Ein Kolleg in Hamburg führt in Vollzeit zum Abitur

Hamburg führt das Kolleg amtlich als Bildungsgang Hansa-Kolleg am Campus Zweiter Bildungsweg. § 29 Absätze 1 und 2 APO-Ca2B lässt die Aufnahme ab 18 Jahren zu.

1
Kollegs mit Abiturzweig
in einer Stadt, in Hamburg
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 29 Absätze 1 und 2 APO-Ca2B
1 von 1
in staatlicher Trägerschaft
1 staatlicher Trägerschaft
nicht erhoben
Schulgeld
1 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Aufnahme in Hamburg beginnt bei 18 Jahren

Die Angaben stehen in § 29 Absätze 1 und 2 APO-Ca2B, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Campus Zweiter Bildungsweg (APO-Ca2B) vom 26. Oktober 2022, Fassung vom 26. Oktober 2022.

Mindestalter bei der Aufnahme
18 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA) für den Eintritt in das Vorbereitungsjahr, mittlerer Schulabschluss (MSA) für den unmittelbaren Eintritt in die Vorstufe (§ 29 Absätze 1 und 2 APO-Ca2B)
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
6 Halbjahre, also 3 Jahre
Schulgeldfreiheit
ja
BAföG als Vollzuschuss
ja
Anmeldefrist
keine feste Frist veröffentlicht; Beginn jeweils zum 1. August, der genaue Anmeldezeitraum ist bei der Schule zu erfragen
(1) In das Vorbereitungsjahr des Hansa-Kollegs kann eintreten, wer 1. den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss erworben hat, 2. die Voraussetzungen nach § 4 Absätze 1 und 2 erfüllt und 3. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule abgeschlossen oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit ausgeübt hat. [...] (2) Unmittelbar in die Vorstufe des Hansa-Kollegs kann eintreten, wer 1. den mittleren Schulabschluss erworben hat und 2. die Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3 erfüllt.
Wortlaut von § 29 Absätze 1 und 2 APO-Ca2B, abgerufen am 2. September 2026.

11 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Hamburg

  • Hamburg nennt sein Kolleg nicht Kolleg, sondern Hansa-Kolleg, und führt es seit der APO-Ca2B als Bildungsgang einer einzigen staatlichen Schule. § 1 APO-Ca2B: Der Campus Zweiter Bildungsweg umfasst die Bildungsgänge Abendschule ESA und Abendschule MSA, gemeinsam Abendschule genannt, sowie Abendgymnasium und Hansa-Kolleg.
  • § 2 Absatz 4 APO-Ca2B: Das Hansa-Kolleg führt Schülerinnen und Schüler, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder mindestens zwei Jahre berufstätig waren, im Vollzeitunterricht zur allgemeinen Hochschulreife.
  • Anders als beim Abendgymnasium wird eine fortdauernde Berufstätigkeit nicht verlangt, sondern ausgeschlossen. § 29 Absatz 5 APO-Ca2B: Während des Besuchs des Hansa-Kollegs sollen die Schülerinnen und Schüler nicht berufstätig sein. Auf Antrag kann die Leitung des Bildungsgangs Ausnahmen bewilligen, wenn die Berufstätigkeit aus wichtigem Grund erforderlich ist. Verlangt wird nur die zurückliegende Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit.
  • Widerspruch in den amtlichen Quellen: Die Leistungsseite der Behörde (https://www.hamburg.de/service/info/111090554/) führt unter den Aufnahmevoraussetzungen für das Hansa-Kolleg auch den Punkt berufstätig ist auf. Das steht im Gegensatz zu § 29 Absätze 1 und 5 APO-Ca2B. Maßgeblich ist die Verordnung.
  • Gliederung nach § 3 Absatz 4 APO-Ca2B: Vorbereitungsjahr (zwei Semester), Vorstufe (zwei Semester), Studienstufe (vier Semester). Der Bildungsgang beginnt jährlich am 1. August, also nur einmal im Jahr, während das Abendgymnasium zweimal jährlich beginnt.
  • § 4 Absatz 1 APO-Ca2B verlangt zusätzlich Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Hamburg, dass in den zwei vorausgehenden Jahren keine allgemeinbildende Schule oder berufliche Vollzeitschule besucht wurde, die Teilnahme an der Eingangsberatung und ausreichende Deutschkenntnisse.
  • Schulgeldfreiheit folgt aus § 29 Absatz 1 Satz 1 HmbSG in der Fassung vom 27. Mai 2024: Der Besuch staatlicher Schulen ist unbeschadet des Satzes 2 und der Regelung in § 13 Absatz 3 gebührenfrei. Die Behörde formuliert auf der Leistungsseite: Für den Besuch des Campus Zweiter Bildungsweg fallen keine Kosten an.
  • BAföG-Vollzuschuss: § 2 Absatz 1 Nummer 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderungsfähige Ausbildungsstätten, § 17 Absatz 1 BAföG bestimmt: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html, abgerufen am 2026-09-02).
  • Unterrichtsumfang laut Schule: Vollzeit, wöchentlich 34 bis 40 Unterrichtsstunden zu 45 Minuten, Montag bis Freitag von 8:15 bis 15:45 oder 16:30 Uhr (https://ca2b.hamburg.de/bildungsgaenge/abitur/, abgerufen am 2026-09-02).
  • Über die Aufnahme entscheidet nach § 4 Absatz 5 APO-Ca2B die Leitung des jeweiligen Bildungsgangs, nicht die Schulbehörde.
  • Das Landesrechtsportal www.landesrecht-hamburg.de untersagt in seiner robots.txt jeden maschinellen Abruf. Der Wortlaut stammt deshalb aus der amtlichen PDF-Ausgabe der Behörde für Schule und Berufsbildung auf dokumente.hamburg.de.

Anschrift, Träger und Schulgeld in Hamburg

Campus Zweiter Bildungsweg

Abendgymnasium, Abendschule und Hansa-Kolleg

Schulart
Schule des zweiten Bildungswegs
Träger
staatlich, Freie und Hansestadt Hamburg
Anschrift
Holzdamm 5, 20099 Hamburg
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Schulabschluss, Hauptschulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
040 4288480