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Kolleg.
  • Zwischenabschlüsse, Angabe des Staatsministeriums: Im Vorkurs kann bei Vorliegen der entsprechenden Anforderungen der Mittelschulabschluss erworben werden. Der erfolgreiche Abschluss der Jahrgangsstufe I vermittelt den Mittleren Schulabschluss.
  • Vollzitat der Rechtsgrundlage nach RedR: Gymnasialschulordnung (GSO) vom 23. Januar 2007 (GVBl. S. 68, BayRS 2235-1-1-1-K), die zuletzt durch § 11 der Verordnung vom 1. Juli 2026 (GVBl. S. 425) geändert worden ist. Portalangabe: Fassung 23.01.2007, Text gilt ab 01.08.2026.

Anschrift, Träger und Schulgeld von Augsburg bis Wolfratshausen

Bayernkolleg Augsburg mit Schülerheim

Schulart
Kolleg
Träger
staatlich, Freistaat Bayern
Anschrift
Schillstraße 100, 86169 Augsburg
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0821 747760

Theresianum Bamberg Kolleg der Caritas-Schulen gGmbH

Schulart
Kolleg
Träger
kirchlich, Caritas-Schulen gGmbH Würzburg
Anschrift
Am Knöcklein 1, 96049 Bamberg
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
50 Euro im Monat
Telefon
0951 952240

Das Schulgeld beträgt monatlich 50,- Euro und wird beginnend mit dem Monat August für 12 Monate erhoben. Es besteht für Härtefälle die Möglichkeit per Antrag zur Reduzierung bzw. zum Erlass des Schulgeldes. Fundstelle: https://www.theresianum.de/kolleg/

Münchenkolleg Städt. Institut zur Erlangung der Hochschulreife am Anton-Fingerle-Bildungszentrum

Schulart
Kolleg
Träger
kommunal, Landeshauptstadt München
Anschrift
Schlierseestraße 47, 81539 München
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
Telefon
089 23343700

Kostenfrei, BAföG gefördert und in familiärer Atmosphäre. Fundstelle: Startseite mk.musin.de, abgerufen am 2026-09-02 über crawl4ai.

Hermann-Kesten-Kolleg Nürnberg Städt. Institut zur Erlangung der Hochschulreife

Schulart
Kolleg
Träger
kommunal, Stadt Nürnberg
Anschrift
Fürther Str. 220, 90429 Nürnberg
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
Telefon
0911 23177848

Beim HKK handelt es sich um ein städtisches Gymnasium des Zweiten Bildungswegs. Der Schulbesuch ist kostenlos und wird zudem durch Leistungen nach dem BAföG gefördert. Fundstelle: https://www.nuernberg.de/internet/hermann_kesten_kolleg/

Bayernkolleg Schweinfurt Staatl. Gymnasium des Zweiten Bildungsweges

Schulart
Kolleg
Träger
staatlich, Freistaat Bayern
Anschrift
Florian-Geyer-Straße 13, 97421 Schweinfurt
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
09721 475930

Kolleg der Erzbischöflichen Stiftung St. Matthias Wolfratshausen-Waldram

Schulart
Kolleg
Träger
kirchlich, Erzbischöfliche Stiftung St. Matthias Wolfratshausen-Waldram
Anschrift
Seminarplatz 3, 82515 Wolfratshausen
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
40 Euro im Monat
Telefon
08171 9980

Die Stiftung St. Matthias Wolfratshausen-Waldram erhebt ein monatliches Schulgeld in Höhe von 40 Euro. Schülerinnen und Schüler, die Zahlungen nach dem BAföG erhalten, können vom Schulgeld befreit werden. Bücherkaution 100 Euro. Fundstelle: https://sankt-matthias.de/kosten/