Die Externenprüfung kostet in Hamburg 400 Euro
Hamburg nennt die Prüfung Externenprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, amtlich Prüfung für Externe nach der Externenprüfungsordnung. Geregelt ist sie in § 5 Absatz 1 ExPO. Gemeldet wird bis zum 1. Juli oder zum 1. Dezember. Ein Schulabschluss ist dafür nicht verlangt.
Die Externenprüfung in Hamburg steht in § 5 Absatz 1 ExPO
Die Angaben stehen in § 5 Absatz 1 ExPO, Prüfungsordnung zum Erwerb von Abschlüssen der allgemeinbildenden Schulen durch Externe (Externenprüfungsordnung - ExPO -) vom 25. April 2012, Fassung vom 27. März 2014.
(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer sich in geeigneter Weise vorbereitet hat und nicht gemäß den Absätzen 2 und 3 ausgeschlossen ist. Geeignete Prüfungsvorbereitungen sind insbesondere der erfolgreiche Besuch einer Schule in freier Trägerschaft oder die erfolgreiche Teilnahme an entsprechenden Lehrgängen sonstiger Bildungseinrichtungen.
Zulassung, Gebühr und Frist in Hamburg
Jede Zeile stammt aus einer benannten Quelle. Wo in der Quelle nichts stand, steht nicht erhoben und weder eine Null noch ein Nein.
- Mindestalter
- nicht erhoben
- Schulabschluss als Voraussetzung
- keine schulische Mindestvorbildung vorgeschrieben
- Wohnsitz im Land
- verlangt
- Vorbereitungskurs oder Fernlehrgang vorgeschrieben
- nein
- Berufstätigkeit gefordert
- nein
- Prüfungsgebühr
- 400 Euro
- Meldeschluss
- Meldeschluss 1. Juli für die Herbstprüfung, 1. Dezember des Vorjahres für die Frühjahrsprüfung; Anmeldezeitraum 1. Juni bis 1. Juli beziehungsweise 1. Oktober bis 1. Dezember
- Frist als Ausschlussfrist bezeichnet
- die Quelle nennt sie nicht so
- BAföG für die Vorbereitung
- nicht erhoben
Zu 6 Feldern stand in der Quelle nichts: Mindestalter, Dauer der geforderten Berufstätigkeit, Dauer des Vorbereitungskurses, Regeldauer eines Bildungsgangs, Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.
Hamburg prüft zweimal im Jahr, mit Meldeschluss am 1. Juli und am 1. Dezember
Wer den Termin verpasst, wartet auf den nächsten Prüfungsdurchgang. Im Wortlaut der zuständigen Stelle heißt es: Meldeschlusstermin für die Prüfung im Herbst ist der 01. Juli, für die Prüfung im Frühjahr der 01. Dezember (des Vorjahres).
Dazu kommt die Gebühr von 400 Euro. Sie ist einer von sechs belegten Beträgen zwischen null Euro und 400 Euro, und sie deckt die Prüfung ab, nicht die Vorbereitung. Die zahlt jede und jeder selbst, ob über einen Fernlehrgang oder über Bücher.
Nordrhein-Westfalen schließt die Meldung schon am 1. September, Rheinland-Pfalz erst am 1. April. Zwischen dem frühesten und dem spätesten Meldeschluss liegen sieben Monate, und drei Länder führen ihren Termin als Ausschlussfrist.
11 von 16 Ländern verlangen keinen Schulabschluss, Hamburg gehört dazu
Das ist der Unterschied zum Abendgymnasium und zum Kolleg, die überall einen mittleren Schulabschluss oder einen Vorkurs voraussetzen. Für die Externenprüfung in Hamburg steht in der Zulassungsvorschrift: keine schulische Mindestvorbildung vorgeschrieben, verlangt wird nach § 5 Absatz 1 ExPO nur eine geeignete Vorbereitung.
Wer nur einen Hauptschulabschluss hat oder gar keinen, findet darin den kürzesten Weg zum Abitur, den das deutsche Schulrecht kennt. Er ist zugleich der mit dem größten Risiko, weil keine Kursnote mitzählt und alles in der Prüfung entschieden wird. Einen Abschluss verlangen dagegen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Der Wohnsitz in Hamburg entscheidet über die Zulassung
Die Externenprüfung ist an das Land gebunden, in dem geprüft wird. Wer Hamburg verlässt oder erst dorthin zieht, prüft diese Bedingung vor allen anderen.
- Landesspezifische Sperre für Auswärtige, aus dem Informationsblatt der Behörde: Autodidaktinnen/Autodidakten, die ihren Hauptwohnsitz nicht in Hamburg haben, können zurzeit leider nicht berücksichtigt werden. Rechtlich gestützt auf § 5 Absatz 4 ExPO, wonach die Zulassung versagt werden kann, wenn am Wohnort oder näher gelegen eine gleichartige Prüfung abgelegt werden kann, was nicht gilt, wenn in Hamburg eine Bildungseinrichtung im Sinne des § 3 Absatz 1 besucht wurde.
Eine Einschränkung bei der Nachprüfung der Quellen in Hamburg
Der Datenstand für Hamburg wurde am 2. September 2026 erhoben. Bei diesen Quellen war der Abruf gesperrt oder die geltende Fassung nicht zu sichern.
- Fassungsvorbehalt: Die von der Behörde bereitgestellte PDF-Ausgabe der ExPO ist ein juris-Ausdruck mit dem Stand 08.05.2014 und der Angabe letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 27. März 2014 (HmbGVBl. S. 121, 123). Ob danach noch geändert wurde, ließ sich nicht prüfen, weil www.landesrecht-hamburg.de den maschinellen Abruf per robots.txt untersagt. Die Behörde verlinkt diese Fassung auf ihren aktuellen Seiten weiterhin als geltend.
8 Einzelheiten zur Externenprüfung in Hamburg
- § 1 ExPO: Diese Verordnung gilt für den Erwerb des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses, den Erwerb des mittleren Schulabschlusses und den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife durch Personen, die keine staatliche oder staatlich anerkannte Schule in der Freien und Hansestadt Hamburg besuchen, die zu dem erstrebten Abschluss führt (Externe).
- Prüfungsgebühr 400 Euro nach der Gebührenaufstellung des Zentrums für Schul- und Jugendinformation mit dem Vermerk Stand: Dezember 2025 (https://zsj.hamburg.de/schule-und-abschluesse/externe-pruefungen/). Der erste allgemeinbildende Schulabschluss kostet nichts, der mittlere Schulabschluss 156 Euro.
- Die Gebührenangaben der Stadt weichen voneinander ab: Die Leistungsseite Hamburg Service nennt 352,00 Euro (https://www.hamburg.de/service/info/11328988/, Stand der Seite 01.09.2026), eine ältere Seite des Schulinformationszentrums nennt unter der Überschrift Gebühren 2024 einen Betrag von 381 Euro. Übernommen ist der Wert der fachlich zuständigen Stelle mit dem jüngsten Stand.
- § 5 Absatz 3 ExPO: Zur Abiturprüfung wird nicht zugelassen, wer innerhalb eines Jahres vor Beginn der Prüfung Schülerin oder Schüler einer staatlichen oder staatlich anerkannten Schule war, die zur allgemeinen Hochschulreife führt.
- Fächereinschränkung aus dem Informationsblatt der Behörde: Abweichend von § 27 werden in Hamburg nicht geprüft: KUN, MUS, PHIL, WIR.
- Zwei Prüfungsdurchgänge im Jahr, § 4 Absatz 1 ExPO: Die Prüfungen werden jeweils mindestens zweimal jährlich durchgeführt. Schriftlich etwa im Januar (Frühjahr) und im August/September (Herbst), mündlich etwa im April beziehungsweise November/Dezember.
- Anmeldung nach § 6 Absatz 1 ExPO schriftlich an die zuständige Behörde. Entgegengenommen werden die Anträge vom Zentrum für Schul- und Jugendinformation, das früher Schulinformationszentrum (SIZ) hieß. Ansprechpersonen sind nach Prüfungstermin getrennt.
- Prüfungsgebühr, Anmeldefrist und Zuständigkeit stehen nicht in der Verordnung, sondern im Informationsblatt der Behörde (https://zsj.hamburg.de/info-extern-abitur-2/, abgerufen am 2026-09-02) und in der Gebührenaufstellung des ZSJ.
Häufige Fragen zur Externenprüfung in Hamburg
Was kostet die Externenprüfung in Hamburg?
Die Externenprüfung in Hamburg kostet 400 Euro. Belegte Beträge gibt es in 6 von 16 Ländern, und sie reichen von null Euro bis 400 Euro. Die Gebühr fällt für die Prüfung selbst an, nicht für die Vorbereitung, die jede und jeder selbst bezahlt.
Bis wann muss man sich in Hamburg zur Externenprüfung anmelden?
Zur Externenprüfung in Hamburg meldet man sich bis zum 1. Juli oder zum 1. Dezember. Im Wortlaut der zuständigen Stelle heißt es: Meldeschlusstermin für die Prüfung im Herbst ist der 01. Juli, für die Prüfung im Frühjahr der 01. Dezember (des Vorjahres).
Braucht man in Hamburg einen Schulabschluss für die Externenprüfung?
Nein, für die Externenprüfung in Hamburg braucht man keinen Schulabschluss. In der Zulassungsvorschrift steht dazu: keine schulische Mindestvorbildung vorgeschrieben, verlangt wird nach § 5 Absatz 1 ExPO nur eine geeignete Vorbereitung. Hamburg gehört damit zu den 11 von 16 Ländern, in denen auch ein Hauptschulabschluss oder gar keiner zur Abiturprüfung reicht.
Genügt Selbststudium als Vorbereitung auf die Externenprüfung in Hamburg?
Ja, für die Externenprüfung in Hamburg genügt die eigene Vorbereitung. § 5 Absatz 1 ExPO schreibt weder einen Vorbereitungskurs noch einen Fernlehrgang vor. 2 von 16 Ländern verlangen einen Kurs, Hamburg gehört nicht dazu.
Wer ist in Hamburg für die Externenprüfung zuständig?
Zuständig für die Externenprüfung in Hamburg ist Zentrum für Schul- und Jugendinformation. Dort wird die Zulassung beantragt, und zwar bis zum 1. Juli oder zum 1. Dezember. Entschieden wird auf Landesebene, nicht an einer Schule.
Wie heißt die Externenprüfung in Hamburg?
In Hamburg heißt die Externenprüfung Externenprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife, amtlich Prüfung für Externe nach der Externenprüfungsordnung. Amtlich geregelt ist sie in § 5 Absatz 1 ExPO, Fassung vom 27. März 2014. Die Bezeichnungen wechseln von Land zu Land, gemeint ist überall dieselbe Abiturprüfung ohne vorherigen Schulbesuch.