Thüringen hat keine Abendschule, zum Abitur führen Kolleg und Externenprüfung
In Thüringen führt ein Kolleg in Vollzeit zum Abitur, mit Unterricht am Tag statt am Abend. Neben dem Beruf führt die Externenprüfung zum Abitur, also die Abiturprüfung ohne vorherigen Schulbesuch.
Das Landesrecht in Thüringen kennt die Abendschule nicht
Keine eigene Schulform. § 4 Abs. 1 ThürSchulG zählt die Schularten abschließend auf und kennt kein Abendgymnasium; der zweite Bildungsweg zur allgemeinen Hochschulreife wird in Thüringen als Kolleg geführt
Im Freistaat Thüringen gibt es folgende Schularten: 1. die Grundschule, 2. die Regelschule, 3. die Gemeinschaftsschule, 4. die Gesamtschule, 5. das Gymnasium, 6. die berufsbildenden Schulen, 7. das Kolleg und 8. die Förderschulen.
Weil es den Bildungsgang nicht gibt, fehlt für 10 Punkte jede Fundstelle: Mindestalter, Berufstätigkeit als Voraussetzung, Dauer der geforderten Berufstätigkeit, geforderte Vorbildung, Vorbereitungskurs als Pflicht, Dauer des Vorbereitungskurses, Regeldauer eines Bildungsgangs, BAföG als Vollzuschuss, Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses.
7 Belege zur fehlenden Abendschule in Thüringen
- Thüringen ist unter den acht erhobenen Ländern das einzige, das das Abendgymnasium als Schulart überhaupt nicht kennt. Die Aufzählung in § 4 Abs. 1 ThürSchulG ist abschließend und nennt nur das Kolleg.
- Das Wort Abendgymnasium kommt im Thüringer Schulgesetz in der ab 1. August 2024 geltenden Fassung nicht vor.
- § 16 ThürSchulG: An staatlichen Schulen besteht Schulgeldfreiheit.
- Wer in Thüringen abends zum Abitur will, ist auf das Kolleg oder die Externenprüfung verwiesen.
- Die Fundstelle war am 02.09.2026 als PDF abrufbar (HTTP 200, application/pdf, 644005 Bytes, SHA-256 84eda928eda0aa378798ff9d41935f1fe011ea6fae1ba26d861fe0441aaafdc1). Noch am selben Tag antwortete bildung.thueringen.de unter derselben .pdf-Adresse mit einer Link11-CAPTCHA-Seite in HTML und Status 200. Ein zweiter dauerhaft abrufbarer amtlicher Fundort wurde nicht gefunden: landesrecht.thueringen.de untersagt den maschinellen Abruf in seiner robots.txt, schulportal-thueringen.de antwortet auf allen vier Abrufstufen mit 403, und parldok.thueringer-landtag.de führt nur die Verkündungsblätter, nicht den konsolidierten Text.
- Die Deutsche Nationalbibliothek hält unter https://d-nb.info/1177651580/34 eine archivierte Netzpublikation der Thüringer Schulordnung bereit, die ohne Sperre abrufbar ist. Sie taugt nicht als Ersatzfundstelle: die Datei trägt den Stand August 2011, kennt die Externenprüfung nur als externen Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses und enthält den hier zitierten § 112 nicht.
- Bundesweiter Rahmen: Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024, verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das erreichte 19. Lebensjahr. Ziffer 2.2: Die Studierenden am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre berufstätig sein (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Abendgymnasium.pdf).
Ein Kolleg in Thüringen führt statt der Abendschule zum Abitur
Das Kolleg unterrichtet tagsüber in Vollzeit. Wer den Beruf nicht aufgeben kann, bleibt auf die Externenprüfung angewiesen, also auf die Abiturprüfung ohne vorherigen Schulbesuch.
Thüringenkolleg Weimar
Schulnummer 40745
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Freistaat Thüringen
- Anschrift
- Schwanseestraße 11, 99423 Weimar
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03643 83150
Die Externenprüfung in Thüringen führt ab 18 Jahren neben dem Beruf zum Abitur
Die Angaben stehen in § 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO, Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium, die Gesamtschule und die Förderschule (ThürSchulO), Fassung vom 1. August 2025.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 18 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- nein
- Vorbildung
- Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; verlangt werden sechs Monate Hauptwohnsitz in Thüringen und ein eigenständig verfasster Bericht über die Vorbereitung
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- nicht erhoben
- Schulgeldfreiheit
- nicht erhoben
- BAföG als Vollzuschuss
- nein
- Anmeldefrist
- 1. Februar des Prüfungsjahres
- Zuständige Behörde
- Zuständiges Staatliches Schulamt in Thüringen (Schulamt)
- Prüfungsgebühr
- nicht erhoben
Zur externen Abiturprüfung wird zugelassen, wer 1. im Kalendermonat des Prüfungsbeginns das 18. Lebensjahr vollendet hat, 2. zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen hat und 3. im laufenden Schuljahr nicht Schüler einer staatlichen Schule der Schularten Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Kolleg oder der Schulform berufliches Gymnasium oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule gewesen ist. Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres beim zuständigen Schulamt schriftlich zu stellen.
Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, Prüfungsgebühr.