4 Abendschulen in Berlin führen neben dem Beruf zum Abitur
Die Abendschule heißt in Berlin amtlich Abendgymnasium. Der Unterricht liegt am Abend, der Beruf läuft daneben weiter. Nach § 40 Absatz 4 SchulG Berlin nimmt die Abendschule Erwachsene ab 18 Jahren auf.
Die Abendschule in Berlin nimmt Erwachsene ab 18 Jahren auf
Die Angaben stehen in § 40 Absatz 4 SchulG Berlin, Schulgesetz für das Land Berlin (Schulgesetz - SchulG) vom 26. Januar 2004 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Juli 2024 (GVBl. S. 465), Fassung vom 10. Juli 2024.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 18 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Berufsbildungsreife oder gleichwertige Schulbildung
- Vorkurs verpflichtend
- ja, 1 Halbjahre
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- ja
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- Die Einrichtung setzt die Termine selbst; am Abendgymnasium Berlin Prenzlauer Berg endet die Anmeldung für das Schuljahr 2026/27 am 26.08.2026 für die Einführungsphase und am 31.08.2026 für den Vorkurs
In ein Abendgymnasium kann aufgenommen werden, wer im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 18. Lebensjahr vollendet und bei Eintritt in die Einführungsphase 1. eine Berufsausbildung abgeschlossen hat oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit nachweisen kann und 2. einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich besucht hat. Der Vorkurs nach Satz 1 Nummer 2 kann bei Bewerberinnen und Bewerbern entfallen, die eine Eignungsprüfung bestanden haben oder den mittleren Schulabschluss besitzen; für die Eignungsprüfung gilt § 60 Absatz 4 entsprechend.
Zu einem Punkt nennt die Quelle nichts: Prüfungsgebühr.
13 weitere Regeln und Belege zur Abendschule in Berlin
- § 40 Absatz 2 Satz 1 SchulG bindet das Abendgymnasium an die Berufstätigkeit: die Abendgymnasien führen berufstätige Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Abendunterricht zur allgemeinen Hochschulreife. Nach § 40 Absatz 6 Satz 1 Nummer 6 SchulG kann die Rechtsverordnung vorsehen, dass auch vorübergehend nicht berufstätige Personen in das Abendgymnasium aufgenommen werden. Fundstelle: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-213.pdf
- Anders als § 40 Absatz 3 SchulG für das Kolleg nennt § 40 Absatz 4 SchulG für das Abendgymnasium keinen schulischen Mindestabschluss. Die Senatsverwaltung verlangt in ihrer Darstellung dennoch für alle Kollegs und Abendgymnasien mindestens die Berufsbildungsreife oder eine gleichwertige Schulbildung; geforderte Vorbildung folgt dieser Angabe der Schulaufsichtsbehörde (https://www.berlin.de/sen/bildung/lebenslanges-lernen/zweiter-bildungsweg/).
- Berufstätigkeit als Voraussetzung ja meint die Alternative des § 40 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 SchulG: eine abgeschlossene Berufsausbildung genügt anstelle der zweijährigen Berufstätigkeit. Als Berufstätigkeit gelten nach § 4 Absatz 2 VO-KA unter anderem Wehr- und Ersatzdienst, Freiwilligendienste, die selbstständige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens drei Personen sowie Arbeitslosigkeit bis zu eineinhalb Jahren.
- Dauer des Vorbereitungskurses 1 ist der gesetzliche Mindestwert. Am Abendgymnasium ist nach § 4 Absatz 5 Nummer 2 Buchstabe b VO-KA ein ganzjähriger Vorkurs von zwei Halbjahren zu besuchen, wenn weder in einer ersten noch in einer zweiten Fremdsprache hinreichende Vorkenntnisse vorliegen.
- § 4 Absatz 5 VO-KA in der geltenden Fassung: Wird die Voraussetzung gemäß Absatz 4 nicht erfüllt, gilt Folgendes: 1. Vor Aufnahme in den Bildungsgang des Kollegs ist ein halbjähriger Vorkurs zu besuchen. 2. Vor Aufnahme in den Bildungsgang des Abendgymnasiums ist a) ein halbjähriger Vorkurs zu besuchen, wenn entweder in der ersten oder zweiten Fremdsprache keine hinreichenden Vorkenntnisse (§ 14 Absatz 7) vorliegen, oder b) ein ganzjähriger Vorkurs zu besuchen, wenn weder in einer ersten noch in einer zweiten Fremdsprache hinreichende Vorkenntnisse (§ 14 Absatz 7) vorliegen. Fundstelle: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-213.pdf
- Die Vorkurspflicht entfällt nach § 40 Absatz 4 Satz 2 SchulG und § 4 Absatz 6 VO-KA bei bestandener Eignungsprüfung oder mit dem mittleren Schulabschluss.
- Der Bildungsgang an den Kollegs und Abendgymnasien gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und eine sich anschließende zweijährige Qualifikationsphase (§ 40 Absatz 2 Satz 2 SchulG, Wortlaut belegt in https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-213.pdf), das sind sechs Halbjahre ohne Vorkurs.
- § 7 Absatz 1 VO-KA in der geltenden Fassung setzt nur den äußeren Rahmen: Die Aufnahme ist schriftlich zu beantragen. Die Termine, zu denen die Anträge vorliegen müssen, werden von der jeweiligen Einrichtung bestimmt; für die Aufnahme in einen zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres beginnenden halbjährigen Vorbereitungskurs zur Förderung von Kompetenzen in der deutschen Sprache oder Vorkurs liegen sie spätestens am 1. Dezember des Vorjahres, für den Aufnahmetermin 1. August für den ganzjährigen Vorkurs und die Einführungsphase spätestens sechs Wochen vor dem Beginn der Sommerferien. Fundstelle: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-213.pdf
- Die Verordnung über die staatlichen Kollegs und Abendgymnasien des Landes Berlin (VO-KA) vom 11. Februar 2010 (GVBl. S. 88) ist die Ausführungsverordnung zu § 40 SchulG. Die Änderungskette bis 22. September 2025 ist im Gesamtverzeichnis des Gesetz- und Verordnungsblattes für Berlin (Stand 20.11.2025) belegt, danach folgte Artikel 2 der Verordnung vom 20. Dezember 2025 (https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-311.pdf). Die Aufnahmeregeln der §§ 4 und 7 VO-KA stehen in der Fassung der Verordnung vom 12. August 2024 (GVBl. S. 499), Wortlaut in der Gegenüberstellung https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-213.pdf.
- Berliner Sonderweg seit dem 12. August 2024: § 4 Absatz 3a und § 10a VO-KA erlauben Bewerberinnen und Bewerbern ohne Deutsch als Erstsprache die Aufnahme in einen halbjährigen Vorbereitungskurs zur Förderung von Kompetenzen in der deutschen Sprache mit dem Ziel B2, der dem Vorkurs vorausgeht. Fundstelle: https://www.parlament-berlin.de/ados/19/IIIPlen/vorgang/verordnungen/vo19-213.pdf
- Schulgeldfreiheit ja: das staatliche Abendgymnasium Peter-A.-Silbermann-Schule wirbt damit, dass man das Abitur oder den schulischen Teil der Fachhochschulreife und den MSA kostenlos nachholen kann (https://abendgymnasium.de/); das Abendgymnasium Berlin Prenzlauer Berg schreibt, es sei eine staatliche Einrichtung und die gesamte Ausbildung sei kostenlos (https://www.abendgymnasium-berlin.de/).
- BAföG als Vollzuschuss ja: § 17 Absatz 1 BAföG lautet, Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet; die Darlehensregelung des Absatzes 2 gilt nur für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen, nicht für Abendgymnasien und Kollegs. Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html. Das Charlotte-Wolff-Kolleg formuliert dazu, man erhalte in aller Regel rückzahlungsfreies Schüler-Bafög (https://cwkberlin.de/).
- Nicht aufgenommen werden kann nach § 4 Absatz 3 VO-KA, wer eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife endgültig nicht bestanden hat oder die deutsche Sprache in Wort und Schrift nicht so beherrscht, dass er dem Unterricht folgen kann.
11 weitere Schulen in Berlin führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss
Das Abendgymnasium setzt in den meisten Ländern einen mittleren Schulabschluss voraus oder einen Vorkurs, also einen Vorbereitungskurs an der Schule selbst. Wer den Abschluss noch nicht hat, kann ihn an einer dieser Schulen nachholen. Zum Abitur führt danach die Abendschule.
4 Abendschulen in Berlin mit Anschrift, Träger und Schulgeld
Abendgymnasium Prenzlauer Berg
Schulnummer 03A04
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- staatlich, Land Berlin
- Anschrift
- Driesener Str. 22, 10439 Berlin
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- +49 30 9018921057
Johanna-Eck-Schule (Integrierte Sekundarschule)
Abendschule, Schulnummer 07K07
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- staatlich, Land Berlin
- Anschrift
- Ringstr. 103-106, 12105 Berlin
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- +49 30 902772676
Peter-A.-Silbermann-Schule
Staatliches Abendgymnasium für Berufstätige, Schulnummer 04A06
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- staatlich, Land Berlin
- Anschrift
- Blissestr. 22, 10713 Berlin
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- +49 30 89745160
Schule für Erwachsenenbildung e.V.
sfe, Schulnummer 02P32
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- privat, Schule für Erwachsenenbildung e.V.
- Anschrift
- Gneisenaustr. 2A, 10961 Berlin
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- +49 30 6937048