4 Kollegs in Rheinland-Pfalz führen in Vollzeit zum Abitur

Rheinland-Pfalz führt das Kolleg amtlich als Kolleg. § 5 Abs. 1 KollAufnV RP lässt die Aufnahme ab 18 Jahren zu.

4
Kollegs mit Abiturzweig
in 4 Städten, von Koblenz bis Speyer
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 5 Abs. 1 KollAufnV RP
4 von 4
in staatlicher Trägerschaft
4 staatlicher Trägerschaft
nicht erhoben
Schulgeld
4 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Aufnahme in Rheinland-Pfalz beginnt bei 18 Jahren

Die Angaben stehen in § 5 Abs. 1 KollAufnV RP, Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs, Fassung vom 26. Mai 2011.

Mindestalter bei der Aufnahme
18 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
Bildungsstand, der dem qualifizierten Sekundarabschluss I entspricht, und eine bestandene Aufnahmeprüfung nach § 9; ersatzweise der erfolgreiche Besuch eines Vorkurses nach § 11
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
6 Halbjahre, also 3 Jahre
Schulgeldfreiheit
ja
BAföG als Vollzuschuss
ja
Anmeldefrist
Kein landesweites Datum; die Frist setzt die Kollegleiterin oder der Kollegleiter
Zuständige Behörde
Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz (Ministerium)
In ein Kolleg werden Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen, die 1. bei Eintritt in die Einführungsphase mindestens 18 Jahre alt sind, 2. einen Bildungsstand erworben haben, der dem qualifizierten Sekundarabschluss I entspricht, 3. eine Berufsausbildung von mindestens zwei Jahren Dauer abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen können, 4. nicht bereits die allgemeine Hochschulreife besitzen, 5. sich nicht wiederholt erfolglos der Abiturprüfung - auch in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland - unterzogen haben; über Ausnahmen entscheidet die Schulbehörde, 6. eine Aufnahmeprüfung (§ 9) bestanden haben.
Wortlaut von § 5 Abs. 1 KollAufnV RP, abgerufen am 2. September 2026.

10 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Rheinland-Pfalz

  • Rheinland-Pfalz verlangt am Kolleg zusätzlich eine Aufnahmeprüfung (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 9). Am Abendgymnasium gibt es diese Hürde nicht. Bewerber mit Fachhochschulreife werden nach § 5 Abs. 3 ohne Aufnahmeprüfung aufgenommen.
  • § 4 Abs. 1 Satz 1: Der Bildungsgang an den Kollegs beginnt am 1. August eines jeden Jahres und dauert drei, bei Wiederholung oder freiwilligem Zurücktreten vier Jahre.
  • § 5 Abs. 4: Studierende dürfen während ihrer Ausbildung am Kolleg keiner geregelten beruflichen Tätigkeit nachgehen, wenn sie zu den Erfordernissen des Ausbildungsgangs im Widerspruch steht.
  • § 5 Abs. 1 Satz 3: Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann bis zu einem Jahr auf die Berufstätigkeit angerechnet werden.
  • § 11 Abs. 1: Der Vorkurs umfasst ein Halbjahr. Sofern er als berufsbegleitender Kurs am Abend durchgeführt wird, kann er bis zu einem Jahr dauern. Nach § 4 Abs. 2 wird die Dauer des Vorkurses nicht auf den Bildungsgang angerechnet.
  • Der Volltext stammt aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz Nr. 9 vom 29. Juni 2011, Seite 129, weil landesrecht.rlp.de den maschinellen Abruf untersagt.
  • Der Textlayer dieses Verkündungsblatts trennt Wörter nicht mit einem Leerzeichen, sondern mit dem Steuerzeichen U+0007; außerdem sind Wörter am Zeilenende mit Bindestrich getrennt. Wer den Satz mit pdftotext sucht, findet ihn deshalb nicht, obwohl er Zeichen für Zeichen auf Seite 2 des PDF steht. PyMuPDF liest ihn korrekt, und das gerenderte Seitenbild zeigt ihn.
  • BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderfähige Ausbildungsstätten, § 17 Abs. 1 BAföG lautet: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html).
  • Schulgeldfreiheit nach § 68 Satz 1 des Schulgesetzes: An den öffentlichen Schulen werden Schulgeld und sonstige Entgelte nicht erhoben. Belegt aus dem Gesetz- und Verordnungsblatt Nr. 8 vom 8. April 2004, in dem das Schulgesetz vom 30. März 2004 verkündet wurde; eine Lesefassung mit späteren Änderungen war auf einem abrufbaren amtlichen Host nicht zu finden (https://gvbl.rlp.de/fileadmin/gvbl/2004/GVBl._Nr._08_vom_08.04.2004.pdf).
  • Bundesweiter Rahmen: Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024, verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das erreichte 19. Lebensjahr. Ziffer 2.2: Die Studierenden sollen während des Kollegbesuchs nicht berufstätig sein (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Gestaltung-Kolleg.pdf).

Anschrift, Träger und Schulgeld von Koblenz bis Speyer

Koblenz-Kolleg und Abendgymnasium

Kolleg und Abendgymnasium, organisatorisch verbunden

Schulart
Kolleg
Träger
staatlich, Land Rheinland-Pfalz
Anschrift
Kurfürstenstraße 41, 56068 Koblenz
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0261 32125

Ketteler-Kolleg und Abendgymnasium

Kolleg und Abendgymnasium, organisatorisch verbunden

Schulart
Kolleg
Träger
staatlich, Land Rheinland-Pfalz
Anschrift
Rektor-Plum-Weg 10, 55122 Mainz
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
06131 588920

Eifel-Kolleg Neuerburg

Kolleg am Staatlichen Eifel-Gymnasium Neuerburg

Schulart
Kolleg
Träger
staatlich, Land Rheinland-Pfalz
Anschrift
Pestalozzistraße 21, 54673 Neuerburg
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
06564 96730

Pfalz-Kolleg und Abendgymnasium Speyer

Kolleg und Abendgymnasium, organisatorisch verbunden

Schulart
Kolleg
Träger
staatlich, Land Rheinland-Pfalz
Anschrift
Butenschönstraße 2, 67346 Speyer
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
06232 65300