Die Nichtschülerprüfung ist die Abiturprüfung ohne Schulanmeldung und damit ein anderer Name für die Externenprüfung. Weil keine Kursnoten existieren, prüft sie mehr Fächer als das Schulabitur, meist vier schriftliche und vier mündliche. Bewertet wird auf demselben Niveau wie am Gymnasium, mündliche Prüfungen können schriftliche Grenzfälle ausgleichen, wenn die Verordnung es erlaubt.
Warum dieselbe Prüfung viele Namen hat
Die Kultusministerkonferenz spricht von der Nichtschülerprüfung, einzelne Landesverordnungen von Schulfremdenprüfung, Externenprüfung oder Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber. Die Bezeichnung ist gleichgültig, das Format nicht: Es ist immer die staatliche Prüfung zur allgemeinen Hochschulreife für Menschen, die keine Schule besuchen. Der zugehörige Weg im Überblick steht im Artikel zum Externenabitur.
Der Begriff Nichtschülerprüfung trifft den Kern am genauesten: Prüflinge sind keine Schülerinnen und Schüler einer Schule, sie melden sich selbst bei der Schulaufsicht an und werden einer Prüfungsschule zugewiesen. Berlin regelt die Prüfung in einer eigenen Prüfungsverordnung für das Nichtschülerabitur, Bremen in einer Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler.
Prüfungsumfang: mehr Fächer als am Gymnasium
Das Schulabitur rechnet vier Halbjahre Kursnoten an und prüft wenige Fächer. Die Nichtschülerprüfung kann nichts anrechnen, also prüft sie mehr. Der Umfang in den Ländern mit belegter Fächerzahl:
| Land | Prüfungsfächer | davon schriftlich | Zusatzregel |
|---|---|---|---|
| Bayern | 8 | 4, zusätzlich mündlich möglich | Deutsch, Geschichte, Mathematik, Naturwissenschaft, 2 Fremdsprachen verpflichtend |
| Nordrhein-Westfalen | 8 | 4, zusätzlich mündlich möglich | 4 weitere Fächer nur mündlich |
In anderen Ländern regeln die Landesverordnungen den Umfang abweichend, die Details stehen auf den Landesseiten zur Externenprüfung.
Die schriftlichen Fächer werden zentral gestellt, das heißt, die Aufgaben kommen von der Schulbehörde oder einer beauftragten Stelle, nicht von der Prüfungsschule. Dadurch bleibt der Vergleich mit den Abituraufgaben des Landes möglich, was das Üben mit veröffentlichten Aufgaben vergangener Jahre sinnvoll macht.
Ablauf der schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung läuft an der zugewiesenen Schule unter Abiturbedingungen ab:
- Aufgabenstellung: zentrale Aufgaben des Landes, versiegelt und erst in der Prüfung geöffnet.
- Bearbeitung: je nach Fach vier bis fünf Zeitstunden, unter Aufsicht, ohne Unterbrechung.
- Hilfsmittel: nur die landesrechtlich zugelassenen, meist das Wörterverzeichnis in den Fremdsprachen und der Taschenrechner in Mathematik.
- Bewertung: durch eine Erst- und eine Zweitkorrektur, unabhängig voneinander.
Weil zwei Korrekturen anfallen, dauert es zwischen Prüfung und Ergebnis mehrere Wochen. Weichen die Bewertungen voneinander ab, entscheidet der Prüfungsausschuss, in manchen Ländern nach einer dritten Korrektur.
Wer die schriftliche Prüfung nicht besteht, scheidet in den meisten Ländern aus und kann erst zur nächsten Prüfung wieder antreten. Eine Ausgleichsrechnung wie im Schulabitur, bei der eine schwache Klausur durch Kursnoten kompensiert wird, gibt es nicht.
Ablauf der mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung hat in der Nichtschülerprüfung ein doppeltes Gesicht. Einmal ist sie eigenes Prüfungsfach: Bayern und Nordrhein-Westfalen prüfen je vier Fächer ausschließlich mündlich. Zum anderen ist sie Ausgleichsinstrument: Liegt eine schriftliche Note an der Grenze, kann eine zusätzliche mündliche Prüfung das Fachergebnis sichern, wenn die Verordnung des Landes das vorsieht.
Der typische Ablauf einer mündlichen Prüfung im Abiturformat:
- Vorbereitungszeit: in der Regel rund 30 Minuten mit vorgelegtem Material.
- Kurzvortrag: etwa 10 Minuten, in denen das Material selbstständig erschlossen und dargestellt wird.
- Prüfungsgespräch: etwa 10 Minuten mit Vertiefung und Rückfragen.
Geprüft wird von einem Fachprüfungsausschuss aus der oder dem Vorsitzenden und Fachlehrkräften. Die Note wird beraten und festgestellt, ein Protokoll hält den Verlauf fest. Für Prüflinge, die vor der Situation zurückschrecken, behandelt der Artikel zur Prüfungsangst das Vorgehen im Detail.
Bewertung und Bestehen
Bewertet wird in allen Ländern nach der sechsstufigen Notenskala, mit der Punktefassung 15 bis 0 wie im Schulabitur. Das Bestehen regeln die Landesverordnungen, gemeinsam ist ihnen die Logik:
- In keinem Prüfungsfach darf die Leistung ungenügend sein.
- Der Durchschnitt aller Prüfungsfächer muss oberhalb der Bestehensgrenze liegen.
- Grenzfälle regeln die Verordnungen einzeln, teils über Ausgleich, teils über das Nichtbestehen.
Weil alle Noten aus einer Hand, der Prüfung, stammen, ist die Streuung geringer als im Schulabitur: Eine schwache Phase am Prüfungstag kann nicht durch drei gute Halbjahre abgefedert werden. Umgekehrt zählt eine starke Prüfung vollständig, nichts wird durch frühere Kursnoten geschmälert.
Das Ergebnis wird vom Prüfungsausschuss festgestellt und im Zeugnis ausgewiesen. Gegen Entscheidungen des Ausschusses, etwa zur Bewertung oder zur Nichtzulassung, stehen die Rechtsbehelfe des Landes offen, meist Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Zulassung und Nachweis der Vorbereitung
Zur Prüfung zugelassen wird, wer die Voraussetzungen des Landes erfüllt: das Mindestalter, den Wohnsitz, teils den mittleren Schulabschluss und den Nachweis der Vorbereitung. Letzterer ist der Kern der Zulassung und zugleich die am meisten unterschätzte Hürde.
Berlin verlangt nach Paragraf 11 Absatz 1 Nummer 2 der Prüfungsverordnung den Nachweis, sich anhand der Rahmenlehrpläne für die gymnasiale Oberstufe vorbereitet zu haben, und fordert im Merkblatt einen eingehenden Bericht auf einem Vordruck. Bremen verlangt eine Darstellung, aus der hervorgeht, dass Umfang und Inhalt der Vorbereitung den Anforderungen der Qualifikationsphase entsprechen.
Ob Selbststudium genügt oder ein anerkannter Lehrgang nötig ist, regeln die Länder gegensätzlich. Nordrhein-Westfalen nennt das Selbststudium ausdrücklich als geeigneten Weg, Niedersachsen verlangt Kurse in anerkannten Einrichtungen oder Fernlehrgänge. Wer unsicher ist, ob der eigene Weg genügt, fragt vor der Anmeldung bei der zuständigen Schulaufsicht nach, denn über die Zulassung entscheidet sie, nicht der Lehrgangsanbieter.
Vorbereitung und Anmeldung: der Zeitplan
Der Zeitplan ergibt sich rückwärts vom Prüfungstermin. Die Prüfung liegt meist im zeitlichen Umfeld der regulären Abiturprüfung, also im Frühjahr. Davor liegen die Fristen:
| Schritt | typische Frist |
|---|---|
| Anmeldung bei der Schulaufsicht | 1. September bis 1. April, je Land |
| Entscheidung über die Zulassung | vor Beginn der schriftlichen Prüfung |
| schriftliche Prüfung | im Frühjahr, über Wochen verteilt |
| mündliche Prüfung | nach Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse |
Der Meldeschluss zwingt zur Rückwärtsplanung: Wer mit 30 Monaten Lehrgangsdauer rechnet, muss den Termin des eigenen Landes zweieinhalb Jahre im Voraus kennen. Berlin, Hessen und Niedersachsen führen die Frist ausdrücklich als Ausschlussfrist, verspätete Anträge werden dort nicht geprüft. Alle belegten Fristen stehen auf der Seite Ablauf und Dauer, die Fristwerte je Land auf der Seite zur Externenprüfung.
Für die inhaltliche Vorbereitung gilt der Stoff der Qualifikationsphase des Prüfungslandes. Wie ein Lernplan dafür aufgebaut ist, behandelt der Artikel zur Vorbereitung für Selbstlerner.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Nichtschülerprüfung und Externenprüfung?
Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied, es sind Namen für dieselbe Prüfung. Die Kultusministerkonferenz spricht von Nichtschülerprüfung, Landesverordnungen auch von Schulfremdenprüfung oder Externenprüfung. Alle Varianten führen zur allgemeinen Hochschulreife ohne vorherigen Schulbesuch und nach demselben Muster: Zulassung über die Schulaufsicht, schriftliche und mündliche Prüfung an einer zugewiesenen Schule.
Wie viele Fächer werden in der Nichtschülerprüfung geprüft?
In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind es je acht Fächer, vier schriftliche mit möglicher zusätzlicher mündlicher Prüfung und vier nur mündliche. Bayern schreibt vor, dass Deutsch, Geschichte, Mathematik, eine Naturwissenschaft und zwei Fremdsprachen unter den Prüfungsfächern sein müssen. Andere Länder regeln die Fächerzahl abweichend, nachlesbar auf den Landesseiten zur Externenprüfung.
Kann eine mündliche Prüfung eine schlechte schriftliche Note ausgleichen?
Ja, wenn die Verordnung des Landes es vorsieht. In mehreren Ländern kann bei einer schriftlichen Note an der Bestehensgrenze eine zusätzliche mündliche Prüfung in demselben Fach angesetzt werden, deren Ergebnis dann ins Fachergebnis eingeht. Ob ein Anspruch auf die mündliche Prüfung besteht oder der Prüfungsausschuss entscheidet, steht in der jeweiligen Landesverordnung.
Sind die Aufgaben der Nichtschülerprüfung andere als im regulären Abitur?
Die Prüfung liegt auf dem Niveau des regulären Abiturs desselben Landes, die schriftlichen Aufgaben werden zentral gestellt. Ob identische Aufgaben wie an den Schulen verwendet werden, regelt das Land. Zum Üben taugen veröffentlichte Abituraufgaben des Prüfungslandes, weil Anforderungsniveau und Aufgabenformate vergleichbar sind.
Wie oft darf man die Nichtschülerprüfung wiederholen?
Die Wiederholung regelt jede Landesverordnung selbst, gemeinsam ist eine Sperrfrist bis zur nächsten Prüfung. Weil die meisten Länder nur einmal jährlich prüfen, vergeht mindestens ein Jahr. Wie oft wiederholt werden darf und ob die Zulassung neu beantragt werden muss, ist von Land zu Land unterschiedlich und vor dem Wiederholungsversuch bei der Schulaufsicht zu klären.
Kann ich die mündliche Prüfung verweigern?
Fächer, die nur mündlich geprüft werden, sind in den Prüfungsumfang des Landes eingebaut und lassen sich nicht abwählen. Bei der zusätzlichen mündlichen Prüfung zu einem schriftlichen Fach entscheidet die Verordnung, ob sie Pflicht ist oder beantragt werden kann. Wer von Vorträgen zurückschreckt, sollte die mündliche Form von Anfang an in die Vorbereitung einbauen, nicht auf ein Ausweichen hoffen.