5 Kollegs in Baden-Württemberg führen in Vollzeit zum Abitur
Baden-Württemberg führt das Kolleg amtlich als Kolleg. § 2 KollegVO lässt die Aufnahme ab 19 Jahren zu.
Die Aufnahme in Baden-Württemberg beginnt bei 19 Jahren
Die Angaben stehen in § 2 KollegVO, Verordnung des Kultusministeriums über den Bildungsgang und die Abiturprüfung an den Kollegs (Kolleg-Verordnung - KollegVO), Fassung vom 5. April 2023.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- nicht erhoben
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- je nach Kolleg unterschiedlich
- Zuständige Behörde
- Das jeweilige Kolleg, über die Aufnahme entscheidet die Leitung des Kollegs (Schule selbst)
(1) In die Einführungsphase eines Kollegs kann aufgenommen werden, wer bei Eintritt 1. mindestens das 19. Lebensjahr erreicht hat, 2. den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist, 3. nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben hat, 4. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine in der Regel mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann, 5. wem nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife versagt worden ist; die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium gemäß § 8 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg bleibt hierbei außer Betracht. Das selbstständige Führen eines Familienhaushalts mit mindestens drei Personen, in Ausnahmefällen mit mindestens einer erziehungs- oder pflegebedürftigen Person, ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes oder des freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres. (2) Die Kollegiatin oder der Kollegiat darf während der Zeit am Kolleg keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.
Zu einem Feld stand in der Quelle nichts: Schulgeldfreiheit. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.
10 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Baden-Württemberg
- Die Kolleg-Verordnung von 2018 kennt keine Aufnahmeprüfung mehr, sondern eine Probezeit. § 3: (1) Über die Aufnahme entscheidet die Leitung des Kollegs. (2) Die Aufnahme erfolgt bei einem Eintritt in die Einführungsphase jeweils zur Probe. Die Probezeit dauert bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres. Wer am Ende der Probezeit die Voraussetzungen gemäß § 5 nicht erfüllt, muss das Kolleg verlassen.
- Widerspruch zur Ministeriumsseite: km.baden-wuerttemberg.de/de/schule/zweiter-bildungsweg nennt für das Kolleg weiterhin eine Aufnahmeprüfung in Deutsch, Mathematik und Englisch. Die geltende Kolleg-Verordnung sieht stattdessen die Probezeit nach § 3 Absatz 2 vor, und das Serviceportal des Landes beschreibt seit der Freigabe vom 11.01.2024 ebenfalls keine Aufnahmeprüfung mehr.
- Berufstätigkeit ist während des Kollegbesuchs verboten. § 2 Absatz 2: Die Kollegiatin oder der Kollegiat darf während der Zeit am Kolleg keine geregelte berufliche Tätigkeit ausüben.
- Kein Vorkurs im Regelbildungsgang. § 1 Absatz 2 Satz 1: Der Bildungsgang an den Kollegs gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und das nachfolgende Kurssystem mit vier Schulhalbjahren.
- Ausnahme: Für das altsprachliche Kolleg sieht § 17 Absatz 1 Nummer 1 doch einen Vorkurs vor. Die Aufnahme erfolgt unter den in § 2 genannten Voraussetzungen in einen einjährigen Vorkurs, der vor der Einführungsphase vorgesehen ist.
- § 1 Absatz 2 Satz 2: Bei entsprechender Eignung können Bewerberinnen und Bewerber auch direkt in das Kurssystem eintreten.
- Die geforderten 24 Monate Berufstätigkeit sind eine Alternative: § 2 Absatz 1 Nummer 4 lässt ebenso eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung genügen.
- Zum Schulgeld sagt das Serviceportal Baden-Württemberg (Freigabe Kultusministerium vom 11.01.2024) unter Kosten nur: je nach Kolleg unterschiedlich. Eine landesweite Schulgeldfreiheit ist damit nicht belegt.
- Zum BAföG heißt es im Merkblatt des Kultusministeriums von Oktober 2016: Die Lehrgangsteilnehmer können elternunabhängiges BAföG erhalten, das nicht zurückgezahlt werden muss.
- Fassungskette: Kolleg-Verordnung vom 19. Oktober 2018 (GBl. S. 388, 412), geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 25. Juni 2019 (GBl. S. 289, 293) und durch Artikel 7 der Verordnung vom 5. April 2023 (GBl. S. 152, 156). Beide Änderungen betrafen die §§ 2 und 3 nicht.
Anschrift, Träger und Schulgeld von Freiburg im Breisgau bis Stuttgart
Katholische Schule für Erwachsene Freiburg
Freies Kolleg
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- kirchlich, Erzdiözese Freiburg
- Anschrift
- Hildastraße 41, 79102 Freiburg im Breisgau
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 45 Euro im Monat
- Telefon
- 0761 706735
Das Schulgeld am Kolleg Freiburg beträgt 450 Euro pro Schuljahr. Es wird in zehn Raten zu je 45 Euro von Oktober bis Juli jeden Schuljahres per Lastschrift eingezogen. Fundstelle: https://www.kolping-kolleg.de/koko-freiburg
Katholisches Kolleg Karlsruhe Schule für Erwachsene
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- kirchlich, Erzdiözese Freiburg
- Anschrift
- Karlstr. 115, 76137 Karlsruhe
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 45 Euro im Monat
- Telefon
- 0721 68032850
Die Schulgebühr beträgt 450 Euro, sie wird in zehn Raten zu je 45 Euro von Oktober bis Juli jeden Jahres per Lastschrift eingezogen. Fundstelle: https://kolleg-karlsruhe.de/katholisches-kolleg-karlsruhe-2/
Staatliches Kolleg Mannheim
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Land Baden-Württemberg
- Anschrift
- Roonstr. 4, 68165 Mannheim
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 0621 2936701
Am Staatlichen Kolleg Mannheim können Erwachsene kostenlos das Abitur in drei Jahren erwerben (bzw. in zwei Jahren die Fachhochschulreife). Fundstelle: https://www.staatliches-kolleg-mannheim.de/
Kolping-Kolleg Ravensburg
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- privat, Kolping-Bildungswerk
- Anschrift
- Gartenstr. 16, 88212 Ravensburg
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 55 Euro im Monat
- Telefon
- 07551 6015920
35,- Euro Anmeldegebühr, 55,- Euro Schulgeld monatlich. Fundstelle: https://www.kolping-schulen-ravensburg.de/kolleg/
Kolping Bildung Nordwürttemberg gmbH
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- privat
- Anschrift
- Lenore-Volz-Str. 1, 70372 Stuttgart
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0711 95590330