10 von 17 Volkshochschulen in Baden-Württemberg führen zum Abitur

Der Abendunterricht zum Abitur heißt in Baden-Württemberg amtlich allgemein bildendes Abendgymnasium. Die übrigen sieben Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss.

17
Volkshochschulen mit Schulabschlüssen
von Emmendingen bis Ulm
10
davon bis zum Abitur
Die Quelle nennt die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur
7
davon nur bis zum mittleren Schulabschluss
Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss, kein Abitur
25 bis 50 Euro
Schulgeld im Monat
2 mit belegtem Beitrag, 15 ohne Angabe in der Quelle
Aktualisiert am

Für die Abendschule in Baden-Württemberg gilt ein Mindestalter von 19 Jahren

Die Angaben stehen in § 4 Absatz 2 Abendgymnasien-Verordnung, Verordnung des Kultusministeriums über allgemein bildende Abendgymnasien (Abendgymnasien-Verordnung), Fassung vom 5. April 2023.

Mindestalter bei der Aufnahme
19 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand; ersatzweise der ordnungsgemäße Besuch des Vorkurses
Vorkurs verpflichtend
ja, 2 Halbjahre
Regeldauer des Bildungsgangs
8 Halbjahre, also 4 Jahre
Schulgeldfreiheit
nicht erhoben
BAföG als Vollzuschuss
nicht erhoben
Anmeldefrist
keine landesweit einheitliche Frist; über die Aufnahmetermine informiert die Schulleitung
Zuständige Behörde
Das jeweilige Abendgymnasium, Schulleitung (Schule selbst)
(2) In die Einführungsphase wird nur aufgenommen, wer bei Eintritt 1. mindestens das 19. Lebensjahr erreicht hat, 2. den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist oder den Vorkurs ordnungsgemäß besucht hat, 3. nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben hat, 4. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine in der Regel mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweist, 5. nicht bereits zweimal die Nichtzuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erhalten hat; die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium nach § 8 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg bleibt außer Betracht, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Einzelfällen auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes oder des freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres. Das Erfordernis des Mindestalters nach Satz 1 Nummer 1 und der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit nach Satz 1 Nummer 4 gilt nicht im Falle der Schwangerschaft oder der Mutterschaft einer Schülerin.
Wortlaut von § 4 Absatz 2 Abendgymnasien-Verordnung, abgerufen am 2. September 2026.

Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss.

Wer in Baden-Württemberg ohne Schulbesuch zum Abitur will, legt die Externenprüfung ab

Die Angaben stehen in § 37 Absatz 1 AGVO, Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - AGVO), Fassung vom 4. Februar 2025.

Mindestalter bei der Aufnahme
nicht erhoben
Berufstätigkeit gefordert
nein
Vorbildung
Realschulabschluss oder ein diesem Abschluss gleichwertiger Bildungsstand
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
nicht erhoben
Schulgeldfreiheit
nicht erhoben
BAföG als Vollzuschuss
nicht erhoben
Anmeldefrist
1. Oktober des Jahres, das der Abiturprüfung unmittelbar vorausgeht, 24:00 Uhr
Prüfungsgebühr
0 Euro
(1) Die Meldung ist bis zum 1. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr an die obere Schulaufsichtsbehörde zu richten. Zuständig ist die obere Schulaufsichtsbehörde, in deren Bezirk 1. die Bewerberin oder der Bewerber den Wohnsitz hat, 2. bei einem Besuch eines staatlich genehmigten privaten Gymnasiums die Schule liegt oder 3. bei einer Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung sich der Sitz der Veranstalterin oder des Veranstalters des Fernlehrgangs befindet; alternativ ist auch eine Bewerbung an der für den Wohnsitz nach Nummer 1 zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde zulässig.
Wortlaut von § 37 Absatz 1 AGVO, abgerufen am 2. September 2026.

Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss.

11 Regeln und Belege zur Externenprüfung in Baden-Württemberg

  • Baden-Württemberg nennt die Externenprüfung Schulfremdenprüfung. § 38 Absatz 1 AGVO: Zur Prüfung wird nur zugelassen, 1. wer die Prüfung nicht eher ablegen wird, als es ihr oder ihm bei normalem Schulbesuch möglich wäre, 2. wem nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife versagt worden ist, 3. wer den Realschulabschluss oder einen diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand erreicht hat, 4. wer nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erworben hat und 5. wer in dem Schuljahr, in dem die Prüfung abgenommen wird, nicht Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder eines staatlich anerkannten privaten Gymnasiums, eines Abendgymnasiums oder Kollegs war; dies gilt nicht im Fall der Schwangerschaft oder der Mutterschaft einer Bewerberin.
  • Wohnsitzbindung. § 38 Absatz 2 AGVO: Zur Prüfung wird in der Regel nur zugelassen, wer in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat oder an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Baden-Württemberg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet wurde.
  • Die AGVO nennt kein Mindestalter. Maßgebend ist allein § 38 Absatz 1 Nummer 1, wonach die Prüfung nicht eher abgelegt werden darf, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre.
  • Es wird keine Prüfungsgebühr erhoben. Das Serviceportal Baden-Württemberg, Leistung Schulfremdenprüfung beantragen, Freigabevermerk 27.03.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg, führt unter Kosten: keine.
  • Die Anmeldung ist nur elektronisch wirksam. Regierungspräsidium Stuttgart: Die Anmeldung kann nur in elektronischer Form über untenstehenden Link bis 1. Oktober, 24:00 Uhr, wirksam erklärt werden. Lebenslauf, Passfoto, Zeugnisse, Nachweis über den Realschulabschluss sowie Nachweise über die Vorbereitung müssen auf dem Postweg ebenfalls bis zum 1. Oktober eingereicht werden.
  • Anmeldungen an ein örtlich unzuständiges Regierungspräsidium werden nicht weitergeleitet, sondern verworfen. Regierungspräsidium Stuttgart: Ebenso werden Anmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die gemäß § 37 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 AGVO nicht unter die örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart fallen, nicht berücksichtigt und sie werden auch nicht an das örtlich zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet.
  • Abmeldung bis spätestens 1. Februar möglich, § 37 Absatz 4 AGVO, eingefügt durch Artikel 1 Nummer 17 der Verordnung vom 5. April 2023: Die Abmeldung von der Abiturprüfung für Schulfremde kann bis spätestens 1. Februar schriftlich gegenüber der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde erklärt werden. Die Prüfung gilt bei fristgerechter Abmeldung als nicht unternommen.
  • Kein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfungsgymnasium. § 39 AGVO: Die obere Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die Zulassung und weist die Bewerberin oder den Bewerber einem öffentlichen Gymnasium zur Ablegung der Prüfung zu.
  • Die Vorbereitung ist Sache der Bewerberin oder des Bewerbers, muss aber belegt werden. § 37 Absatz 2 Nummer 6 AGVO verlangt eine Darlegung und Nachweise über die Vorbereitung auf die Prüfung; das Serviceportal des Landes formuliert: Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.
  • Die Prüfung ist mit acht Fächern deutlich umfangreicher als die ordentliche Abiturprüfung: vier Fächer im ersten Teil, die schriftlich und mündlich geprüft werden, und vier weitere Fächer im zweiten Teil, die mündlich geprüft werden.
  • Fassungskette: AGVO vom 19. Oktober 2018 (GBl. S. 388, 389), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 4. Februar 2025 (GBl. 2025 Nr. 7). § 37 Absatz 1 blieb dabei unverändert; die Änderung vom 25. Juni 2019 betraf nur einen Schreibfehler in § 37 Absatz 3, die Änderung vom 5. April 2023 fügte § 37 Absatz 4 an, die Änderung vom 4. Februar 2025 betraf nur § 2.

10 Volkshochschulen mit Abitur von Freiburg im Breisgau bis Ulm

Volkshochschule Freiburg Abendgymnasium

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Freiburg
Anschrift
Friedrichstr. 52, 79098 Freiburg im Breisgau
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0761 73023

Abendgymnasium der Volkshochschule Göppingen

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Göppingen
Anschrift
Mörikestr. 16, 73033 Göppingen
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
07161 65043060

30 Euro einmalige Anmeldegebühr. Ein laufendes Schulgeld nennt die Seite nicht. Fundstelle: https://www.vhs-goeppingen.de/programm/abendgymnasium

Abendgymnasium Heidelberg der VHS Heidelberg e.V.

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Heidelberg e. V.
Anschrift
Bergheimer Str. 76, 69115 Heidelberg
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
06221 911945

Abendgymnasium der VHS Karlsruhe e.V.

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Karlsruhe e.V.
Anschrift
Kaiserallee 12, 76133 Karlsruhe
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0721 9857540

Die Anmelde-Gebühr beträgt 100,00 Euro. Pro Schuljahr kostet es 420,00 Euro. Fundstelle: https://www.vhs-karlsruhe.de/abendgymnasium

Abendgymnasium der VHS Lahr

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Lahr
Anschrift
Kaiserstr. 41, 77933 Lahr
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
07821 9180

Staatl. anerk. Abendgymnasium der VHS Pforzheim-Enzkreis

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH
Anschrift
Zerrennerstr. 29, 75172 Pforzheim
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
07231 380023

Abendgymnasium der VHS

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Landkreis Konstanz
Anschrift
Alemannenstr. 15, 78315 Radolfzell am Bodensee
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
07732 2562

570 Euro pro Jahr Lehrgangsgebühr inklusive aller Lernmittel, Ratenzahlung möglich, dazu 80 Euro einmalige Aufnahmegebühr und 100 Euro Lernmittel-Kaution. Fundstelle: https://www.vhs-landkreis-konstanz.de/programm/schulabschluesse/abendgymnasium/

Abendgymnasium der VHS Rheinfelden

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Rheinfelden e.V.
Anschrift
Hardtstr. 6, 79618 Rheinfelden (Baden)
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
50 Euro im Monat
Telefon
07623 72400

Die Kosten für das Abendgymnasium betragen im Schuljahr 50 Euro pro Monat (für den Monat August fallen keine Gebühren an). Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 50 Euro. Fundstelle: https://abendschulen-rheinfelden.de/abendgymnasium/

Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Abendgymnasium der vhs Stuttgart e.V.
Anschrift
Hedwig-Dohm-Str. 1, 70191 Stuttgart
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0711 1873864

Abendgymnasium Ulm

Schulart
Abendgymnasium
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Ulm
Anschrift
Kornhausplatz 5, 89073 Ulm
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0731 153025

7 Volkshochschulen in Baden-Württemberg führen nur bis zum mittleren Schulabschluss

Diese Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss, nicht zum Abitur. Wer dort den mittleren Schulabschluss nachholt, wechselt danach an eine Abendschule, an ein Kolleg oder in die Externenprüfung.

Abendrealschule Emmendingen der VHS Nördl. Breisgau

Schulart
Abendrealschule
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Nördlicher Breisgau
Anschrift
Am Gaswerk 3, 79312 Emmendingen
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
07641 922520

Abendrealschule der Volkshochschule Freiburg

Schulart
Abendrealschule
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Freiburg
Anschrift
Rotteckring 12, 79098 Freiburg im Breisgau
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0761 3689513

Abendrealschule der VHS Heidelberg

Schulart
Abendrealschule
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Heidelberg e. V.
Anschrift
Harbigweg 24, 69124 Heidelberg
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
06221 911944

Abendrealschule der Volkshochschule Karlsruhe

Schulart
Abendrealschule
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Karlsruhe e.V.
Anschrift
Kaiserallee 12, 76133 Karlsruhe
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0721 9857540

Das Schulgeld beträgt 300 Euro pro Schuljahr. Bei der Anmeldung zahlt man einmal die Anmeldegebühr von 100 Euro. Fundstelle: https://www.vhs-karlsruhe.de/abendrealschule

Abendrealschule der VHS Lahr

Schulart
Abendrealschule
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Lahr
Anschrift
Kaiserstr. 41, 77933 Lahr
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
07821 9180

Abendrealschule Landkreis Rastatt

Schulart
Abendrealschule
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Landkreis Rastatt
Anschrift
Am Schloßplatz 5, 76437 Rastatt
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
07222 3813500

Abendrealschule der VHS Rheinfelden

Schulart
Abendrealschule
Träger
Volkshochschule, Volkshochschule Rheinfelden e.V.
Anschrift
Jahnstr. 1, 79618 Rheinfelden (Baden)
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
25 Euro im Monat
Telefon
07623 72400

Die Kosten für die Abendrealschule betragen 25 Euro pro Monat. Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 50 Euro. Fundstelle: https://abendschulen-rheinfelden.de/abendrealschule/