4 von 9 Volkshochschulen in Brandenburg führen zum Abitur
Der Abendunterricht zum Abitur heißt in Brandenburg amtlich Schule des Zweiten Bildungsweges, Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife in Teilzeitform. Die übrigen fünf Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss.
Für die Abendschule in Brandenburg gilt ein Mindestalter von 19 Jahren
Die Angaben stehen in § 3 Absatz 2 ZBWV, Verordnung über die Bildungsgänge des Zweiten Bildungsweges (ZBW-Verordnung - ZBWV), Fassung vom 30. September 2015.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- ja, 24 Monate
- Vorbildung
- Realschulabschluss/Fachoberschulreife oder ein gleichwertiger Abschluss; ersatzweise der erfolgreiche Abschluss eines mindestens einsemestrigen Vorkurses (§ 3 Absatz 2 Nummer 3 ZBWV)
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- 6 Halbjahre, also 3 Jahre
- Schulgeldfreiheit
- ja
- BAföG als Vollzuschuss
- ja
- Anmeldefrist
- 16. Februar bis 20. März 2026 für das Schuljahr 2026/2027; spätere Anmeldungen bis zum Beginn des Unterrichtsbetriebes nur im Rahmen freier Kapazitäten
(2) In den Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife kann aufgenommen werden, wer 1. mindestens 19 Jahre alt ist, 2. eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit oder eine vergleichbare Tätigkeit und 3. den Realschulabschluss/die Fachoberschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss nachweisen kann oder einen mindestens einsemestrigen Vorkurs erfolgreich absolviert hat. Eine vergleichbare Tätigkeit ist insbesondere die Führung eines Familienhaushalts. Eine durch Bescheinigung der Agenturen für Arbeit nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann auf die erforderliche Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden. In die Vollzeitform wird nur aufgenommen, wer keiner Berufstätigkeit nachgeht.
Zu einem Punkt nennt die Quelle nichts: Prüfungsgebühr.
Wer in Brandenburg ohne Schulbesuch zum Abitur will, legt ab 19 Jahren die Externenprüfung ab
Die Angaben stehen in § 3 Absatz 1 bis 3 NschPV, Verordnung über Prüfungen zum nachträglichen Erwerb von Abschlüssen der Sekundarstufe I und der allgemeinen Hochschulreife für Nichtschülerinnen und Nichtschüler im Land Brandenburg (Nichtschülerprüfungsverordnung - NschPV), Fassung vom 1. Dezember 2023.
- Mindestalter bei der Aufnahme
- 19 Jahre
- Berufstätigkeit gefordert
- nein
- Vorbildung
- kein Schulabschluss vorgeschrieben; § 3 Absatz 1 NschPV verlangt den Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im Land Brandenburg, keinen Schülerstatus im vorangegangenen Jahr und den Nachweis einer angemessenen Vorbereitung
- Vorkurs verpflichtend
- nein
- Regeldauer des Bildungsgangs
- nicht erhoben
- Schulgeldfreiheit
- nicht erhoben
- BAföG als Vollzuschuss
- nicht erhoben
- Anmeldefrist
- 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet; für das Schuljahr 2026/2027 nennt das Ministerium den 31. Oktober 2026
- Zuständige Behörde
- Das für den angestrebten Abschluss zuständige staatliche Schulamt des Landes Brandenburg (die vier staatlichen Schulämter Brandenburg, Cottbus, Frankfurt/Oder und Neuruppin) (Schulamt)
- Prüfungsgebühr
- 135 Euro
(1) Zur Prüfung können sich Personen melden, die 1. ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung im Land Brandenburg haben oder sich an einer genehmigten Ersatzschule, einer Waldorfschule, einer Ergänzungsschule oder bei Latinum-, Graecum- und Hebraicumprüfung an einer Hochschule mit Sitz im Land Brandenburg oder sich während einer Rehabilitationsmaßnahme in Unterbringung einer stationären Einrichtung im Land Brandenburg auf die Prüfung vorbereitet haben, 2. in dem der Prüfung vorausgegangenen Jahr nicht Schülerin oder Schüler eines allgemeinbildenden Bildungsgangs einer Schule in öffentlicher Trägerschaft, eines schulabschlußbezogenen Lehrganges einer Volkshochschule oder einer anerkannten Ersatzschule waren und 3. nachweisen können, daß sie sich angemessen auf die Prüfung vorbereitet haben. (2) Die Prüfung muß später abgelegt werden, als es bei regulärem Schulbesuch möglich gewesen wäre. Wer Abschlüsse der Sekundarstufe I anstrebt, muß zu Beginn der schriftlichen Prüfung mindestens 16, wer die allgemeine Hochschulreife anstrebt, muß zu Beginn der schriftlichen Prüfung mindestens 19 Jahre alt sein. Dies gilt nicht für Personen, die sich an einer genehmigten Ersatzschule oder an einer Waldorfschule auf die Prüfung vorbereitet haben. (3) Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss spätestens bis zum 1. November des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei dem für den angestrebten Abschluss zuständigen staatlichen Schulamt eingegangen sein. Genehmigte Ersatzschulen, Waldorfschulen, Ergänzungsschulen und bei Latinum-, Graecum- und Hebraicumprüfungen Hochschulen können den Antrag für die von ihnen vorbereiteten Bewerberinnen und Bewerber gesammelt stellen. Für Latinum-, Graecum- und Hebraicumprüfungen kann das staatliche Schulamt in Absprache mit der vorbereitenden Hochschule einen abweichenden Antragstermin festlegen.
Zu 2 Punkten nennt die Quelle nichts: Schulgeldfreiheit, BAföG als Vollzuschuss.
9 Regeln und Belege zur Externenprüfung in Brandenburg
- Prüfungsgebühr 135 Euro: Gebührentarif als Anlage zur Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (Gebührenordnung MBJS - GebOMBJS) vom 22. Mai 2020, Tarifstelle 9 (Zulassung und Durchführung der Nichtschülerprüfung nach dem Brandenburgischen Schulgesetz und der Nichtschülerprüfungsverordnung), Zeile: 9.4 der Allgemeinen Hochschulreife 135. Spaltenkopf des Tarifs: Gebühr (EURO). Fundstellen: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebombjs und https://bravors.brandenburg.de/fm/68/GVBl_II_44_2020-Anlage.pdf
- Die Verordnung selbst nennt keinen Betrag, sondern verweist. § 30 NschPV: Gebühren für Prüfungen nach dieser Verordnung werden nach der Gebührenordnung des für Schule zuständigen Ministeriums in der jeweils geltenden Fassung erhoben.
- Die Zulassung erfolgt erst nach Zahlung der Gebühr; das Antragsformular des staatlichen Schulamts sieht dafür die Felder Gebührenbescheid und Datum Geldeingang vor (https://schulaemter.brandenburg.de/sixcms/media.php/161/antrag_auf_zulassung_zur_nichtschuelerpruefung_zum_erwerb_eines_abschlusses_der_allgemeinen_hochschulreife.pdf).
- Das Antragsformular des staatlichen Schulamts (Stand 04/2024) nennt dieselbe Frist wie die Verordnung: Mir ist bekannt, dass der Antrag bei der Zulassungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt wird, wenn er nicht zum 1. November des laufenden Schuljahres mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig eingereicht ist.
- Die Prüfung muss später abgelegt werden, als es bei regulärem Schulbesuch möglich gewesen wäre (§ 3 Absatz 2 Satz 1 NschPV).
- Wer die Prüfung zu dem angestrebten Abschluss zweimal nicht bestanden hat oder bereits über den Abschluss verfügt, darf nicht zugelassen werden (§ 3 Absatz 4 NschPV).
- Geprüft wird nicht beim Schulamt, sondern an vom staatlichen Schulamt bestimmten weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges (§ 4 Absatz 1 NschPV).
- Das Zitat in Wortlaut des Meldeschlusses stammt von der Terminseite des Ministeriums: https://mbjs.brandenburg.de/bildung/weitere-themen/anmeldung-an-schulen.html
- Die Felder Regeldauer, Dauer des Vorbereitungskurses und Dauer der geforderten Berufstätigkeit bleiben leer, weil die Nichtschülerprüfung eine reine Prüfung ohne Bildungsgang ist und § 3 NschPV weder Vorkurs noch Berufstätigkeit verlangt.
4 Volkshochschulen mit Abitur von Eberswalde bis Strausberg
Kreisvolkshochschule Barnim
Zweiter Bildungsweg, Schulnummer 640440
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Barnim
- Anschrift
- Fritz-Weineck-Straße 36, 16227 Eberswalde
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03334 34597
ZBW an Volkshochschule Havelland
Schulnummer 640414
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Havelland
- Anschrift
- Poststraße 15, 14612 Falkensee
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03321 4036712
Kreisvolkshochschule Oder-Spree Geschäftsstelle Fürstenwalde
Zweiter Bildungsweg, Schulnummer 640189
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Oder-Spree
- Anschrift
- Frankfurter Straße 70, 15517 Fürstenwalde/Spree
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03361 747788
Volkshochschule Märkisch-Oderland Geschäftsstelle Zweiter Bildungsweg Strausberg
Schulnummer 640025
- Schulart
- Volkshochschule mit Schulabschlüssen
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Märkisch-Oderland
- Anschrift
- Wriezener Straße 28e, 15344 Strausberg
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss, Allgemeine Hochschulreife
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03341 345552
5 Volkshochschulen in Brandenburg führen nur bis zum mittleren Schulabschluss
Diese Volkshochschulen führen zum Hauptschulabschluss oder zum mittleren Schulabschluss, nicht zum Abitur. Wer dort den mittleren Schulabschluss nachholt, wechselt danach an eine Abendschule, an ein Kolleg oder in die Externenprüfung.
Kreisvolkshochschule des Landkreises Spree-Neisse Hauptsitz Forst/Lausitz
Zweiter Bildungsweg, Schulnummer 640013
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Spree-Neisse
- Anschrift
- Heinrich-Heine-Straße 14, 03149 Forst (Lausitz)
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03562 693816
Volkshochschule der Stadt Frankfurt
Zweiter Bildungsweg, Schulnummer 640177
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- Volkshochschule, Stadt Frankfurt (Oder)
- Anschrift
- Gartenstraße 1, 15230 Frankfurt (Oder)
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 0335 542025
Kreisvolkshochschule des Landkreises Elbe-Elster
Zweiter Bildungsweg, Schulnummer 640153
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Elbe-Elster
- Anschrift
- Anhalter Straße 7, 04916 Herzberg (Elster)
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03535 465301
Volkshochschule des Landkreises Teltow-Fläming Geschäftsstelle Luckenwalde
Zweiter Bildungsweg, Schulnummer 640232
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Teltow-Fläming
- Anschrift
- Am Nuthefließ 2, 14943 Luckenwalde
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03371 633361
Kreisvolkshochschule Oberspreewald-Lausitz Zweiter Bildungsweg
Schulnummer 640372
- Schulart
- Schule des zweiten Bildungswegs
- Träger
- Volkshochschule, Landkreis Oberspreewald-Lausitz
- Anschrift
- Ritterstraße 5, 01968 Senftenberg
- Unterricht
- Abendunterricht
- Abschlüsse
- Hauptschulabschluss, Mittlerer Schulabschluss
- Schulgeld
- nicht erhoben
- Telefon
- 03573 8701572