5 Kollegs in Niedersachsen führen in Vollzeit zum Abitur
Niedersachsen führt das Kolleg amtlich als Kolleg. § 2 Abs. 2 VO-AK lässt die Aufnahme ab 19 Jahren zu.
5
Kollegs mit Abiturzweig
in 5 Städten, von Braunschweig bis Wolfsburg
3 Jahre
Regeldauer nach Landesrecht
6 Halbjahre nach § 2 Abs. 2 VO-AK
3 von 5
in kommunaler Trägerschaft
3 kommunaler Trägerschaft, 2 staatlicher Trägerschaft
0 Euro
Schulgeld
3 belegt beitragsfrei, 2 ohne Angabe in der Quelle
Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am
Die Aufnahme in Niedersachsen beginnt bei 19 Jahren
Die Angaben stehen in § 2 Abs. 2 VO-AK, Verordnung über das Abendgymnasium und das Kolleg (VO-AK), Fassung vom 23. September 2020.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss; ohne diesen Abschluss mindestens Hauptschulabschluss und ein erfolgreich abgeschlossener Vorkurs
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- ja
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- nicht erhoben
- Zuständige Behörde
- Niedersächsisches Kultusministerium (Ministerium)
Zum Besuch der Einführungsphase des Abendgymnasiums und des Kollegs ist berechtigt, wer 1. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit nachweisen kann, 2. im ersten Halbjahr des Schuljahres, in dem die Aufnahme erfolgt, das 19 Lebensjahr vollendet und 3. den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erworben oder einen Vorkurs nach § 9 erfolgreich abgeschlossen hat.
Zu 2 Feldern stand in der Quelle nichts: Meldeschluss, Wortlaut des Meldeschlusses. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.
9 Einzelheiten aus dem Landesrecht in Niedersachsen
- Der Vorkurs umfasst am Kolleg nur ein Schulhalbjahr, am Abendgymnasium zwei (§ 2 Abs. 1 Satz 2 VO-AK).
- § 3 Abs. 1 Satz 1 VO-AK: Der Besuch des Abendgymnasiums oder des Kollegs dauert mindestens zwei und höchstens vier Schuljahre.
- Die Lesefassung der VO-AK druckt in § 2 Abs. 2 Nr. 2 das 19 Lebensjahr ohne Ordnungspunkt; das Zitat gibt diesen Druckfehler unverändert wieder. Die Seite des Kultusministeriums schreibt an derselben Stelle das 19. Lebensjahr. Gemeint ist in beiden Faellen das vollendete 19. Lebensjahr.
- Das Kolleg ist Vollzeitschulform; nach Angabe des Kultusministeriums sollte während des Unterrichtsbesuchs keine geregelte berufliche Tätigkeit ausgeübt werden.
- Schulgeldfreiheit nach § 54 Abs. 2 Satz 1 NSchG, belegt aus der Lesefassung auf niedersachsen.de in der Fassung vom 3. März 1998, zuletzt geändert am 15. Dezember 2005.
- BAföG als Vollzuschuss: § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BAföG nennt Abendgymnasien und Kollegs als förderfähige Ausbildungsstätten, § 17 Abs. 1 BAföG lautet: Ausbildungsförderung wird vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 als Zuschuss geleistet (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__17.html).
- Kollegs bestehen nach Angabe des Kultusministeriums in Braunschweig, Wolfsburg, Hannover und Oldenburg.
- Die Lesefassungen des Kultusministeriums setzen Verordnung und Ergänzende Bestimmungen zweispaltig. Im Textlayer stehen beide Spalten zeilenweise ineinander verwoben, in jedem pdftotext-Modus und auch in PyMuPDF. Der Einleitungssatz von Paragraf 2 Abs. 2 ist deshalb maschinell nicht am Stück zu finden, obwohl er auf Seite 2 des PDF am Stück gedruckt steht; das gerenderte Seitenbild zeigt ihn.
- Bundesweiter Rahmen: Ziffer 2.1 der Vereinbarung zur Gestaltung der Kollegs, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21.06.1979 in der Fassung vom 06.06.2024, verlangt eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit, den Mittleren Schulabschluss und im Schuljahr der Anmeldung mindestens das erreichte 19. Lebensjahr. Ziffer 2.2: Die Studierenden sollen während des Kollegbesuchs nicht berufstätig sein (https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/1979/1979_06_21-Vereinbarung-Gestaltung-Kolleg.pdf).
Anschrift, Träger und Schulgeld von Braunschweig bis Wolfsburg
Braunschweig-Kolleg
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Land Niedersachsen
- Anschrift
- Wolfenbütteler Straße 57, 38124 Braunschweig
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 0531 12313910
Der Unterricht am Braunschweig-Kolleg ist grundsätzlichen kostenfrei. Es wird keine Schulgebühr erhoben.
Hannover-Kolleg
Gymnasium für Erwachsene
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- kommunal, Region Hannover
- Anschrift
- Thurnithistraße 6, 30519 Hannover
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 0511 16849128
kostenfrei und BAföG-gefördert
Oldenburg-Kolleg
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- staatlich, Land Niedersachsen
- Anschrift
- Theodor-Heuss-Straße 75, 26129 Oldenburg
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0441 408960
Abendgymnasium Sophie Scholl Osnabrück
im Schulverzeichnis des Landes als Abendgymnasium Osnabrück geführt
- Schulart
- Abendgymnasium
- Träger
- kommunal, Stadt Osnabrück
- Anschrift
- Knappsbrink 48, 49080 Osnabrück
- Unterricht
- Abend- und Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- 0 Euro im Monat, belegt beitragsfrei
- Telefon
- 0541 32384600
Folgende Abschlüsse können Sie kostenfrei bei uns erwerben: das Abitur und die FH-Reife
Wolfsburg-Kolleg
Institut zur Erlangung der Hochschulreife
- Schulart
- Kolleg
- Träger
- kommunal, Stadt Wolfsburg
- Anschrift
- Stralsunder Ring 45, 38444 Wolfsburg
- Unterricht
- Vollzeitunterricht
- Abschlüsse
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 05361 36658