Eine von 7 Volkshochschulen in Niedersachsen führt zum Abitur

Der Abendunterricht zum Abitur heißt in Niedersachsen amtlich Abendgymnasium. Die übrigen sechs Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss.

7
Volkshochschulen mit Schulabschlüssen
von Braunschweig bis Wolfsburg
1
davon bis zum Abitur
Die Quelle nennt die allgemeine Hochschulreife, also das Abitur
6
davon nur bis zum mittleren Schulabschluss
Hauptschulabschluss oder mittlerer Schulabschluss, kein Abitur
nicht erhoben
Schulgeld
7 ohne Angabe in der Quelle
Aktualisiert am

Für die Abendschule in Niedersachsen gilt ein Mindestalter von 19 Jahren

Die Angaben stehen in § 2 Abs. 2 VO-AK, Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK), Fassung vom 23. September 2020.

Mindestalter bei der Aufnahme
19 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
ja, 24 Monate
Vorbildung
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss; ohne diesen Abschluss mindestens Hauptschulabschluss und ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs
Vorkurs verpflichtend
nein
Regeldauer des Bildungsgangs
6 Halbjahre, also 3 Jahre
Schulgeldfreiheit
ja
BAföG als Vollzuschuss
ja
Anmeldefrist
nicht erhoben
Zuständige Behörde
Niedersächsisches Kultusministerium (Ministerium)
Zum Besuch der Einführungsphase des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann, 2. im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19 Lebensjahr vollendet und 3. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben oder einen Vorkurs nach § 9 erfolgreich abgeschlossen hat.
Wortlaut von § 2 Abs. 2 VO-AK, abgerufen am 2. September 2026.

Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses.

Wer in Niedersachsen ohne Schulbesuch zum Abitur will, legt ab 19 Jahren die Externenprüfung ab

Die Angaben stehen in § 5 Abs. 4 AVO-WaNi, Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi), Fassung vom 25. Januar 2022.

Mindestalter bei der Aufnahme
19 Jahre
Berufstätigkeit gefordert
nein
Vorbildung
Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; verlangt werden die Teilnahme an Vorbereitungskursen in anerkannten Einrichtungen oder an Fernlehrgängen sowie zwölf Monate Hauptwohnung in Niedersachsen oder ein fester Arbeitsplatz im Land
Vorkurs verpflichtend
ja
Regeldauer des Bildungsgangs
nicht erhoben
Schulgeldfreiheit
nicht erhoben
BAföG als Vollzuschuss
nein
Anmeldefrist
1. Februar eines jeden Jahres, Ausschlusstermin
Prüfungsgebühr
nicht erhoben
Nichtschülerinnen und Nichtschülern werden zur Abiturprüfung zugelassen, wenn sie 1. weder ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen noch die Ablegung einer Abiturprüfung oder einer entsprechenden Prüfung mehr als einmal erfolglos versucht haben, 2. seit mindestens zwölf Monaten vor Antragstellung mit Hauptwohnung in Niedersachsen gemeldet sind oder dort einen festen Arbeitsplatz haben und an Kursen zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung in Einrichtungen oder Ausbildungsstätten oder an Fernlehrgängen teilgenommen haben, 3. das 19. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der schriftlichen Abiturprüfung vollendet haben und 4. in dem der Prüfung vorausgegangenen Kalenderjahr nicht Schülerin oder Schüler eines Gymnasiums, einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, eines Abendgymnasiums, eines Kollegs oder eines Beruflichen Gymnasiums gewesen sind.
Wortlaut von § 5 Abs. 4 AVO-WaNi, abgerufen am 2. September 2026.

Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, Prüfungsgebühr.

6 Regeln und Belege zur Externenprüfung in Niedersachsen

  • Niedersachsen verlangt anders als die meisten anderen Länder ausdrücklich die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs oder Fernlehrgang; reines Selbststudium genügt nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 AVO-WaNi nicht.
  • Nummer 5.1 der Ergänzenden Bestimmungen zur AVO-WaNi: Der Unterricht in niedersächsischen Einrichtungen oder Ausbildungsstätten muss nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung als förderungsberechtigt oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als gleichwertig anerkannt sein.
  • Die in der Lesefassung genannte Niedersächsische Landesschulbehörde ist inzwischen in die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück überführt worden.
  • Kein BAföG: § 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird; die Vorbereitung auf eine Externenprüfung ist keine solche Ausbildung (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html).
  • Eine Prüfungsgebühr ist in der AVO-WaNi nicht geregelt; ob eine erhoben wird, konnte nicht belegt werden.
  • Die Lesefassungen des Kultusministeriums setzen Verordnung und Ergänzende Bestimmungen zweispaltig. Im Textlayer stehen beide Spalten zeilenweise ineinander verwoben, in jedem pdftotext-Modus und auch in PyMuPDF. Der Einleitungssatz von Paragraf 2 Abs. 2 ist deshalb maschinell nicht am Stück zu finden, obwohl er auf Seite 2 des PDF am Stück gedruckt steht; das gerenderte Seitenbild zeigt ihn.

Eine Volkshochschule mit Abitur in Göttingen

Volkshochschule Göttingen

VHS Hauptgeschäftsstelle Göttingen

Schulart
Volkshochschule mit Schulabschlüssen
Träger
Volkshochschule
Anschrift
Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0551 4952227

6 Volkshochschulen in Niedersachsen führen nur bis zum mittleren Schulabschluss

Diese Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss, nicht zum Abitur. Wer dort den mittleren Schulabschluss nachholt, wechselt danach an eine Abendschule, an ein Kolleg oder in die Externenprüfung.

VHS Braunschweig GmbH

Schulart
Volkshochschule mit Schulabschlüssen
Träger
Volkshochschule
Anschrift
Alte Waage 15, 38100 Braunschweig
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0531 2412226

Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover

Schulart
Volkshochschule mit Schulabschlüssen
Träger
Volkshochschule, Landeshauptstadt Hannover
Anschrift
Burgstraße 14, 30159 Hannover
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben

Volkshochschule Hildesheim gGmbH

Schulart
Volkshochschule mit Schulabschlüssen
Träger
Volkshochschule
Anschrift
Pfaffenstieg 4-5, 31134 Hildesheim
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
05121 93610

VHS Region Lüneburg

Schulart
Volkshochschule mit Schulabschlüssen
Träger
Volkshochschule
Anschrift
Haagestraße 4, 21335 Lüneburg
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
04131 15660

Volkshochschule der Stadt Osnabrück GmbH

Schulart
Volkshochschule mit Schulabschlüssen
Träger
Volkshochschule, Stadt Osnabrück
Anschrift
Bergstraße 8, 49076 Osnabrück
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben
Telefon
0541 3232243

Bildungshaus Wolfsburg

Volkshochschule im Bildungshaus

Schulart
Volkshochschule mit Schulabschlüssen
Träger
Volkshochschule, Stadt Wolfsburg
Anschrift
Alessandro-Volta-Straße 11, 38440 Wolfsburg
Unterricht
Abend- und Vollzeitunterricht
Abschlüsse
Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
Schulgeld
nicht erhoben