10 von 17 Volkshochschulen in Baden-Württemberg führen zum Abitur
Der Abendunterricht zum Abitur heißt in Baden-Württemberg amtlich allgemein bildendes Abendgymnasium. Die übrigen sieben Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss.
Für die Abendschule in Baden-Württemberg gilt ein Mindestalter von 19 Jahren
Die Angaben stehen in § 4 Absatz 2 Abendgymnasien-Verordnung, Verordnung des Kultusministeriums über allgemein bildende Abendgymnasien (Abendgymnasien-Verordnung), Fassung vom 5. April 2023.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand; ersatzweise der ordnungsgemäße Besuch des Vorkurses
- Vorkurs verpflichtend
- ja, 2 Halbjahre
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 8 Halbjahre, also 4 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- nicht erhoben
- BAföG als Vollzuschuss
- nicht erhoben
- Anmeldefrist
- keine landesweit einheitliche Frist; über die Aufnahmetermine informiert die Schulleitung
- Zuständige Behörde
- Das jeweilige Abendgymnasium, Schulleitung (Schule selbst)
(2) In die Einführungsphase wird nur aufgenommen, wer bei Eintritt 1. mindestens das 19. Lebensjahr erreicht hat, 2. den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand nachweist oder den Vorkurs ordnungsgemäß besucht hat, 3. nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erworben hat, 4. eine mindestens zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine in der Regel mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweist, 5. nicht bereits zweimal die Nichtzuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife erhalten hat; die Nichtzuerkennung der Hochschulreife auf dem Gymnasium nach § 8 des Schulgesetzes für Baden-Württemberg bleibt außer Betracht, wenn die Aufnahmeprüfung für das Kolleg bestanden wurde. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann in begründeten Einzelfällen auf einen Teil der erforderlichen Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. Die Führung eines Familienhaushaltes ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes oder des freiwilligen sozialen oder freiwilligen ökologischen Jahres. Das Erfordernis des Mindestalters nach Satz 1 Nummer 1 und der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit nach Satz 1 Nummer 4 gilt nicht im Falle der Schwangerschaft oder der Mutterschaft einer Schülerin.
Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss.
Wer in Baden-Württemberg ohne Schulbesuch zum Abitur will, legt die Externenprüfung ab
Die Angaben stehen in § 37 Absatz 1 AGVO, Verordnung des Kultusministeriums über die Jahrgangsstufen sowie die Abiturprüfung an Gymnasien der Normalform und Gymnasien in Aufbauform (Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - AGVO), Fassung vom 4. Februar 2025.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- nicht erhoben
- Berufstätigkeit gefordert
- nein
- Vorbildung
- Realschulabschluss oder ein diesem Abschluss gleichwertiger Bildungsstand
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- nicht erhoben
- Schulgeldfreiheit
- nicht erhoben
- BAföG als Vollzuschuss
- nicht erhoben
- Anmeldefrist
- 1. Oktober des Jahres, das der Abiturprüfung unmittelbar vorausgeht, 24:00 Uhr
- Zuständige Behörde
- Regierungspräsidium am Wohnsitz, Abteilung 7 Schule und Bildung, als obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung)
- Prüfungsgebühr
- 0 Euro
(1) Die Meldung ist bis zum 1. Oktober für die Prüfung im darauf folgenden Jahr an die obere Schulaufsichtsbehörde zu richten. Zuständig ist die obere Schulaufsichtsbehörde, in deren Bezirk 1. die Bewerberin oder der Bewerber den Wohnsitz hat, 2. bei einem Besuch eines staatlich genehmigten privaten Gymnasiums die Schule liegt oder 3. bei einer Teilnahme an einem Fernlehrgang zur Vorbereitung auf die Prüfung sich der Sitz der Veranstalterin oder des Veranstalters des Fernlehrgangs befindet; alternativ ist auch eine Bewerbung an der für den Wohnsitz nach Nummer 1 zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde zulässig.
Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss.
11 Regeln und Belege zur Externenprüfung in Baden-Württemberg
- Baden-Württemberg nennt die Externenprüfung Schulfremdenprüfung. § 38 Absatz 1 AGVO: Zur Prüfung wird nur zugelassen, 1. wer die Prüfung nicht eher ablegen wird, als es ihr oder ihm bei normalem Schulbesuch möglich wäre, 2. wem nicht bereits zweimal die Zuerkennung der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife versagt worden ist, 3. wer den Realschulabschluss oder einen diesem Abschluss gleichwertigen Bildungsstand erreicht hat, 4. wer nicht bereits anderweitig das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife erworben hat und 5. wer in dem Schuljahr, in dem die Prüfung abgenommen wird, nicht Schülerin oder Schüler eines öffentlichen oder eines staatlich anerkannten privaten Gymnasiums, eines Abendgymnasiums oder Kollegs war; dies gilt nicht im Fall der Schwangerschaft oder der Mutterschaft einer Bewerberin.
- Wohnsitzbindung. § 38 Absatz 2 AGVO: Zur Prüfung wird in der Regel nur zugelassen, wer in Baden-Württemberg den ständigen Wohnsitz hat oder an einem staatlich genehmigten privaten Gymnasium oder an einer sonstigen Unterrichtseinrichtung in Baden-Württemberg auf die Abiturprüfung für Schulfremde vorbereitet wurde.
- Die AGVO nennt kein Mindestalter. Maßgebend ist allein § 38 Absatz 1 Nummer 1, wonach die Prüfung nicht eher abgelegt werden darf, als es bei normalem Schulbesuch möglich wäre.
- Es wird keine Prüfungsgebühr erhoben. Das Serviceportal Baden-Württemberg, Leistung Schulfremdenprüfung beantragen, Freigabevermerk 27.03.2026 Kultusministerium Baden-Württemberg, führt unter Kosten: keine.
- Die Anmeldung ist nur elektronisch wirksam. Regierungspräsidium Stuttgart: Die Anmeldung kann nur in elektronischer Form über untenstehenden Link bis 1. Oktober, 24:00 Uhr, wirksam erklärt werden. Lebenslauf, Passfoto, Zeugnisse, Nachweis über den Realschulabschluss sowie Nachweise über die Vorbereitung müssen auf dem Postweg ebenfalls bis zum 1. Oktober eingereicht werden.
- Anmeldungen an ein örtlich unzuständiges Regierungspräsidium werden nicht weitergeleitet, sondern verworfen. Regierungspräsidium Stuttgart: Ebenso werden Anmeldungen von Bewerberinnen und Bewerbern, die gemäß § 37 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 AGVO nicht unter die örtliche Zuständigkeit des Regierungspräsidiums Stuttgart fallen, nicht berücksichtigt und sie werden auch nicht an das örtlich zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet.
- Abmeldung bis spätestens 1. Februar möglich, § 37 Absatz 4 AGVO, eingefügt durch Artikel 1 Nummer 17 der Verordnung vom 5. April 2023: Die Abmeldung von der Abiturprüfung für Schulfremde kann bis spätestens 1. Februar schriftlich gegenüber der zuständigen oberen Schulaufsichtsbehörde erklärt werden. Die Prüfung gilt bei fristgerechter Abmeldung als nicht unternommen.
- Kein Anspruch auf ein bestimmtes Prüfungsgymnasium. § 39 AGVO: Die obere Schulaufsichtsbehörde entscheidet über die Zulassung und weist die Bewerberin oder den Bewerber einem öffentlichen Gymnasium zur Ablegung der Prüfung zu.
- Die Vorbereitung ist Sache der Bewerberin oder des Bewerbers, muss aber belegt werden. § 37 Absatz 2 Nummer 6 AGVO verlangt eine Darlegung und Nachweise über die Vorbereitung auf die Prüfung; das Serviceportal des Landes formuliert: Sie müssen sich selbstständig vorbereiten.
- Die Prüfung ist mit acht Fächern deutlich umfangreicher als die ordentliche Abiturprüfung: vier Fächer im ersten Teil, die schriftlich und mündlich geprüft werden, und vier weitere Fächer im zweiten Teil, die mündlich geprüft werden.
- Fassungskette: AGVO vom 19. Oktober 2018 (GBl. S. 388, 389), zuletzt geändert durch Artikel 14 der Verordnung vom 4. Februar 2025 (GBl. 2025 Nr. 7). § 37 Absatz 1 blieb dabei unverändert; die Änderung vom 25. Juni 2019 betraf nur einen Schreibfehler in § 37 Absatz 3, die Änderung vom 5. April 2023 fügte § 37 Absatz 4 an, die Änderung vom 4. Februar 2025 betraf nur § 2.
10 Volkshochschulen mit Abitur von Freiburg im Breisgau bis Ulm
Volkshochschule Freiburg Abendgymnasium
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Freiburg
- Anschrift
- Friedrichstr. 52, 79098 Freiburg im Breisgau
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0761 73023
Abendgymnasium der Volkshochschule Göppingen
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Göppingen
- Anschrift
- Mörikestr. 16, 73033 Göppingen
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 07161 65043060
30 Euro einmalige Anmeldegebühr. Ein laufendes Schulgeld nennt die Seite nicht. Fundstelle: https://www.vhs-goeppingen.de/programm/abendgymnasium
Abendgymnasium Heidelberg der VHS Heidelberg e.V.
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Heidelberg e. V.
- Anschrift
- Bergheimer Str. 76, 69115 Heidelberg
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 06221 911945
Abendgymnasium der VHS Karlsruhe e.V.
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Karlsruhe e.V.
- Anschrift
- Kaiserallee 12, 76133 Karlsruhe
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0721 9857540
Die Anmelde-Gebühr beträgt 100,00 Euro. Pro Schuljahr kostet es 420,00 Euro. Fundstelle: https://www.vhs-karlsruhe.de/abendgymnasium
Abendgymnasium der VHS Lahr
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Lahr
- Anschrift
- Kaiserstr. 41, 77933 Lahr
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 07821 9180
Staatl. anerk. Abendgymnasium der VHS Pforzheim-Enzkreis
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Pforzheim-Enzkreis GmbH
- Anschrift
- Zerrennerstr. 29, 75172 Pforzheim
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 07231 380023
Abendgymnasium der VHS
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Landkreis Konstanz
- Anschrift
- Alemannenstr. 15, 78315 Radolfzell am Bodensee
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 07732 2562
570 Euro pro Jahr Lehrgangsgebühr inklusive aller Lernmittel, Ratenzahlung möglich, dazu 80 Euro einmalige Aufnahmegebühr und 100 Euro Lernmittel-Kaution. Fundstelle: https://www.vhs-landkreis-konstanz.de/programm/schulabschluesse/abendgymnasium/
Abendgymnasium der VHS Rheinfelden
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Rheinfelden e.V.
- Anschrift
- Hardtstr. 6, 79618 Rheinfelden (Baden)
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 50 Euro im Monat
- Telefon
- 07623 72400
Die Kosten für das Abendgymnasium betragen im Schuljahr 50 Euro pro Monat (für den Monat August fallen keine Gebühren an). Die Anmeldegebühr beträgt einmalig 50 Euro. Fundstelle: https://abendschulen-rheinfelden.de/abendgymnasium/
Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Abendgymnasium der vhs Stuttgart e.V.
- Anschrift
- Hedwig-Dohm-Str. 1, 70191 Stuttgart
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0711 1873864
Abendgymnasium Ulm
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Ulm
- Anschrift
- Kornhausplatz 5, 89073 Ulm
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0731 153025
7 Volkshochschulen in Baden-Württemberg führen nur bis zum mittleren Schulabschluss
Diese Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss, nicht zum Abitur. Wer dort den mittleren Schulabschluss nachholt, wechselt danach an eine Abendschule, an ein Kolleg oder in die Externenprüfung.
Abendrealschule Emmendingen der VHS Nördl. Breisgau
- Schulart
- Abendrealschule
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Nördlicher Breisgau
- Anschrift
- Am Gaswerk 3, 79312 Emmendingen
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 07641 922520
Abendrealschule der Volkshochschule Freiburg
- Schulart
- Abendrealschule
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Freiburg
- Anschrift
- Rotteckring 12, 79098 Freiburg im Breisgau
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0761 3689513
Abendrealschule der VHS Heidelberg
- Schulart
- Abendrealschule
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Heidelberg e. V.
- Anschrift
- Harbigweg 24, 69124 Heidelberg
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 06221 911944
Abendrealschule der Volkshochschule Karlsruhe
- Schulart
- Abendrealschule
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Karlsruhe e.V.
- Anschrift
- Kaiserallee 12, 76133 Karlsruhe
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0721 9857540
Das Schulgeld beträgt 300 Euro pro Schuljahr. Bei der Anmeldung zahlt man einmal die Anmeldegebühr von 100 Euro. Fundstelle: https://www.vhs-karlsruhe.de/abendrealschule
Abendrealschule der VHS Lahr
- Schulart
- Abendrealschule
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Lahr
- Anschrift
- Kaiserstr. 41, 77933 Lahr
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 07821 9180
Abendrealschule Landkreis Rastatt
- Schulart
- Abendrealschule
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Landkreis Rastatt
- Anschrift
- Am Schloßplatz 5, 76437 Rastatt
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 07222 3813500
Abendrealschule der VHS Rheinfelden
- Schulart
- Abendrealschule
- Träger
- Volkshochschule, Volkshochschule Rheinfelden e.V.
- Anschrift
- Jahnstr. 1, 79618 Rheinfelden (Baden)
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- 25 Euro im Monat
- Telefon
- 07623 72400
Die Kosten für die Abendrealschule betragen 25 Euro pro Monat. Die einmalige Anmeldegebühr beträgt 50 Euro. Fundstelle: https://abendschulen-rheinfelden.de/abendrealschule/