4 Kollegs in Rheinland-Pfalz führen in Vollzeit zum Abitur
Rheinland-Pfalz führt das Kolleg amtlich als Kolleg. § 5 Abs. 1 KollAufnV RP lässt die Aufnahme ab 18 Jahren zu.
4
Kollegs mit Abiturzweig
in 4 Städten, von Koblenz bis Speyer
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 5 Abs. 1 KollAufnV RP
4 von 4
in staatlicher Trägerschaft
4 staatlicher Trägerschaft
nicht erhoben
Schulgeld
4 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am
Die Aufnahme in Rheinland-Pfalz beginnt bei 18 Jahren
Die Angaben stehen in § 5 Abs. 1 KollAufnV RP, Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs, Fassung vom 26. Mai 2011.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 18 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Bildungsstand, der dem qualifizierten Sekundarabschluss I entspricht, und eine bestandene Aufnahmeprüfung nach § 9; ersatzweise der erfolgreiche Besuch eines Vorkurses nach § 11
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- ja
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- Kein landesweites Datum; die Frist setzt die Kollegleiterin oder der Kollegleiter
- Zuständige Behörde
- Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz (Ministerium)
In ein Kolleg werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die 1. bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind, 2. einen Bildungsstand erworben haben, der dem qualifizierten Sekundarabschluss I entspricht, 3. eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können, 4. nicht bereits die allgemeine Hochschulreife besitzen, 5. sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung - auch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland - unterzogen haben; über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde, 6. eine Aufnahmeprüfung (§ 9) bestanden haben.
10 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Rheinland-Pfalz verlangt am Kolleg zusätzlich eine Aufnahmeprüfung (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 9). Am Abendgymnasium gibt es diese Hürde nicht. Bewerber mit Fachhochschulreife werden nach § 5 Abs. 3 ohne Aufnahmeprüfung aufgenommen.
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Der Bildungsgang an den Kollegs beginnt am 1. August eines jeden Jahres und dauert drei, bei Wiederholung oder freiwilligem Zurücktreten vier Jahre.
- § 5 Abs. 4: Studierende dürfen während ihrer Ausbildung am Kolleg keiner geregelten beruflichen Tätigkeit nachgehen, wenn sie zu den Erfordernissen des Ausbildungsgangs im Widerspruch steht.
- § 5 Abs. 1 Satz 3: Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.
- § 11 Abs. 1: Der Vorkurs umfasst ein Halbjahr. Sofern er als berufsbegleitender Kurs am Abend durchgeführt wird, kann er bis zu einem Jahr dauern. Nach § 4 Abs. 2 wird die Dauer des Vorkurses nicht auf den Bildungsgang angerechnet.
- Der Volltext stammt aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 29. Juni 2011, Seite 129, weil landesrecht.rlp.de den maschinellen Abruf untersagt.
- Der Textlayer dieses Verkündungsblatts trennt Wörter nicht mit einem Leerzeichen, sondern mit dem Steuerzeichen U+0007; außerdem sind Wörter am Zeilenende mit Bindestrich getrennt. Wer den Satz mit pdftotext sucht, findet ihn deshalb nicht, obwohl er Zeichen für Zeichen auf Seite 2 des PDF steht. PyMuPDF liest ihn korrekt, und das gerenderte Seitenbild zeigt ihn.
- BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderfähige Ausbildungsstätten, § 17 Abs. 1 BAföG lautet: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html).
- Schulgeldfreiheit nach § 68 Satz 1 des Schulgesetzes: An den öffentlichen Schulen werden Schulgeld und sonstige Entgelte nicht erhoben. Belegt aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8 vom 8. April 2004, in dem das Schulgesetz vom 30. März 2004 verkündet wurde; eine Lesefassung mit späteren Änderungen war auf einem abrufbaren amtlichen Host nicht zu finden (https://gvbl.rlp.de/fileadmin/gvbl/2004/GVBl._Nr._08_vom_08.04.2004.pdf).
- Bundesweiter Rahmen: Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024, verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das erreichte 19. Lebensjahr. Ziffer 2.2: Die Studierenden sollen während des Kollegbesuchs nicht berufstätig sein (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Gestaltung-Kolleg.pdf).
Anschrift, Träger und Schulgeld von Koblenz bis Speyer
Koblenz-Kolleg und Abendgymnasium
Kolleg und Abendgymnasium, organisatorisch verbunden
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Land Rheinland-Pfalz
- Anschrift
- Kurfürstenstraße 41, 56068 Koblenz
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0261 32125
Ketteler-Kolleg und Abendgymnasium
Kolleg und Abendgymnasium, organisatorisch verbunden
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Land Rheinland-Pfalz
- Anschrift
- Rektor-Plum-Weg 10, 55122 Mainz
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 06131 588920
Eifel-Kolleg Neuerburg
Kolleg am Staatlichen Eifel-Gymnasium Neuerburg
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Land Rheinland-Pfalz
- Anschrift
- Pestalozzistraße 21, 54673 Neuerburg
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 06564 96730
Pfalz-Kolleg und Abendgymnasium Speyer
Kolleg und Abendgymnasium, organisatorisch verbunden
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Land Rheinland-Pfalz
- Anschrift
- Butenschönstraße 2, 67346 Speyer
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 06232 65300