5 Abendschulen in Niedersachsen führen neben dem Beruf zum Abitur
Die Abendschule heißt in Niedersachsen amtlich Abendgymnasium. Der Unterricht liegt am Abend, der Beruf läuft daneben weiter. Nach § 2 Abs. 2 VO-AK nimmt die Abendschule Erwachsene ab 19 Jahren auf.
5
Abendschulen mit Abiturzweig
in 5 Städten, von Braunschweig bis Osnabrück
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 2 Abs. 2 VO-AK
4 von 5
in kommunaler Trägerschaft
4 in kommunaler Trägerschaft, 1 in staatlicher Trägerschaft
0 Euro
Schulgeld
3 belegt beitragsfrei, 2 ohne Angabe in der Quelle
Aktualisiert am
Die Abendschule in Niedersachsen nimmt Erwachsene ab 19 Jahren auf
Die Angaben stehen in § 2 Abs. 2 VO-AK, Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK), Fassung vom 23. September 2020.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss; ohne diesen Abschluss mindestens Hauptschulabschluss und ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- ja
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- nicht erhoben
- Zuständige Behörde
- Niedersächsisches Kultusministerium (Ministerium)
Zum Besuch der Einführungsphase des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann, 2. im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19 Lebensjahr vollendet und 3. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben oder einen Vorkurs nach § 9 erfolgreich abgeschlossen hat.
Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses.
10 weitere Regeln und Belege zur Abendschule in Niedersachsen
- § 2 Abs. 1 Satz 1 VO-AK: Die einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase des Abendgymnasiums und des Kollegs sind jeweils in Schulhalbjahre gegliedert. Daraus ergibt sich eine Regeldauer von sechs Halbjahren.
- § 2 Abs. 1 Satz 2 VO-AK: Die Schulen können Vorkurse einrichten, die am Abendgymnasium zwei Schulhalbjahre und am Kolleg ein Schulhalbjahr umfassen. Der Vorkurs ist nur für Bewerber ohne Realschulabschluss nötig.
- § 3 Abs. 1 Satz 1 VO-AK: Der Besuch des Abendgymnasiums oder des Kollegs dauert mindestens zwei und höchstens vier Schuljahre.
- Die Lesefassung der VO-AK druckt in § 2 Abs. 2 Nr. 2 das 19 Lebensjahr ohne Ordnungspunkt; das Zitat gibt diesen Druckfehler unverändert wieder. Die Seite des Kultusministeriums schreibt an derselben Stelle das 19. Lebensjahr. Gemeint ist in beiden Faellen das vollendete 19. Lebensjahr.
- § 2 Abs. 3 VO-AK: Das Führen eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit nach Absatz 2 Nr. 1 gleichgestellt. § 2 Abs. 4: Eine durch Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
- Schulgeldfreiheit nach § 54 Abs. 2 Satz 1 NSchG: An den öffentlichen Schulen in Niedersachsen besteht unbeschadet der Regelung des Absatzes 3 Schulgeldfreiheit. Belegt aus der auf niedersachsen.de bereitgestellten Lesefassung des NSchG in der Fassung vom 3. März 1998, zuletzt geändert am 15. Dezember 2005; eine aktuellere Lesefassung war auf einem abrufbaren amtlichen Host nicht zu finden.
- BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderfähige Ausbildungsstätten, § 17 Abs. 1 BAföG lautet: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html).
- Eine landesweite Anmeldefrist ist in der VO-AK nicht geregelt; die Termine setzen die einzelnen Schulen.
- Die Lesefassungen des Kultusministeriums setzen Verordnung und Ergänzende Bestimmungen zweispaltig. Im Textlayer stehen beide Spalten zeilenweise ineinander verwoben, in jedem pdftotext-Modus und auch in PyMuPDF. Der Einleitungssatz von Paragraf 2 Abs. 2 ist deshalb maschinell nicht am Stück zu finden, obwohl er auf Seite 2 des PDF am Stück gedruckt steht; das gerenderte Seitenbild zeigt ihn.
- Bundesweiter Rahmen: Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Abendgymnasien, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024, verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das erreichte 19. Lebensjahr. Ziffer 2.2: Die Studierenden am Abendgymnasium müssen mit Ausnahme der letzten drei Schulhalbjahre berufstätig sein (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Abendgymnasium.pdf).
5 Abendschulen von Braunschweig bis Osnabrück mit Anschrift, Träger und Schulgeld
Abendgymnasium Braunschweig
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal, Stadt Braunschweig
- Anschrift
- Wolfenbütteler Straße 57, 38124 Braunschweig
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0531 2885710
Abendgymnasium Göttingen
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal, Stadt Göttingen
- Anschrift
- Godehardstraße 11, 37081 Göttingen
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0551 4003272
Abendgymnasium Hannover
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal, Region Hannover
- Anschrift
- Thurnithistraße 6, 30519 Hannover
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 0511 16843387
kostenfrei und BAföG-gefördert
Abendgymnasium Oldenburg
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- staatlich, Land Niedersachsen
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Straße 75, 26129 Oldenburg
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 0441 408960
Wir sind eine ganz normale staatliche Schule, also ohne Schulgeld und mit den üblichen Ferienzeiten, jedoch für Erwachsene.
Abendgymnasium Sophie Scholl Osnabrück
im Schulverzeichnis des Landes als Abendgymnasium Osnabrück geführt
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal, Stadt Osnabrück
- Anschrift
- Knappsbrink 48, 49080 Osnabrück
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 0541 32384600
Folgende Abschlüsse können Sie kostenfrei bei uns erwerben: das Abitur und die FH-Reife