2 Kollegs in Sachsen-Anhalt führen in Vollzeit zum Abitur
Sachsen-Anhalt führt das Kolleg amtlich als Kolleg. § 2 Abs. 1 und 2 AGymKoll-VO lässt die Aufnahme ab 18 Jahren zu.
2
Kollegs mit Abiturzweig
in 2 Städten, von Halle (Saale) bis Magdeburg
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 2 Abs. 1 und 2 AGymKoll-VO
2 von 2
in staatlicher Trägerschaft
2 staatlicher Trägerschaft
nicht erhoben
Schulgeld
2 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am
Die Aufnahme in Sachsen-Anhalt beginnt bei 18 Jahren
Die Angaben stehen in § 2 Abs. 1 und 2 AGymKoll-VO, Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg, Fassung vom 27. Mai 2021.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 18 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife oder Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- nicht erhoben
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- 1. Januar bis 31. August eines jeden Jahres, Angabe der Schule des Zweiten Bildungsweges Sachsen-Anhalt
- Zuständige Behörde
- Ministerium für Bildung des Landes Sachsen-Anhalt (Ministerium)
Am Abendgymnasium und im Kolleg dürfen nur solche Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die bei Eintritt in die Einführungsphase: 1. im Land Sachsen-Anhalt ihren Wohnsitz haben, 2. am 1. August des Aufnahmejahres das 18. Lebensjahr vollendet haben, 3. den Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife oder den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss erreicht und 4. eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder 5. eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit, zu der auch die Führung eines Familienhaushaltes zählt, nachweisen können. Studierende dürfen während des Besuches im Kolleg keine berufliche Tätigkeit ausüben.
Zu 2 Feldern stand in der Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, Dauer des Vorbereitungskurses. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.
8 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Sachsen-Anhalt
- § 2 Abs. 2 AGymKoll-VO: Studierende dürfen während des Besuches im Kolleg keine berufliche Tätigkeit ausüben. Das ist ein ausdrückliches Verbot, kein bloßer Hinweis wie in Niedersachsen.
- Abendgymnasium und Kolleg werden in Sachsen-Anhalt als eine gemeinsame Einrichtung geführt, die Schule des Zweiten Bildungsweges mit den Standorten Halle und Magdeburg.
- Der Bewerbungszeitraum ist nicht in der Verordnung geregelt; er stammt von der Schule des Zweiten Bildungsweges Sachsen-Anhalt (https://s2b-lsa.de/bewerbungszeitraum/).
- Die Verordnung kennt keinen Vorkurs.
- § 2 Abs. 1 Nr. 1 AGymKoll-VO verlangt den Wohnsitz im Land Sachsen-Anhalt.
- BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderfähige Ausbildungsstätten, § 17 Abs. 1 BAföG lautet: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html).
- Zur Schulgeldfreiheit war im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt keine ausdrückliche Regelung für allgemeinbildende Schulen zu finden.
- Bundesweiter Rahmen: Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024, verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das erreichte 19. Lebensjahr. Ziffer 2.2: Die Studierenden sollen während des Kollegbesuchs nicht berufstätig sein (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Gestaltung-Kolleg.pdf).
Anschrift, Träger und Schulgeld von Halle (Saale) bis Magdeburg
Schule des Zweiten Bildungsweges Sachsen-Anhalt
Standort Halle (Saale)
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- staatlich, Land Sachsen-Anhalt
- Anschrift
- Nietlebener Straße 4, 06126 Halle (Saale)
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0345 555870
Schule des Zweiten Bildungsweges Sachsen-Anhalt
Standort Magdeburg
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- staatlich, Land Sachsen-Anhalt
- Anschrift
- Brandenburger Str. 8, 39104 Magdeburg
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0391 5616824