Mecklenburg-Vorpommern hat kein Kolleg, zum Abitur führen Abendschule und Externenprüfung

Neben dem Beruf führen in Mecklenburg-Vorpommern drei Abendschulen zum Abitur, mit Unterricht am Abend statt am Tag. Der zweite Weg ist die Externenprüfung, also die Abiturprüfung ohne vorherigen Schulbesuch.

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Das Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern kennt das Kolleg nicht

Kein Kolleg in Mecklenburg-Vorpommern. Das Landesrecht kennt diese Schulform nicht. Den Bildungsgang des Zweiten Bildungsweges zur allgemeinen Hochschulreife führt allein das Abendgymnasium nach § 31 SchulG M-V.

Diese Verordnung gilt für die Arbeit und das Ablegen des Abiturs in der gymnasialen Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen sowie an den Fachgymnasien und den Abendgymnasien. Diese Verordnung gilt auch für die Arbeit in der Jahrgangsstufe 13 und zum Ablegen des Abiturs an Freien Waldorfschulen sowie zum Ablegen des Abiturs für Nichtschülerinnen und Nichtschüler.
Wortlaut von § 1 APVO M-V, Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung - APVO M-V), Fassung vom 19. Februar 2019, abgerufen am 2. September 2026.

Weil es den Bildungsgang nicht gibt, fehlt für 12 Punkte jede Fundstelle: Mindestalter, Berufstätigkeit als Voraussetzung, Dauer der geforderten Berufstätigkeit, geforderte Vorbildung, Vorbereitungskurs als Pflicht, Dauer des Vorbereitungskurses, Regeldauer eines Bildungsgangs, Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss, Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses, Prüfungsgebühr.

6 Belege zum fehlenden Kolleg in Mecklenburg-Vorpommern

  • Mecklenburg-Vorpommern hat keine Schulform Kolleg. § 1 APVO M-V zaehlt abschliessend auf, an welchen Bildungsgaengen nach Landesrecht das Abitur abgelegt wird: gymnasiale Oberstufe der Gymnasien und Gesamtschulen, Fachgymnasien, Abendgymnasien, Jahrgangsstufe 13 der Freien Waldorfschulen und die Abiturpruefung fuer Nichtschuelerinnen und Nichtschueler. Ein Kolleg steht nicht darunter.
  • Der zitierte § 1 Satz 1 ist seither einmal geaendert worden. Die Fuenfte Verordnung zur Aenderung der Abiturpruefungsverordnung vom 1. August 2025 bestimmt: "In § 1 Satz 1 wird das Wort Fachgymnasien durch die Wörter Beruflichen Gymnasien ersetzt." (Mittl.bl. BM M-V 2025 S. 122, https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1681567). Ein Kolleg wurde dabei nicht aufgenommen.
  • Auch das Schulgesetz kennt kein Kolleg. Die Vorschriften des Zweiten Bildungsweges stehen unmittelbar nebeneinander: "§ 31 Das Abendgymnasium, Verordnungsermächtigung", "§ 32 Erwerb schulischer Abschlüsse an Volkshochschulen, Verordnungsermächtigung", "§ 33 Nichtschülerprüfungen, Verordnungsermächtigung". Fundstelle: Inhaltsuebersicht des SchulG M-V in der Fassung des Gesetzes vom 24. Maerz 2025, GVOBl. M-V 2025 S. 138 ff., https://www.regierung-mv.de/static/Regierungsportal/Justizministerium/Inhalte/Rechtliches/GVOBI.M-V/GVOBl.%20Nr.%207%20v.%2031.3.2025.pdf
  • Die amtliche Schulartenliste des Landes fuehrt neun Schularten und darunter kein Kolleg: Grundschule, Schulartunabhaengige Orientierungsstufe, Regionale Schule, Gymnasium, Foerderschule, Gesamtschule, Berufliche Schulen, Schulen in freier Traegerschaft, Abendgymnasium (Bildungsserver M-V, https://www.bildung-mv.de/schule/schularten/).
  • Wer in Mecklenburg-Vorpommern das Abitur auf dem Zweiten Bildungsweg nachholen will, hat nach den Angaben des Ministeriums zwei Wege: das Abendgymnasium in Greifswald, Rostock oder Schwerin oder die Abiturpruefung fuer Nichtschuelerinnen und Nichtschueler nach Teil 9 der APVO M-V.
  • Alle inhaltlichen Felder dieses Datensatzes bleiben leer beziehungsweise nicht erhoben, weil es den Gegenstand im Land nicht gibt und deshalb keine Fundstelle genannt werden kann.

3 Abendschulen in Mecklenburg-Vorpommern führen statt des Kollegs zum Abitur

Der Unterricht liegt am Abend, der Beruf läuft daneben weiter. Für die letzten drei Schulhalbjahre gibt es Schüler-BAföG, also staatliche Ausbildungsförderung, als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird.

Abendgymnasium Wolfgang Koeppen Greifswald

Schulart
Abendgymnasium
Träger
kommunal
Anschrift
Dietrich-Bonhoeffer-Platz 1, 17489 Greifswald
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
Telefon
03834 885198

Seit über 30 Jahren können auch in Mecklenburg-Vorpommern Erwachsene an speziell dafür eingerichteten Abendgymnasien die Fachhochschulreife und das Abitur nachholen. Und dies sogar gebührenfrei!

Abendgymnasium Rostock

Schulart
Abendgymnasium
Träger
kommunal, Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Anschrift
Goetheplatz 5, 18055 Rostock
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0381 38141020

Abendgymnasium Schwerin

Schulart
Abendgymnasium
Träger
kommunal
Anschrift
Goethestraße 74, 19053 Schwerin
Unterricht
Abendunterricht
Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0385 2079836

Statt des Kollegs führt in Mecklenburg-Vorpommern auch die Externenprüfung zum Abitur

Die Angaben stehen in § 77 Absatz 1 APVO M-V, Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (Abiturprüfungsverordnung - APVO M-V), Fassung vom 19. Februar 2019.

Mindestalter bei der Aufnahme
nicht erhoben
Berufstätigkeit gefordert
nein
Vorbildung
Keine bestimmte Vorbildung vorgeschrieben. § 77 Absatz 1 APVO M-V verlangt nur, im vorausgegangenen Schuljahr nicht Schülerin oder Schüler der gymnasialen Oberstufe gewesen zu sein und die angemessene Vorbereitung glaubhaft zu machen.
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
nicht erhoben
Schulgeldfreiheit
nicht erhoben
BAföG als Vollzuschuss
nicht erhoben
Anmeldefrist
15. Januar des laufenden Schuljahres
Prüfungsgebühr
nicht erhoben
(1) Zur Abiturprüfung kann zugelassen werden, wer 1. in dem der Abiturprüfung vorausgegangenen Schuljahr nicht Schülerin oder Schüler der gymnasialen Oberstufe an einer öffentlichen Schule oder an einer Schule in freier Trägerschaft war und 2. gemäß Absatz 2 Nummer 6 glaubhaft macht, sich angemessen auf die Abiturprüfung vorbereitet zu haben.
Wortlaut von § 77 Absatz 1 APVO M-V, abgerufen am 2. September 2026.

Zu 7 Punkten nennt die Quelle nichts: Mindestalter, Dauer der geforderten Berufstätigkeit, Dauer des Vorbereitungskurses, Regeldauer eines Bildungsgangs, Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss, Prüfungsgebühr.