3 Abendschulen in Mecklenburg-Vorpommern führen neben dem Beruf zum Abitur
Die Abendschule heißt in Mecklenburg-Vorpommern amtlich Abendgymnasium. Der Unterricht liegt am Abend, der Beruf läuft daneben weiter. Nach § 31 Absatz 3 SchulG M-V nimmt die Abendschule Erwachsene ab 19 Jahren auf.
3
Abendschulen mit Abiturzweig
in 3 Städten, von Greifswald bis Schwerin
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 31 Absatz 3 SchulG M-V
3 von 3
in kommunaler Trägerschaft
3 in kommunaler Trägerschaft
0 Euro
Schulgeld
1 belegt beitragsfrei, 2 ohne Angabe in der Quelle
Aktualisiert am
Die Abendschule in Mecklenburg-Vorpommern nimmt Erwachsene ab 19 Jahren auf
Die Angaben stehen in § 31 Absatz 3 SchulG M-V, Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schulgesetz - SchulG M-V), Fassung vom 24. März 2025.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- ja
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- nicht erhoben
- Zuständige Behörde
- Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern (oberste Schulbehörde) (Ministerium)
(3) Bewerberinnen und Bewerber müssen im Schuljahr der Anmeldung mindestens das 19. Lebensjahr erreicht haben und die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nachweisen können. Bewerberinnen und Bewerber, die die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nicht nachweisen können, werden aufgenommen, wenn sie einen mindestens halbjährigen Vorkurs erfolgreich besucht haben.
Zu 3 Punkten nennt die Quelle nichts: Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses, Prüfungsgebühr.
12 weitere Regeln und Belege zur Abendschule in Mecklenburg-Vorpommern
- Amtlicher Landesbegriff ist Abendgymnasium. Seit dem Gesetz vom 24. Maerz 2025 traegt die Vorschrift die Ueberschrift: "§ 31 Das Abendgymnasium, Verordnungsermaechtigung" (GVOBl. M-V 2025 S. 138, 143). Ein Kolleg, ein Institut zur Erlangung der Hochschulreife oder eine Schule des Zweiten Bildungsweges kennt das Landesrecht daneben nicht.
- Berufstaetigkeit, § 31 Absatz 2 Satz 5 und 6 SchulG M-V in der Fassung des Gesetzes vom 24. Maerz 2025: "Im Einzelfall kann für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund besonderer biographischer Umstände ohne Zugang zum zweiten Bildungsweg ihre Zugangschancen zu weiteren Bildungsgängen nicht verbessern können, auf eine abgeschlossene Berufsbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit verzichtet werden. Die Ausrichtung eines auf Schülerinnen und Schüler mit Berufserfahrung zugeschnittenen Abendgymnasiums darf hierdurch nicht verändert werden." Die Verzichtsklausel setzt die Regelvoraussetzung voraus, deshalb steht Berufstätigkeit als Voraussetzung auf ja und Dauer der geforderten Berufstätigkeit auf 24 als Alternative zur abgeschlossenen Berufsausbildung.
- Das Ministerium fasst die Regelvoraussetzung so zusammen: "In das Abendgymnasium können Bewerberinnen und Bewerber aufgenommen werden, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen können." und "Während der Verweildauer am Abendgymnasium müssen die Studierenden mit Ausnahme der letzten drei Studienhalbjahre berufstätig sein." Fundstelle: Bildungsserver M-V, https://www.bildung-mv.de/schule/schularten/abendgymnasium/
- Vorkurs nur fuer Bewerberinnen und Bewerber ohne Mittlere Reife. § 61 Absatz 2 APVO M-V (GVOBl. M-V 2019 S. 82, 104): "Bewerberinnen und Bewerber, die die Mittlere Reife oder eine gleichwertige Vorbildung nicht nachweisen können, müssen einen halbjährigen Vorkurs besuchen. In ihm werden Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache mit je vier Wochenstunden unterrichtet. Der Vorkurs wird erfolgreich abgeschlossen, wenn in allen drei Unterrichtsfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht werden." § 61 Absatz 1 Satz 2 ergaenzt: "Eine gleichwertige Vorbildung wird durch eine Eignungsprüfung in Mathematik, Deutsch und einer Fremdsprache auf der Grundlage der Bildungsstandards für den Mittleren Schulabschluss festgestellt."
- Regeldauer sechs Halbjahre. § 2 Absatz 1 Satz 3 APVO M-V: "Das Abendgymnasium umfasst ebenfalls eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase." § 2 Absatz 2 Satz 1 APVO M-V: "Die Einführungsphase gliedert sich in zwei, die Qualifikationsphase in vier Schulhalbjahre." Fundstelle: GVOBl. M-V 2019 S. 82, 84.
- Direkteinstieg in die Qualifikationsphase ist moeglich. § 60 Absatz 2 APVO M-V: "Unter Berücksichtigung besonderer schulischer und beruflicher Voraussetzungen ist ein direkter Eintritt in die Qualifikationsphase möglich. Die Entscheidung trifft die zuständige Schulbehörde." Fundstelle: GVOBl. M-V 2019 S. 103.
- Fernunterricht ist in Teilen zugelassen. § 60 Absatz 3 APVO M-V: "Der Unterricht kann in Teilen als Fernunterricht unter Verwendung elektronischer Medien erteilt werden. [...] Dabei muss im Verhältnis zwischen Präsenz- und Distanzunterricht der Präsenzunterricht überwiegen. Die Zustimmung dazu erteilt die oberste Schulbehörde auf der Grundlage eines durch das entsprechende Abendgymnasium vorzulegenden Konzeptes." Fundstelle: GVOBl. M-V 2019 S. 103.
- Schulgeldfreiheit belegen die Schulen selbst. Abendgymnasium Wolfgang Koeppen Greifswald, FAQ: "Das Abendgymnasium Greifswald ist eine staatliche Institution, somit ist der gesamte Unterricht kostenfrei!" (https://www.abendgym-greifswald.de/faq.html). Abendgymnasium Rostock, FAQ: "Für den Besuch des Abendgymnasiums werden keine Studien- oder Prüfungsgebühren erhoben." Dort steht zugleich ein Kostenbeitrag fuer Unterrichts- und Lernmittel nach § 54 Absatz 2 SchulG M-V von 30,68 Euro pro Schuljahr (https://abendgymnasiumrostock.de/faq/). Eine landesweite Vorschrift zur Schulgeldfreiheit wurde nicht gefunden.
- BAfoeG als Vollzuschuss. § 17 Absatz 1 BAfoeG: "Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet." Die Darlehensregel des § 17 Absatz 2 Satz 1 BAfoeG greift nur "Bei dem Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen sowie bei der Teilnahme an einem Praktikum, das im Zusammenhang mit dem Besuch dieser Ausbildungsstätten steht". Das Abendgymnasium gehoert nicht dazu. Fundstelle: https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html
- Standorte: drei Abendgymnasien, in Greifswald, Rostock und Schwerin. Beleg ist das Bildungsministerium: "In Mecklenburg-Vorpommern gibt es Abendgymnasien in Greifswald, Rostock und Schwerin." (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Erwachsenenbildung/Nachholen-von-Schulabschl%C3%BCssen/). Die Schulartenseite des Bildungsservers (https://www.bildung-mv.de/schule/schularten/abendgymnasium/) führt keine Standortliste; die dort sichtbaren vier Ortsnamen Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin sind die vier Staatlichen Schulämter aus der Seitennavigation und keine Schulorte. Wer sie als Standorte liest, zählt ein Abendgymnasium zu viel.
- Die Anmeldung laeuft ueber die einzelne Schule. Abendgymnasium Wolfgang Koeppen Greifswald: "Den Antrag und die o. g. Anlagen schicken Sie bitte an: Abendgymnasium Wolfgang Koeppen Greifswald, Schulleiterin Frau Gudrun Günther, Dietrich-Bonhoeffer-Platz 1, 17489 Greifswald" (https://www.abendgym-greifswald.de/anmeldung.html). Eine landesweite Anmeldefrist nennt weder eine der drei Schulseiten noch eine Behoerdenseite, deshalb bleiben Meldeschluss und Wortlaut des Meldeschlusses leer.
- Fassungsstand. Das Ministerium fuehrt das SchulG M-V mit "In der Fassung der Bekanntmachung vom 10. September 2010, letzte Änderung vom 8. Juli 2026" und die APVO M-V mit "Vom 19 Februar 2019, letzte Änderung vom 8. Juli 2026" (https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Rechtsvorschriften/Rechtsvorschriften-Schule/). Das Erste Gesetz zur Buerokratieentlastung vom 8. Juli 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 719) aendert in Artikel 55 nur die §§ 13, 44, 62, 90 und 138 SchulG M-V, § 31 bleibt unberuehrt. Das Achte Gesetz zur Aenderung des Schulgesetzes vom 12. Februar 2026 (GVOBl. M-V 2026 S. 74) beruehrt § 31 ebenfalls nicht.
3 Abendschulen von Greifswald bis Schwerin mit Anschrift, Träger und Schulgeld
Abendgymnasium Wolfgang Koeppen Greifswald
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal
- Anschrift
- Dietrich-Bonhoeffer-Platz 1, 17489 Greifswald
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 03834 885198
Seit über 30 Jahren können auch in Mecklenburg-Vorpommern Erwachsene an speziell dafür eingerichteten Abendgymnasien die Fachhochschulreife und das Abitur nachholen. Und dies sogar gebührenfrei!
Abendgymnasium Rostock
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal, Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Anschrift
- Goetheplatz 5, 18055 Rostock
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0381 38141020
Abendgymnasium Schwerin
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal
- Anschrift
- Goethestraße 74, 19053 Schwerin
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0385 2079836