Abitur beim ILS nachholen, im Fernlehrgang über 30 oder 42 Monate
Das ILS bereitet per Fernunterricht auf die Hamburger Externenprüfung vor, die staatliche Abiturprüfung ohne Schulbesuch.

Das ILS, das Institut für Lernsysteme, bereitet in einem Fernlehrgang mit dem Namen Abitur auf die Hochschulreife vor. Der Lehrgang dauert 30 Monate mit mittlerem Schulabschluss, also Realschulabschluss, und 42 Monate mit Hauptschulabschluss, bei etwa 15 Stunden Lernzeit pro Woche. Das Abitur selbst erwerben die Teilnehmer in der Hamburger Externenprüfung, der staatlichen Abiturprüfung für Menschen ohne Schulbesuch, und sie findet in den Räumen des ILS statt. Hamburg verlangt dafür 400 Euro, den höchsten Betrag unter den Ländern, die eine Gebühr veröffentlichen. Die monatliche Lehrgangsgebühr nennt das ILS nicht auf seiner Lehrgangsseite.
Das ILS nennt 30 oder 42 Monate Laufzeit, 4 Wochen Testphase und bis zu 24 Monate kostenlose Verlängerung
Die Angaben stammen von der Lehrgangsseite des ILS, die Zulassungsnummern von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), die jeden Fernlehrgang vor dem Verkauf zulassen muss, und die Prüfungsgebühr aus der Gebührenaufstellung Hamburgs. Abgerufen sind sie am 2. September 2026. Laufzeiten und Bedingungen kann das ILS jederzeit ändern.
| Angabe | Wert |
|---|---|
| Lehrgangsname | Abitur |
| Dauer mit mittlerem Schulabschluss | 30 Monate |
| Dauer mit Hauptschulabschluss | 42 Monate |
| Lernaufwand | etwa 15 Stunden pro Woche |
| Kostenlose Verlängerung | 18 Monate mit mittlerem Schulabschluss, 24 Monate mit Hauptschulabschluss |
| Testphase | 4 Wochen kostenlos, davon 14 Tage gesetzliches Widerrufsrecht |
| Dritte Laufzeit laut Zulassung | 36 Monate für Realschulabsolventen mit Wiederholung |
| ZFU-Zulassungsnummern zum Abitur | 109780, 109880c, 109980, 1179825, 1179925, 1180425c |
| Abschlussprüfung zum Abitur | Hamburger Externenprüfung in den Räumen des ILS, zwei Termine im Jahr |
| Prüfung zur Fachhochschulreife | Kooperationsschule in Niedersachsen, laut Empfehlung des ILS |
| Prüfungsgebühr des Landes | 400 Euro |
| Monatliche Gebühr | auf der Lehrgangsseite nicht genannt |
Zum Lesen der Tabelle: Die sechs Zulassungsnummern stehen nicht für sechs verschiedene Lehrgänge. Die ZFU führt dieselben Lehrgänge unter zwei Veranstalternamen, ILS Institut für Lern- und Bildungssysteme GmbH und Klett Online-Weiterbildung GmbH & Co. KG.
Die monatliche Gebühr steht nicht auf der Lehrgangsseite. Das ILS nennt sie erst nach dem Anfordern des Studienhefts. Für den in Ratgebern häufig genannten Monatspreis von 130 bis 150 Euro fand sich auf keiner Seite des ILS ein Beleg.
Hamburg prüft ILS-Teilnehmer und verlangt dafür 400 Euro
Ein Fernlehrgang darf kein Abitur vergeben. Das ILS bereitet deshalb auf die Externenprüfung vor, also auf die staatliche Abiturprüfung für Menschen ohne Schulbesuch, und ILS-Teilnehmer legen sie in Hamburg ab. Die Prüfung findet zweimal im Jahr in den Räumen des ILS statt. Der Meldeschluss, also der letzte Tag für die Anmeldung zur Prüfung, lautet: 1. Juli für die Herbstprüfung, 1. Dezember des Vorjahres für die Frühjahrsprüfung; Anmeldezeitraum 1. Juni bis 1. Juli beziehungsweise 1. Oktober bis 1. Dezember.
Die Prüfungsgebühr ist in der Lehrgangsgebühr nicht enthalten. Die Gebührenaufstellung der Hamburger Schulbehörde nennt 400 Euro für die externe Abiturprüfung. Wer in Baden-Württemberg wohnt, kann wählen. Die dortige Verordnung erlaubt Teilnehmern eines Fernlehrgangs, sich am Sitz des Anbieters oder am eigenen Wohnsitz zur Prüfung zu melden, und in Baden-Württemberg kostet die Prüfung nichts.
Für die Fachhochschulreife empfiehlt das ILS eine Prüfung in Niedersachsen, nicht in Hamburg
Hamburg gilt nur für das Abitur. Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule, und auch für sie hat das ILS Lehrgänge. Neben den sechs Zulassungen zum Abitur hält das ILS zwölf Zulassungen für Lehrgänge zur Fachhochschulreife in den Richtungen Technik und Wirtschaft, 24 bis 36 Monate lang. Auf beiden Lehrgangsseiten steht derselbe Satz: Unsere Empfehlung: Lege deine Prüfung an unserer Kooperationsschule in Niedersachsen ab. Wer diesen Weg geht, meldet sich also nicht bei der Hamburger Schulbehörde, sondern in Niedersachsen.
Auch die Prüfungsgebühr richtet sich dann nach Niedersachsen. Eine Prüfungsgebühr veröffentlicht Niedersachsen nicht. Die 400 Euro aus der Hamburger Gebührenaufstellung gelten für diesen Weg nicht. Was die Fachhochschulreife sonst vom Abitur unterscheidet, steht unter Fachhochschulreife.
Das ILS nimmt Teilnehmer mit Hauptschulabschluss oder mittlerem Schulabschluss auf, ohne Berufsausbildung
Das ILS führt über zwei verschieden lange Wege zum selben Abitur. Wer einen mittleren Schulabschluss und gute Grundkenntnisse in Englisch mitbringt, steigt in den 30-monatigen Lehrgang ein. Wer einen Hauptschulabschluss mit befriedigenden Durchschnittsleistungen hat, beginnt auf einer früheren Stufe und braucht 42 Monate. Eine Berufsausbildung verlangt das ILS in keinem der beiden Fälle.
Damit unterscheidet sich der Fernlehrgang deutlich vom Abendgymnasium, der staatlichen Schule, an der Berufstätige abends das Abitur nachholen. Alle 15 Bundesländer mit dieser Schulform verlangen dort eine abgeschlossene Berufsausbildung oder zwei Jahre Berufstätigkeit, dazu ein Mindestalter von 18 oder 19 Jahren. Der Fernlehrgang verlangt beides nicht. Ein Mindestalter kann erst bei der Anmeldung zur Prüfung wieder gelten, je nach Landesrecht. Die Altersgrenzen der Länder stehen unter Voraussetzungen.
Den ILS-Lehrgang zahlen Sie selbst, ein staatliches Kolleg ist schulgeldfrei
Wer beim ILS das Abitur nachholt, zahlt 30 oder 42 Monate lang eine monatliche Gebühr und danach die Prüfungsgebühr des Prüfungslandes. BAföG gibt es dafür in der Regel nicht. § 2 Absatz 1 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes verlangt eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule, und eine Fernschule ist keines von beidem. Eine Ausnahme macht § 3 des Gesetzes nur für die letzten zwölf Monate vor dem Abschluss und nur, wenn der Lehrgang die volle Arbeitskraft beansprucht. Wer neben dem Beruf lernt, erfüllt diese Bedingung nicht.
Ein staatliches Kolleg ist eine Schule, an der Erwachsene das Abitur im Unterricht am Tag nachholen. Es verlangt kein Schulgeld und wird vom ersten Tag an mit BAföG gefördert, das nicht zurückgezahlt werden muss. Wer ans Kolleg geht, ist dafür an einen Schulort und an feste Unterrichtszeiten gebunden. Die Kosten beider Wege im Vergleich stehen unter Kosten des Abiturs.
8 Fragen zum Abitur im Fernstudium beim ILS
- Wie lange dauert der Abitur-Fernlehrgang beim ILS?
- Der Abitur-Fernlehrgang beim ILS dauert 30 Monate für Teilnehmer mit mittlerem Schulabschluss und 42 Monate für Teilnehmer mit Hauptschulabschluss. Das ILS rechnet mit etwa 15 Stunden Lernzeit pro Woche und gewährt eine kostenlose Verlängerung von 18 beziehungsweise 24 Monaten.
- Was kostet das Abitur im Fernstudium beim ILS?
- Das Abitur im Fernstudium beim ILS kostet eine monatliche Lehrgangsgebühr und dazu die Prüfungsgebühr des Landes Hamburg von 400 Euro. Die monatliche Gebühr steht nicht auf der Lehrgangsseite des ILS. Das ILS nennt sie erst nach dem Anfordern des kostenlosen Studienhefts.
- Welchen Abschluss vergibt das ILS?
- Das ILS vergibt selbst keinen Schulabschluss. Der Lehrgang bereitet auf die Hamburger Externenprüfung vor, die staatliche Abiturprüfung für Menschen ohne Schulbesuch. Das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife stellt die Hamburger Schulbehörde aus, und es ist dem an einem Gymnasium erworbenen Abitur gleichgestellt.
- Welche Voraussetzungen verlangt das ILS für den Abiturlehrgang?
- Das ILS verlangt für den 30-monatigen Abiturlehrgang einen mittleren Schulabschluss und gute Grundkenntnisse in Englisch, für den 42-monatigen einen Hauptschulabschluss mit befriedigenden Durchschnittsleistungen. Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufserfahrung braucht man beim ILS nicht, anders als am Abendgymnasium.
- Gibt es BAföG für den Abitur-Fernlehrgang beim ILS?
- Für den Abitur-Fernlehrgang beim ILS gibt es in der Regel kein BAföG. § 2 Absatz 1 Satz 3 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes setzt eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule voraus, und eine Fernschule ist keines von beidem. Eine Ausnahme macht § 3 des Gesetzes nur für die letzten zwölf Monate vor dem Abschluss und nur, wenn der Lehrgang die volle Arbeitskraft beansprucht. Wer neben dem Beruf lernt, erfüllt diese Bedingung nicht.
- Kann man den ILS-Abiturlehrgang kostenlos testen?
- Ja, das ILS lässt den Abiturlehrgang vier Wochen lang kostenlos testen. Die vier Wochen bestehen aus den 14 Tagen gesetzlichem Widerrufsrecht und zwei zusätzlichen Wochen, die das ILS von sich aus gewährt.
- Wo legt man die Prüfung zur Fachhochschulreife nach dem ILS-Lehrgang ab?
- Die Prüfung zur Fachhochschulreife nach einem ILS-Lehrgang empfiehlt das ILS in Niedersachsen, nicht in Hamburg. Auf beiden Lehrgangsseiten zur Fachhochschulreife steht derselbe Satz: Unsere Empfehlung: Lege deine Prüfung an unserer Kooperationsschule in Niedersachsen ab. Nur die sechs Zulassungen zum Abitur laufen über die Hamburger Externenprüfung.
- Muss man die Abiturprüfung nach dem ILS-Lehrgang in Hamburg ablegen?
- Nicht unbedingt, denn ILS-Teilnehmer können die Abiturprüfung auch im eigenen Bundesland ablegen, wenn sie die dortigen Zulassungsregeln erfüllen. Der übliche Weg ist die Hamburger Externenprüfung, die zweimal im Jahr in den Räumen des ILS stattfindet. Berlin, Brandenburg und Bremen verlangen für die Zulassung einen Wohnsitz im Land, Baden-Württemberg erlaubt Teilnehmern eines Fernlehrgangs ausdrücklich beide Wege.
Woher die Angaben stammen
- Institut für Lernsysteme: Lehrgangsseite Abitur mit Dauer, Lernaufwand und Zugangsvoraussetzungen. Abgerufen am .
- Institut für Lernsysteme: Angaben zum Institut, Gründungsjahr und Zahl der Lehrgänge. Abgerufen am .
- Institut für Lernsysteme: Lehrgangsseite Fachhochschulreife Technik mit der Empfehlung der Kooperationsschule in Niedersachsen. Abgerufen am .
- Institut für Lernsysteme: Lehrgangsseite Fachhochschulreife Wirtschaft mit derselben Empfehlung. Abgerufen am .
- Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht: Amtliches Verzeichnis, Einzeleinträge zu den Zulassungen des ILS zum Abitur und zur Fachhochschulreife. Abgerufen am .
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung Hamburg: Gebührenaufstellung für externe Prüfungen, Stand Dezember 2025. Abgerufen am .
- Kultusministerium Baden-Württemberg: Merkblatt zur Abiturprüfung für Schulfremde, Zuständigkeit bei Fernlehrgängen. Abgerufen am .
- Bundesministerium der Justiz: § 2 BAföG, Ausbildungsstätten, Absatz 1 Satz 3. Abgerufen am .