Die Externenprüfung in Thüringen verlangt keinen Schulabschluss
Thüringen nennt die Prüfung Externenprüfung, im Verordnungstext externe Abiturprüfung. Geregelt ist sie in § 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO. Gemeldet wird bis zum 1. Februar. Zur Prüfungsgebühr liegt keine Fundstelle vor.
Die Externenprüfung in Thüringen steht in § 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO
Die Angaben stehen in § 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO, Thüringer Schulordnung für die Grundschule, die Regelschule, die Gemeinschaftsschule, das Gymnasium, die Gesamtschule und die Förderschule (ThürSchulO), Fassung vom 1. August 2025.
Zur externen Abiturprüfung wird zugelassen, wer 1. im Kalendermonat des Prüfungsbeginns das 18. Lebensjahr vollendet hat, 2. zum Zeitpunkt des Antrags auf Zulassung seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Thüringen hat und 3. im laufenden Schuljahr nicht Schüler einer staatlichen Schule der Schularten Gymnasium, Gemeinschaftsschule, Gesamtschule, Kolleg oder der Schulform berufliches Gymnasium oder einer entsprechenden staatlich anerkannten Ersatzschule gewesen ist. Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres beim zuständigen Schulamt schriftlich zu stellen.
Zulassung, Gebühr und Frist in Thüringen
Jede Zeile stammt aus einer benannten Quelle. Wo in der Quelle nichts stand, steht nicht erhoben und weder eine Null noch ein Nein.
- Mindestalter
- 18 Jahre
- Schulabschluss als Voraussetzung
- Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben
- Wohnsitz im Land
- verlangt
- Vorbereitungskurs oder Fernlehrgang vorgeschrieben
- nein
- Berufstätigkeit gefordert
- nein
- Prüfungsgebühr
- nicht erhoben
- Meldeschluss
- 1. Februar des Prüfungsjahres
- Frist als Ausschlussfrist bezeichnet
- die Quelle nennt sie nicht so
- BAföG für die Vorbereitung
- nein
- Zuständige Stelle
- Zuständiges Staatliches Schulamt in Thüringen (Schulamt)
Zu 2 Feldern stand in der Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, Prüfungsgebühr. Diese Felder bleiben offen, statt mit einem Nein gefüllt zu werden.
Für die Externenprüfung in Thüringen ist keine Gebühr belegt
§ 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO nennt keinen Betrag, und die zuständige Stelle nennt auch keinen. Deshalb steht in der Tafel oben nicht erhoben. Gebührenfrei ist die Prüfung damit nicht, belegt gebührenfrei sind nur Baden-Württemberg und Bremen.
Belegte Beträge gibt es in 6 von 16 Ländern, und sie gehen weit auseinander. Hamburg verlangt 400 Euro für dieselbe Prüfung und dasselbe Zeugnis. Wer die Prüfung in Thüringen plant, fragt den Betrag vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle nach.
Der Meldeschluss dagegen ist belegt und liegt am 1. Februar. Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres beim zuständigen Schulamt schriftlich zu stellen.
Nordrhein-Westfalen schließt die Meldung schon am 1. September, Rheinland-Pfalz erst am 1. April. Zwischen dem frühesten und dem spätesten Meldeschluss liegen sieben Monate, und drei Länder führen ihren Termin als Ausschlussfrist.
11 von 16 Ländern verlangen keinen Schulabschluss, Thüringen gehört dazu
Das ist der Unterschied zum Abendgymnasium und zum Kolleg, die überall einen mittleren Schulabschluss oder einen Vorkurs voraussetzen. Für die Externenprüfung in Thüringen steht in der Zulassungsvorschrift: Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; verlangt werden sechs Monate Hauptwohnsitz in Thüringen und ein eigenständig verfasster Bericht über die Vorbereitung.
Wer nur einen Hauptschulabschluss hat oder gar keinen, findet darin den kürzesten Weg zum Abitur, den das deutsche Schulrecht kennt. Er ist zugleich der mit dem größten Risiko, weil keine Kursnote mitzählt und alles in der Prüfung entschieden wird. Einen Abschluss verlangen dagegen Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.
Der Wohnsitz in Thüringen entscheidet über die Zulassung
Die Externenprüfung ist an das Land gebunden, in dem geprüft wird. Wer Thüringen verlässt oder erst dorthin zieht, prüft diese Bedingung vor allen anderen.
- Verlangt werden sechs Monate Hauptwohnsitz in Thüringen und ein eigenständig verfasster Bericht über die Vorbereitung
2 Einschränkungen bei der Nachprüfung der Quellen in Thüringen
Der Datenstand für Thüringen wurde am 2. September 2026 erhoben. Bei diesen Quellen war der Abruf gesperrt oder die geltende Fassung nicht zu sichern.
- Die Fundstelle war am 02.09.2026 als PDF abrufbar (HTTP 200, application/pdf, 2750234 Bytes, SHA-256 29df3ef13b5ffcdbcb8671c28acfb5363c6c05c896dfb183a34d5f0b0db24225). Noch am selben Tag antwortete bildung.thueringen.de unter derselben .pdf-Adresse mit einer Link11-CAPTCHA-Seite in HTML und Status 200. Ein zweiter dauerhaft abrufbarer amtlicher Fundort wurde nicht gefunden: landesrecht.thueringen.de untersagt den maschinellen Abruf in seiner robots.txt, schulportal-thueringen.de antwortet auf allen vier Abrufstufen mit 403, und parldok.thueringer-landtag.de führt nur die Verkündungsblätter, nicht den konsolidierten Text.
- Die Deutsche Nationalbibliothek hält unter https://d-nb.info/1177651580/34 eine archivierte Netzpublikation der Thüringer Schulordnung bereit, die ohne Sperre abrufbar ist. Sie taugt nicht als Ersatzfundstelle: die Datei trägt den Stand August 2011, kennt die Externenprüfung nur als externen Erwerb des Hauptschul- und Realschulabschlusses und enthält den hier zitierten § 112 nicht.
7 Einzelheiten zur Externenprüfung in Thüringen
- § 111 Abs. 2 ThürSchulO: Die schriftliche Prüfung findet in zwei Fächern mit erhöhtem Anforderungsniveau und zwei Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau statt. Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau sind Deutsch und nach Wahl des Prüflings Englisch, Biologie, Chemie oder Physik. Fächer mit grundlegendem Anforderungsniveau sind Mathematik und Geschichte.
- § 111 Abs. 3 ThürSchulO: Die mündliche Prüfung findet in vier Fächern mit grundlegendem Anforderungsniveau statt.
- § 112 Abs. 3 Nr. 5 ThürSchulO verlangt einen eigenständig verfassten Bericht, aus dem hervorgeht, wie sich der Bewerber auf der Grundlage der Lehrpläne für die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums auf die Prüfung vorbereitet hat.
- § 109 Abs. 1 ThürSchulO: Das zuständige Schulamt bestimmt die Schule mit gymnasialer Oberstufe, an der die Prüfung durchgeführt wird.
- § 112 Abs. 1 Satz 2 ThürSchulO: Wer eine Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife zweimal nicht bestanden hat, wird nicht zugelassen.
- Kein BAföG: § 2 Abs. 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird; die Vorbereitung auf eine Externenprüfung ist keine solche Ausbildung (https://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__2.html).
- Eine Prüfungsgebühr ist in der Thüringer Schulordnung nicht geregelt; ob eine erhoben wird, konnte nicht belegt werden.
Häufige Fragen zur Externenprüfung in Thüringen
Was kostet die Externenprüfung in Thüringen?
Für die Externenprüfung in Thüringen ist keine Prüfungsgebühr belegt. Weder § 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO noch die zuständige Stelle nennt einen Betrag, deshalb steht im Datenstand nicht erhoben und keine Null. In 6 anderen Ländern sind Beträge zwischen null Euro und 400 Euro belegt.
Bis wann muss man sich in Thüringen zur Externenprüfung anmelden?
Zur Externenprüfung in Thüringen meldet man sich bis zum 1. Februar. Im Wortlaut der zuständigen Stelle heißt es: Der Antrag auf Zulassung ist bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres beim zuständigen Schulamt schriftlich zu stellen.
Braucht man in Thüringen einen Schulabschluss für die Externenprüfung?
Nein, für die Externenprüfung in Thüringen braucht man keinen Schulabschluss. In der Zulassungsvorschrift steht dazu: Kein bestimmter Schulabschluss vorgeschrieben; verlangt werden sechs Monate Hauptwohnsitz in Thüringen und ein eigenständig verfasster Bericht über die Vorbereitung. Thüringen gehört damit zu den 11 von 16 Ländern, in denen auch ein Hauptschulabschluss oder gar keiner zur Abiturprüfung reicht.
Genügt Selbststudium als Vorbereitung auf die Externenprüfung in Thüringen?
Ja, für die Externenprüfung in Thüringen genügt die eigene Vorbereitung. § 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO schreibt weder einen Vorbereitungskurs noch einen Fernlehrgang vor. 2 von 16 Ländern verlangen einen Kurs, Thüringen gehört nicht dazu.
Wer ist in Thüringen für die Externenprüfung zuständig?
Zuständig für die Externenprüfung in Thüringen ist Staatliches Schulamt in Thüringen. Dort wird die Zulassung beantragt, und zwar bis zum 1. Februar. Entschieden wird beim Schulamt, nicht an einer Schule.
Wie heißt die Externenprüfung in Thüringen?
In Thüringen heißt die Externenprüfung Externenprüfung, im Verordnungstext externe Abiturprüfung. Amtlich geregelt ist sie in § 112 Abs. 1 und 2 ThürSchulO, Fassung vom 1. August 2025. Die Bezeichnungen wechseln von Land zu Land, gemeint ist überall dieselbe Abiturprüfung ohne vorherigen Schulbesuch.