Ein Kolleg im Saarland führt in Vollzeit zum Abitur

Das Saarland führt das Kolleg amtlich als Saarland-Kolleg. Ziffer 2.1 und 2.2 KMK-Vereinbarung Kollegs lässt die Aufnahme ab 18 Jahren zu.

1
Kollegs mit Abiturzweig
in einer Stadt, in Saarbrücken
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach Ziffer 2.1 und 2.2 KMK-Vereinbarung Kollegs
1 von 1
in kommunaler Trägerschaft
1 kommunaler Trägerschaft
0 Euro
Schulgeld
1 belegt beitragsfrei
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Aufnahme im Saarland beginnt bei 18 Jahren

Die Angaben stehen in Ziffer 2.1 und 2.2 KMK-Vereinbarung Kollegs, Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs, Beschluss der Kultusministerkonferenz, Fassung vom 6. Juni 2024.

Mindestalter bei der Aufnahme
18 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
Mittlerer Bildungsabschluss ohne besonderen Notendurchschnitt oder ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs am Abendgymnasium Saarbrücken
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
6 Halbjahre, also 3 Jahre
Schulgeldfreiheit
ja
BAföG als Vollzuschuss
ja
Anmeldefrist
Kein festes Datum; die Anmeldung soll nach Angabe des Saarland-Kollegs vor den Osterferien eingehen
Zuständige Behörde
Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes (Ministerium)
In ein Kolleg dürfen nur solche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die a) eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können, b) den Mittleren Schulabschluss erworben haben und c) im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht haben. Bewerberinnen und Bewerber, die den Mittleren Schulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss nicht nachweisen können, müssen eine Eignungsprüfung oder einen Vorkurs von mindestens halbjähriger Dauer besuchen (vgl. Ziff.3). 2.2 Die Studierenden sollen während des Kollegbesuchs nicht berufstätig sein.
Wortlaut von Ziffer 2.1 und 2.2 KMK-Vereinbarung Kollegs, abgerufen am 2. September 2026.

7 Einzelheiten aus dem Landesrecht im Saarland

  • Das saarländische Landesrecht ist auf keinem abrufbaren amtlichen Host im Wortlaut zu bekommen. recht.saarland.de und www.buergerdienste-saar.de haben in ihrer robots.txt ein vollständiges Disallow für alle nicht namentlich zugelassenen Abrufer, das Verkündungsportal www.amtsblatt.saarland.de sperrt die Dokumentpfade ebenfalls und liefert die Ausgaben nur an Abonnenten. Auf www.saarland.de verlinkt die Seite Service Rechtsvorschriften jede Norm nur nach recht.saarland.de, das Verwaltungsvorschriftensystem vorschriften.saarland.de führt ausschließlich Verwaltungsvorschriften, und die Dokumentendatenbank des Landtags enthält den Normtext nicht. Deshalb steht als Rechtsgrundlage der bundesweit vereinbarte Rahmen der Kultusministerkonferenz, an den das Saarland gebunden ist, und nicht die saarländische Verordnung.
  • Das Saarland-Kolleg setzt das Mindestalter auf 18 Jahre und weicht damit von den 19 Jahren der KMK-Vereinbarung ab: 1. Mindestalter: 18 Jahre (https://www.wwgsk.de/sk/aufnahme). Am Abendgymnasium Saarbrücken gelten dagegen 19 Jahre für die Einführungsphase.
  • Saarland-Kolleg zur Berufstätigkeit: zweijährige, sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit. Anrechenbar sind: Wehrdienst, Zivildienst, freiwilliges soziales Jahr und nachgewiesene Arbeitslosigkeit (diese nur bis zu acht Monaten). Die Anrechnung von Arbeitslosigkeit ist damit auf acht Monate gedeckelt.
  • Saarland-Kolleg zum Schuljahresbeginn: Sollten Sie sich für das Saarland-Kolleg entscheiden, so können Sie immer mit Beginn eines Schuljahres, also nach den Sommerferien, in Ihr Studium einsteigen.
  • Ministerium für Bildung und Kultur: Der Besuch des Saarland-Kollegs kann ab dem ersten Tag elternunabhängig und darlehensfrei nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Studiengebühren gibt es keine (https://www.saarland.de/mbk/DE/portale/weiterbildung/themen-und-projekte/grundbildung-schulabschluesse/wegehochschulgangberechtigung).
  • BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderfähige Ausbildungsstätten, § 17 Abs. 1 BAföG lautet: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html).
  • Ein eigener Vorkurs am Kolleg besteht nicht; das Saarland-Kolleg verweist auf den einjährigen Vorkurs des Abendgymnasiums Saarbrücken.

Anschrift, Träger und Schulgeld in Saarbrücken

Saarland-Kolleg

Gemeinsame Schulleitung mit dem Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasium Saarbrücken

Schulart
Kolleg
Träger
kommunal, Regionalverband Saarbrücken
Anschrift
Rheinstraße 95, 66113 Saarbrücken
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
Telefon
0681 7615970

Eigene Website: Das Studium bei uns wird elternunabhängig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz gefördert. Studiengebühren gibt es keine.