In den meisten Bundesländern haben Beschäftigte Anspruch auf bezahlte Bildungsfreistellung für anerkannte Veranstaltungen, meist wenige Tage im Jahr. Ein Zuschuss zum Abitur ist nirgends gesetzlich vorgeschrieben, aber Tarifverträge und freiwillige Arbeitgeberzuschüsse können beides ersetzen.
Was Bildungsfreistellung und Bildungsurlaub bedeuten
Bildungsurlaub, Bildungszeit, Bildungsfreistellung: die Länder nennen es unterschiedlich, gemeint ist dasselbe. Beschäftigte dürfen für anerkannte Weiterbildungen unter Fortzahlung des Entgelts der Arbeit fernbleiben. Die Gesetze dazu sind Landesrecht, jedes Land regelt Anspruchshöhe, Beschäftigungsfrist und Anerkennung selbst.
Der entscheidende Punkt für das Abitur nachholen: Ein Bildungsgang am Abendgymnasium oder Kolleg ist als mehrjährige Qualifikation keine klassische Weiterbildungsveranstaltung im Sinne der meisten Bildungsfreistellungsgesetze. Die Freistellung hilft stattdessen punktuell:
- für einzelne anerkannte Vorbereitungsveranstaltungen
- für Prüfungstage, soweit das Landesrecht Veranstaltungen des zweiten Bildungswegs einbezieht
- für Fächer, die als Blockveranstaltung außerhalb der abendlichen Unterrichtszeit laufen
Beispiel Berlin: das dortige Bildungsurlaubsgesetz sieht fünf Tage Bildungsurlaub in zwei Kalenderjahren vor. Die Einbeziehung eines mehrjährigen Abiturlehrgangs lässt sich daraus nicht ableiten, einzelne anerkannte Veranstaltungen sind aber möglich. Ob eine konkrete Veranstaltung anerkannt ist, entscheidet die zuständige Stelle des Landes, nicht der Arbeitgeber.
Die Länder unterscheiden sich im Detail
Eine bundeseinheitliche Regel gibt es nicht. Fast alle Bundesländer haben ein eigenes Gesetz, und drei Dinge machen den Unterschied aus: Anzahl der Tage, Beschäftigungsfrist beim Arbeitgeber und Auswahl der anerkannten Veranstaltungen.
| Bundesland | Instrument | Anspruch im Regelfall |
|---|---|---|
| Berlin | Bildungsurlaubsgesetz | fünf Tage in zwei Kalenderjahren |
| Bremen | Bildungszeitgesetz | fünf Tage im Jahr |
| Hamburg | Bildungsurlaubsgesetz | fünf Tage im Jahr |
| Hessen | Bildungsurlaubsgesetz | fünf Tage im Jahr |
| Baden-Württemberg | Bildungszeitgesetz | drei Tage im Jahr |
| Bayern | keine allgemeine Bildungsfreistellung | keine Freistellung nach Landesgesetz |
Die Tabelle fasst die Regelfälle zusammen; Details wie Beschäftigungsfristen, Kleinbetriebsausnahmen und Teilzeitregelungen stehen im jeweiligen Gesetz. Bayern ist die wichtigste Ausnahme, denn dort gibt es kein allgemeines Gesetz. Für alle Länder gilt: Die Anerkennung einer Veranstaltung entscheidet die zuständige Landesstelle, nicht der Arbeitgeber.
Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung als zweite Quelle
Wenn das Landesgesetz nicht reicht, wird es tariflich. Einige Tarifverträge enthalten weitergehende Ansprüche auf Bildungsurlaub oder Bildungszeit. Der öffentliche Dienst und größere Branchentarife sind die ersten Anlaufstellen.
So finden Sie heraus, was Ihnen zusteht:
- Prüfen Sie, ob ein Tarifvertrag auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar ist, und sehen Sie im Tarifregister Ihres Landes nach.
- Fragen Sie die Personalabteilung nach bestehenden Fortbildungsrichtlinien des Unternehmens.
- Fragen Sie den Betriebsrat nach Betriebsvereinbarungen, die Weiterbildung regeln.
Nur wenn alle drei Quellen schweigen, bleibt die Beteiligung des Arbeitgebers eine reine Verhandlungssache.
Zuschüsse vom Arbeitgeber: was realistisch ist
Einen Rechtsanspruch auf Beteiligung an Schulgeld, Lehrgangsgebühr oder Fahrtkosten gibt es nicht. Beschäftigte, die das Abitur nachholen, haben trotzdem Argumente, weil der Abschluss dem Arbeitgeber unmittelbar etwas bringt.
Typische Formen der Beteiligung:
- Übernahme von Lehrgangsgebühren oder Schulgeld, teils mit Rückzahlungsklausel bei vorzeitiger Kündigung
- eine Zeitlang reduzierte Wochenarbeitszeit bei Fortzahlung eines Teils des Entgelts
- Freistellung für Prüfungstage nach Landesrecht oder freiwillig
- Fahrtkostenzuschüsse, selten, aber vorhanden
Die Verhandlung ist stärker, wenn das Abitur in Richtung der Tätigkeit verläuft. Wer den Abschluss für die Aufstiegsqualifikation im eigenen Betrieb braucht, verhandelt besser als jemand, dessen nachfolgendes Studium woanders stattfindet. Die Bandbreite der Gesamtkosten steht im Kostenüberblick.
Steuerlich absetzbare Fortbildungskosten
Was der Arbeitgeber nicht bezahlt, kann das Finanzamt anteilig tragen. Fortbildungskosten, also auch Gebühren und Fahrten für den zweiten Bildungsweg, gelten als Werbungskosten, wenn die Weiterbildung dem bestehenden Beruf dient oder die Eingliederung in eine konkrete neue Tätigkeit vorbereitet.
Diese Punkte helfen bei der Einordnung:
- Gebühren, Fachliteratur, Fahrtkosten und Arbeitsmittel sind grundsätzlich absetzbar, wenn der berufliche Zusammenhang besteht.
- Der erstmalige Erwerb einer abgeschlossenen Berufsausbildung ist dagegen keine Werbungskosten.
- Die Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab und kommt erst mit der nächsten Veranlagung.
Maßgeblich ist die Entscheidung des Finanzamts im Einzelfall; die Details zum Steuerabzug beschreibt der Artikel zu den Kosten des Fernstudiums.
Das Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten
Die Freistellung nach Landesgesetz bedarf keiner Verhandlung, nur der Anmeldung in der vorgeschriebenen Form und Frist. Alles darüber hinaus ist Verhandlungssache.
Bewährt hat sich dieser Ablauf:
- Informieren, nicht fragen: der Plan als fertiges Konzept mit Unterrichtszeiten und einer Antwort auf die Frage nach den belasteten Abenden.
- Zuerst die Entlastung betonen, dann den Nutzen, den der Betrieb von der Qualifikation hat.
- Kleine konkrete Bitten zuerst: Schichtplanung, Prüfungstage, verlässliche Arbeitszeit.
- Geldgesuche später stellen, mit Rückzahlungsklausel als Angebot.
Der häufigste Fehler ist, alles auf einmal zu verlangen. Welche Fristen für die Anmeldung von Bildungsfreistellungen gelten, beschreibt die Seite zu Ablauf und Dauer.
Wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt
Der gesetzliche Bildungsurlaub ist durchsetzbar: Wird er verweigert, können Beschäftigte ihn gerichtlich einklagen. Alles darüber hinaus ist freiwillig und endet, wenn der Arbeitgeber ablehnt.
Dann verschiebt sich die Rechnung auf die anderen Bausteine:
- die BAföG-Förderung am Abendgymnasium und Kolleg als voller Zuschuss
- die Wahl eines Bildungswegs ohne Schulgeld, beschrieben im Kostenüberblick
- die steuerliche Absetzbarkeit der eigenen Fortbildungskosten
Ein Arbeitgeber, der heute ablehnt, kann in zwei Jahren anders entscheiden. Wer die Verweigerung persönlich nimmt und den Plan begräbt, verliert eine Option, die später wiederkehrt.
Häufige Fragen
Habe ich Anspruch auf Bildungsurlaub für das Abendgymnasium?
Nicht automatisch. Die Bildungsfreistellungsgesetze der Länder gelten für anerkannte Weiterbildungsveranstaltungen, nicht ohne weiteres für einen mehrjährigen Bildungsgang. Einzelne anerkannte Veranstaltungen und Prüfungstage können aber freigestellt werden, wenn das Landesrecht das vorsieht. Die Anerkennung entscheidet die zuständige Landesstelle.
Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
Das hängt vom Bundesland ab. In Berlin sind es fünf Tage in zwei Kalenderjahren, in Bremen, Hamburg und Hessen fünf Tage im Jahr, in Baden-Württemberg drei Tage im Jahr. Bayern hat kein allgemeines Bildungsfreistellungsgesetz. Zudem gelten Beschäftigungsfristen und weitere Voraussetzungen im jeweiligen Gesetz.
Muss mein Arbeitgeber Schulgeld oder Lehrgangsgebühr bezahlen?
Nein, einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Manche Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen regeln Beteiligungen, und einzelne Arbeitgeber beteiligen sich freiwillig, teils mit Rückzahlungsklausel. Verhandeln lohnt sich, ein Rechtsanspruch ist es nicht.
Darf der Arbeitgeber die Teilnahme am Abendgymnasium verbieten?
Nein. Die Entscheidung, eine Weiterbildung zu besuchen, gehört zur privaten Lebensführung. Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Arbeitsleistung erfüllt bleibt, aber den Lehrgangsbesuch selbst kann er nicht verbieten, solange die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird.
Sind Fortbildungskosten für das Abitur steuerlich absetzbar?
Das hängt davon ab, wozu das Abitur dient. Kosten einer Weiterbildung im bestehenden Beruf oder zur Vorbereitung auf eine konkrete neue Tätigkeit sind Werbungskosten. Ein Abitur ohne nachweisbaren Berufszusammenhang ist dagegen meist Berufsausbildung und nicht als Werbungskosten abziehbar. Die Abgrenzung trifft das Finanzamt im Einzelfall.
Was tun, wenn der Arbeitgeber den Bildungsurlaub ablehnt?
Den Anspruch geltend machen und notfalls einklagen, denn er steht im Landesgesetz. Alles freiwillige Engagement lässt sich nicht erzwingen. Sinnvoll ist eine abgestufte Verhandlung mit kleinen Bitten zuerst und der Verweis auf die BAföG-Förderung als Alternative, wenn der Arbeitgeber ganz ablehnt.