Ein Kolleg in Bremen führt in Vollzeit zum Abitur

Bremen führt das Kolleg amtlich als Schule für Erwachsene, Bildungsgang Kolleg. § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EWS-V lässt die Aufnahme ab 19 Jahren zu.

1
Kollegs mit Abiturzweig
in einer Stadt, in Bremen
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EWS-V
1 von 1
in kommunaler Trägerschaft
1 kommunaler Trägerschaft
nicht erhoben
Schulgeld
1 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Aufnahme in Bremen beginnt bei 19 Jahren

Die Angaben stehen in § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EWS-V, Verordnung für die Schulen für Erwachsene im Lande Bremen (EWS-V) vom 22. Juni 2006, Fassung vom 17. August 2026.

Mindestalter bei der Aufnahme
19 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
Mittlerer Schulabschluss
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
6 Halbjahre, also 3 Jahre
Schulgeldfreiheit
ja
BAföG als Vollzuschuss
nicht erhoben
Anmeldefrist
in der Regel Mitte März bis Ende Mai
Voraussetzung für die Zulassung ist [...] 3. für den Bildungsgang, der zur Allgemeinen Hochschulreife führt: a) das Erreichen des 19. Lebensjahres, b) im Kolleg der Mittlere Schulabschluss, c) am Abendgymnasium die Erweiterte Berufsbildungsreife, d) der Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit, e) eine schriftliche Leistungsfeststellung auf dem in den Bildungsplänen der Oberschule für das Ende der Jahrgangsstufe 8 vorgegebenen grundlegenden Niveau. In der schriftlichen Leistungsfeststellung müssen mindestens ausreichende Leistungen im Fach Deutsch und einem der Fächer Englisch oder Mathematik sowie im Durchschnitt aller drei Fächer erreicht sein.
Wortlaut von § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 EWS-V, abgerufen am 2. September 2026.

Zu einem Feld stand in der Quelle nichts: BAföG als Vollzuschuss. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.

13 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Bremen

  • Bremen führt Abendgymnasium und Kolleg nicht als eigene Schularten, sondern als Bildungsgänge der Schulart Schule für Erwachsene nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe d des Bremischen Schulgesetzes.
  • § 24 Absatz 4 BremSchulG bezeichnet das Kolleg als Gymnasiale Oberstufe in Vollzeitform und das Abendgymnasium als Gymnasiale Oberstufe in Teilzeit- und Vollzeitform.
  • Über Aufnahme und Einstufung entscheidet nach § 3 Absatz 5 EWS-V die Schulleiterin oder der Schulleiter der aufnehmenden Schule, nicht die Schulaufsicht.
  • Die Schulgeldfreiheit folgt aus Artikel 31 Absatz 2 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen: Der Unterricht ist an allen öffentlichen Schulen unentgeltlich.
  • Als Berufstätigkeit gelten nach § 3 Absatz 1 Satz 2 bis 5 EWS-V auch geringfügig entlohnte Beschäftigung, Wehr- oder Zivildienst, Jugendfreiwilligendienst, Bundesfreiwilligendienst, die Führung eines Familienhaushalts sowie nachgewiesene Arbeitslosigkeit bis zu 12 Monaten.
  • Auf den Nachweis der Berufstätigkeit kann nach § 3 Absatz 1 Satz 6 EWS-V im Einzelfall verzichtet werden, wenn Bewerberinnen und Bewerber aufgrund besonderer biographischer Umstände ihre Zugangschancen sonst nicht verbessern können.
  • Fassungsfalle: die Rechtsgrundlagenseite der Senatorin für Kinder und Bildung verlinkt eine EWS-V-Fassung, die am 31. Juli 2026 außer Kraft getreten ist. Die geltende Fassung liegt unter einer anderen Kennung im Transparenzportal.
  • Widerspruch im Bestand: die Erwachsenenschule Bremen nennt auf ihrer Anmeldeseite zum Kolleg das 18. Lebensjahr als Voraussetzung, die EWS-V verlangt das Erreichen des 19. Lebensjahres.
  • Ein Kolleg gibt es im Land Bremen nur an der Erwachsenenschule Bremen. Die Abendschule Bremerhaven führt nach ihrer eigenen Bildungsgangliste ausschließlich Abendhauptschule, Abendrealschule und Abendgymnasium.
  • Nach § 5 Absatz 1 EWS-V ist während des ersten Jahres einer beruflichen Ausbildung der Besuch eines Bildungsganges der Schule für Erwachsene nicht zulässig.
  • Die Verweildauer im Kolleg beträgt nach § 3 Kol-V höchstens vier Jahre, bei Wiederholung der nicht bestandenen Abiturprüfung fünf Jahre.
  • Nach § 6 Absatz 2 EWS-V ist ein Wechsel zwischen Abendgymnasium und Kolleg nach erfolgreich abgeschlossener Einführungsphase in die Qualifikationsphase möglich.
  • Zur BAföG-Förderung schreibt die Erwachsenenschule Bremen, der Vollzeitbildungsgang am Kolleg werde von Anfang an nach dem BAföG gefördert. Ob es sich um einen Vollzuschuss handelt, sagt keine der geprüften Landesquellen.

Anschrift, Träger und Schulgeld in Bremen

Erwachsenenschule Bremen

Bildungsgänge ErwBBR und MSA, Kolleg, Abendgymnasium

Schulart
Schule des zweiten Bildungswegs
Träger
kommunal
Anschrift
Doventorscontrescarpe 172 (Block A), 28195 Bremen
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss, Hauptschulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0421 36110759