Ein Kolleg in Thüringen führt in Vollzeit zum Abitur

Thüringen führt das Kolleg amtlich als Kolleg. § 4 Abs. 10 ThürSchulG lässt die Aufnahme ab 18 Jahren zu.

1
Kollegs mit Abiturzweig
in einer Stadt, in Weimar
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 4 Abs. 10 ThürSchulG
1 von 1
in staatlicher Trägerschaft
1 staatlicher Trägerschaft
nicht erhoben
Schulgeld
1 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Die Aufnahme in Thüringen beginnt bei 18 Jahren

Die Angaben stehen in § 4 Abs. 10 ThürSchulG, Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG), Fassung vom 1. August 2024.

Mindestalter bei der Aufnahme
18 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss; ohne diesen dauert der Bildungsgang vier statt drei Jahre
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
6 Halbjahre, also 3 Jahre
Schulgeldfreiheit
ja
BAföG als Vollzuschuss
ja
Anmeldefrist
Erste Bewerbungsfrist am Thüringenkolleg Weimar für das Schuljahr 2026/27 war der 17. April 2026; die zweite Frist war am Abrufdatum bereits geschlossen
Das Kolleg führt Schüler mit Realschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss und einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mindestens zweijähriger Berufstätigkeit oder gleichgestellter Tätigkeit in einem dreijährigen Vollzeitbildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife. Für Schüler ohne Realschulabschluss oder ohne gleichwertigen Abschluss dauert der Bildungsgang vier Jahre. Das Mindestalter für die Aufnahme ist das vollendete 18. Lebensjahr.
Wortlaut von § 4 Abs. 10 ThürSchulG, abgerufen am 2. September 2026.

9 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Thüringen

  • § 16 ThürSchulG: An staatlichen Schulen besteht Schulgeldfreiheit.
  • § 15 b ThürSchulG regelt ein Auswahlverfahren an berufsbildenden Schulen und am Kolleg, falls die Zahl der Bewerber die Aufnahmekapazität übersteigt.
  • Die Fundstelle war am 02.09.2026 als PDF abrufbar (HTTP 200, application/pdf, 644005 Bytes, SHA-256 84eda928eda0aa378798ff9d41935f1fe011ea6fae1ba26d861fe0441aaafdc1). Noch am selben Tag antwortete bildung.thueringen.de unter derselben .pdf-Adresse mit einer Link11-CAPTCHA-Seite in HTML und Status 200. Ein zweiter dauerhaft abrufbarer amtlicher Fundort wurde nicht gefunden: landesrecht.thueringen.de untersagt den maschinellen Abruf in seiner robots.txt, schulportal-thueringen.de antwortet auf allen vier Abrufstufen mit 403, und parldok.thueringer-landtag.de führt nur die Verkündungsblätter, nicht den konsolidierten Text.
  • Die Deutsche Nationalbibliothek hält unter https://d-nb.info/1177651580/34 eine archivierte Netzpublikation der Thüringer Schulordnung bereit, die ohne Sperre abrufbar ist. Sie taugt nicht als Ersatzfundstelle: die Datei trägt den Stand August 2011, kennt die Externenprüfung nur als externen Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses und enthält den hier zitierten § 112 nicht.
  • Das Thüringenkolleg Weimar nennt als Rechtsgrundlage für den einjährigen Vorkurs § 6 der Thüringer Kollegordnung und für die Eignungsprüfung § 13; der Vorkurs ist nur für Bewerber ohne Realschulabschluss vorgesehen (https://thueringenkolleg.de/bewerberinformationen).
  • Die genannte Anmeldefrist stammt von der Startseite des Thüringenkollegs Weimar (https://thueringenkolleg.de/) und gilt für das Schuljahr 2026/27; sie war am Abrufdatum bereits abgelaufen. Zur zweiten Bewerbungsfrist heißt es dort: Leider dürfen wir für dieses Schuljahr keine weiteren Bewerberinnen und Bewerber mehr aufnehmen. Eine landesweite Frist ist im Thüringer Schulgesetz nicht geregelt.
  • Der Volltext der Thüringer Kollegordnung war auf keinem abrufbaren amtlichen Host zu finden; landesrecht.thueringen.de untersagt in seiner robots.txt den maschinellen Abruf und das Thüringer Schulportal beantwortet Abrufe mit HTTP 403.
  • BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderfähige Ausbildungsstätten, § 17 Abs. 1 BAföG lautet: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html).
  • Bundesweiter Rahmen: Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024, verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das erreichte 19. Lebensjahr. Ziffer 2.2: Die Studierenden sollen während des Kollegbesuchs nicht berufstätig sein (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Gestaltung-Kolleg.pdf).

Anschrift, Träger und Schulgeld in Weimar

Thüringenkolleg Weimar

Schulnummer 40745

Schulart
Kolleg
Träger
staatlich, Freistaat Thüringen
Anschrift
Schwanseestraße 11, 99423 Weimar
Unterricht
Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
03643 83150