Eine von 7 Volkshochschulen in Niedersachsen führt zum Abitur
Der Abendunterricht zum Abitur heißt in Niedersachsen amtlich Abendgymnasium. Die übrigen sechs Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss.
Für die Abendschule in Niedersachsen gilt ein Mindestalter von 19 Jahren
Die Angaben stehen in § 2 Abs. 2 VO-AK, Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK), Fassung vom 23. September 2020.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss; ohne diesen Abschluss mindestens Hauptschulabschluss und ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- ja
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- nicht erhoben
- Zuständige Behörde
- Niedersächsisches Kultusministerium (Ministerium)
Zum Besuch der Einführungsphase des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann, 2. im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19 Lebensjahr vollendet und 3. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben oder einen Vorkurs nach § 9 erfolgreich abgeschlossen hat.
Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses.
Wer in Niedersachsen ohne Schulbesuch zum Abitur will, legt ab 19 Jahren die Externenprüfung ab
Die Angaben stehen in § 5 Abs. 4 AVO-WaNi, Verordnung über die Qualifikationsphase und die Abiturprüfung an Freien Waldorfschulen sowie über die Abiturprüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler (AVO-WaNi), Fassung vom 25. Januar 2022.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- nein
- Vorbildung
- Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; verlangt werden die Teilnahme an Vorbereitungskursen in anerkannten Einrichtungen oder an Fernlehrgängen sowie zwölf Monate Hauptwohnung in Niedersachsen oder ein fester Arbeitsplatz im Land
- Vorkurs verpflichtend
- ja
- Regeldauer des Bildungsgangs
- nicht erhoben
- Schulgeldfreiheit
- nicht erhoben
- BAföG als Vollzuschuss
- nein
- Anmeldefrist
- 1. Februar eines jeden Jahres, Ausschlusstermin
- Zuständige Behörde
- Regionales Landesamt für Schule und Bildung (RLSB) am Wohnort (Schulamt)
- Prüfungsgebühr
- nicht erhoben
Nichtschülerinnen und Nichtschülern werden zur Abiturprüfung zugelassen, wenn sie 1. weder ein Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis besitzen noch die Ablegung einer Abiturprüfung oder einer entsprechenden Prüfung mehr als einmal erfolglos versucht haben, 2. seit mindestens zwölf Monaten vor Antragstellung mit Hauptwohnung in Niedersachsen gemeldet sind oder dort einen festen Arbeitsplatz haben und an Kursen zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung in Einrichtungen oder Ausbildungsstätten oder an Fernlehrgängen teilgenommen haben, 3. das 19. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Beginns der schriftlichen Abiturprüfung vollendet haben und 4. in dem der Prüfung vorausgegangenen Kalenderjahr nicht Schülerin oder Schüler eines Gymnasiums, einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, eines Abendgymnasiums, eines Kollegs oder eines Beruflichen Gymnasiums gewesen sind.
Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, Prüfungsgebühr.
6 Regeln und Belege zur Externenprüfung in Niedersachsen
- Niedersachsen verlangt anders als die meisten anderen Länder ausdrücklich die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs oder Fernlehrgang; reines Selbststudium genügt nach § 5 Abs. 4 Nr. 2 AVO-WaNi nicht.
- Nummer 5.1 der Ergänzenden Bestimmungen zur AVO-WaNi: Der Unterricht in niedersächsischen Einrichtungen oder Ausbildungsstätten muss nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung als förderungsberechtigt oder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz als gleichwertig anerkannt sein.
- Die in der Lesefassung genannte Niedersächsische Landesschulbehörde ist inzwischen in die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung in Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück überführt worden.
- Kein BAföG: § 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird; die Vorbereitung auf eine Externenprüfung ist keine solche Ausbildung (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html).
- Eine Prüfungsgebühr ist in der AVO-WaNi nicht geregelt; ob eine erhoben wird, konnte nicht belegt werden.
- Die Lesefassungen des Kultusministeriums setzen Verordnung und Ergänzende Bestimmungen zweispaltig. Im Textlayer stehen beide Spalten zeilenweise ineinander verwoben, in jedem pdftotext-Modus und auch in PyMuPDF. Der Einleitungssatz von Paragraf 2 Abs. 2 ist deshalb maschinell nicht am Stück zu finden, obwohl er auf Seite 2 des PDF am Stück gedruckt steht; das gerenderte Seitenbild zeigt ihn.
Eine Volkshochschule mit Abitur in Göttingen
Volkshochschule Göttingen
VHS Hauptgeschäftsstelle Göttingen
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule
- Anschrift
- Bahnhofsallee 7, 37081 Göttingen
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0551 4952227
6 Volkshochschulen in Niedersachsen führen nur bis zum mittleren Schulabschluss
Diese Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss, nicht zum Abitur. Wer dort den mittleren Schulabschluss nachholt, wechselt danach an eine Abendschule, an ein Kolleg oder in die Externenprüfung.
VHS Braunschweig GmbH
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule
- Anschrift
- Alte Waage 15, 38100 Braunschweig
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0531 2412226
Ada-und-Theodor-Lessing-Volkshochschule Hannover
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule, Landeshauptstadt Hannover
- Anschrift
- Burgstraße 14, 30159 Hannover
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
Volkshochschule Hildesheim gGmbH
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule
- Anschrift
- Pfaffenstieg 4-5, 31134 Hildesheim
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 05121 93610
VHS Region Lüneburg
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule
- Anschrift
- Haagestraße 4, 21335 Lüneburg
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 04131 15660
Volkshochschule der Stadt Osnabrück GmbH
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule, Stadt Osnabrück
- Anschrift
- Bergstraße 8, 49076 Osnabrück
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0541 3232243
Bildungshaus Wolfsburg
Volkshochschule im Bildungshaus
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule, Stadt Wolfsburg
- Anschrift
- Alessandro-Volta-Straße 11, 38440 Wolfsburg
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben