BAföG am Abendgymnasium und Kolleg: Zuschuss statt Darlehen

BAföG am Abendgymnasium und Kolleg ist ein voller Zuschuss ohne Rückzahlung. Voraussetzungen, Zeitpunkt der Förderung, Antrag und Grenzen des Fernstudiums.

Geprüft von Ramon W. Tissler, Director der MADE-WITH.AI LTDZuletzt geprüft am

Am Abendgymnasium und am Kolleg ist BAföG ein voller Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Das Kolleg fördert von Anfang an, das Abendgymnasium meist erst in den letzten Halbjahren. Für die Externenprüfung, auch mit Fernlehrgang, gibt es kein BAföG.

Warum Abendgymnasium und Kolleg anders gefördert werden

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz nennt Abendgymnasien und Kollegs in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 ausdrücklich als förderungsfähige Ausbildungsstätten. Wer dort einen Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife besucht, kann Ausbildungsförderung beantragen. Das ist die zentrale Regel, die den zweiten Bildungsweg vom normalen Schulbesuch Erwachsener unterscheidet.

Der entscheidende Unterschied zur Hochschule steht in § 17 BAföG: Ausbildungsförderung wird nach Absatz 1 als Zuschuss geleistet. Die Darlehensregelung des Absatzes 2, nach der die Hälfte zurückgezahlt wird, gilt nur für Höhere Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Abendgymnasium und Kolleg gehören nicht dazu. Wer dort BAföG bekommt, muss es also nicht zurückzahlen. Die Grundlagen der beiden Wege beschreiben die Seiten zum Abendgymnasium und zum Kolleg.

Kolleg: Förderung von Anfang an, häufig elternunabhängig

Das Kolleg ist ein Vollzeitbildungsgang, und die Förderung läuft entsprechend wie eine Vollzeitfinanzierung: von Beginn an und auf die volle Bedarfsspanne. Für viele Kollegiatinnen und Kollegiaten ist das BAföG die Haupteinnahme während der gesamten Ausbildungszeit.

Zusätzlich gibt es in mehreren Ländern die Ausnahme vom üblichen Muster der Elternabhängigkeit:

  • Baden-Württemberg: das Merkblatt des Kultusministeriums nennt elternunabhängiges BAföG für Lehrgangsteilnehmer, das nicht zurückgezahlt werden muss.
  • Saarland: das Bildungsministerium formuliert, die Förderung am Saarland-Kolleg sei ab dem ersten Tag elternunabhängig und darlehensfrei.

Ob die Förderung im Einzelfall elternunabhängig ist, hängt von Alter, Ehestand und Vorbildung ab. Die verlässliche Antwort gibt nur das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, nicht die Schule.

Abendgymnasium: Förderung erst für die Schlussphase

Am Abendgymnasium läuft der Unterricht neben dem Beruf, und die Förderung setzt das voraus: Wer erwerbstätig ist, hat Einkommen, das angerechnet wird. Deshalb beginnt die Förderung in den meisten Ländern erst für die Endphase des Bildungsgangs.

Land oder QuelleFörderzeitraum am Abendgymnasium
Bremen (Erwachsenenschule)die letzten drei Halbjahre
Saarlanddie letzten drei Halbjahre
Baden-Württembergdie letzten eineinhalb Jahre

Für die Zeit davor bleibt die Finanzierung eigene Sache: das Erwerbseinkommen, angepasste Arbeitszeit oder private Rücklagen. Wie groß die Lücke typischerweise ist, beschreibt der Kostenüberblick.

Externe Prüfung und Fernstudium: hier endet das BAföG

Für die Externenprüfung zum Abitur, also die Prüfung ohne vorherigen Schulbesuch, gibt es kein BAföG. § 2 Absatz 1 Satz 3 BAföG setzt voraus, dass die Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule durchgeführt wird. Die Vorbereitung auf eine Externenprüfung ist keine solche Ausbildung, auch dann nicht, wenn sie über einen Fernlehrgang läuft.

Wer diesen Weg wählt, trägt Lehrgangsgebühr und Prüfungsgebühr selbst. Details zu Gebühren und Zahlungsformen stehen im Artikel zum Fernstudium und auf der Seite zur Externenprüfung.

Ein Trost bleibt: In Berlin entfällt die Prüfungsgebühr der Nichtschülerabiturprüfung für Empfängerinnen und Empfänger von BAföG sowie von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz. Auch wer also kein laufendes BAföG für die Vorbereitung bekommt, kann über diese Befreiung profitieren.

Bedarfssätze und Freibeträge: was gesichert ist

Die konkreten Bedarfssätze, Freibeträge und Einkommensgrenzen stehen in der Bundesausbildungsförderungsverordnung und werden regelmäßig angepasst. Eine eigene Bedarfssatz-Tabelle für den zweiten Bildungsweg gibt es nicht: Am Abendgymnasium und Kolleg gelten die allgemeinen Schülerbedarfssätze, ergänzt um Zusatzleistungen.

Für die Planung zählen drei gesicherte Regeln, die unabhängig von den aktuellen Beträgen gelten:

  • Eigene Einkünfte werden angerechnet, aber nur oberhalb eines Freibetrags; daneben gelten Freibeträge für Vermögen.
  • Am Vollzeit-Kolleg greift die Förderung auf die volle Bedarfsspanne, am Abendgymnasium nur für den jeweils geregelten Förderzeitraum.
  • Die Förderung ist an den Besuch der förderungsfähigen Einrichtung gebunden, nicht an die spätere Prüfung.

Konkrete Euro-Beträge ändern sich fast jährlich. Sie stehen im aktuellen Merkblatt zum Ausbildungsförderungsgesetz, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung veröffentlicht, und im Antrag auf bafoeg-digital.de.

Der Antrag: zuständig ist das Amt, nicht die Schule

Der Antrag geht an das Amt für Ausbildungsförderung, das für den Standort der Schule zuständig ist, nicht an die Schule selbst. Bei Schülerinnen und Schülern ist das in der Regel das Amt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Antrag lässt sich online auf bafoeg-digital.de stellen.

So läuft die Antragstellung in der Praxis:

  1. Aufnahme am Abendgymnasium oder Kolleg klären, denn die Förderung setzt den Besuch voraus.
  2. Das zuständige Amt beim Schulträger oder Schulstandort erfragen.
  3. Antrag über bafoeg-digital.de stellen, Einkommens- und Vermögensnachweise beifügen.
  4. Bescheid abwarten; bei Ablehnung ist Widerspruch möglich.

Wichtig: Der Antrag sollte früh gestellt werden, denn gezahlt wird ab dem Antragsmonat. Wer drei Monate vor Bildungsbeginn wartet, verliert Ansprüche.

Schulgeldbefreiungen an freien Trägern

An staatlichen Häusern ist der Unterricht schulgeldfrei, an freien Trägern wird teils ein Monatsbeitrag erhoben. Hier gibt es eine zweite, oft übersehene Verbindung zwischen BAföG und Schulgeld: einzelne Träger befreien Schülerinnen und Schüler, die BAföG beziehen, vom Schulgeld. Das Kolleg der Erzbischöflichen Stiftung St. Matthias in Wolfratshausen-Waldram ist ein belegtes Beispiel.

Eine landesweite Regel dieser Art gibt es nicht, die Entscheidung liegt beim jeweiligen Träger. Es lohnt sich also, beim Beratungsgespräch gezielt zu fragen. Die Bandbreite der Beiträge steht auf der Seite Abitur-Kosten.

Häufige Fragen

Muss ich BAföG am Abendgymnasium oder Kolleg zurückzahlen?

Nein. § 17 Absatz 1 BAföG bestimmt, dass die Förderung als Zuschuss geleistet wird. Die Darlehensregelung des Absatzes 2 greift nur bei Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen. Abendgymnasium und Kolleg gehören nicht dazu, das BAföG dort ist ein voller Zuschuss.

Ab wann gibt es BAföG am Abendgymnasium?

Meist erst in der Schlussphase. Bremen fördert den Teilzeitbildungsgang in den letzten drei Halbjahren, das Saarland ebenfalls, Baden-Württemberg nennt die letzten eineinhalb Jahre. Die genaue Regelung steht in der Beratung der Einrichtung oder beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung.

Gibt es BAföG für die Externenprüfung oder ein Abitur im Fernstudium?

Nein. § 2 Absatz 1 Satz 3 BAföG verlangt eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder genehmigten Ersatzschule. Die Vorbereitung auf die Externenprüfung, auch über einen Fernlehrgang, erfüllt das nicht. Lehrgangs- und Prüfungsgebühr bleiben selbst zu tragen.

Ist das BAföG am Kolleg elternunabhängig?

Am Kolleg häufig ja. Baden-Württemberg nennt elternunabhängiges BAföG für Lehrgangsteilnehmer, das Saarland formuliert für das Saarland-Kolleg eine Förderung ab dem ersten Tag elternunabhängig und darlehensfrei. Im Einzelfall entscheiden Alter, Ehestand und Vorbildung.

Wo stelle ich den BAföG-Antrag für das Abendgymnasium?

Beim Amt für Ausbildungsförderung, das für den Standort der Schule zuständig ist, nicht bei der Schule selbst. Bei Schülern ist das meist das Amt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Der Antrag kann online über bafoeg-digital.de gestellt werden.

Bekomme ich als Erwerbstätige BAföG am Abendgymnasium?

Ja, grundsätzlich. Eigenes Einkommen wird angerechnet, aber nur oberhalb eines Freibetrags. Wer am Abendgymnasium arbeitet, sollte den Freibetrag gegen die eigene Monatsarbeitszeit rechnen, bevor der Antrag gestellt wird. Die Förderung setzt ohnehin erst für die letzten Halbjahre ein.

Kann BAföG auch die Prüfungsgebühr sparen?

Indirekt in Berlin: Die Nichtschülerabiturprüfung ist dort für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger sowie Empfänger von Leistungen nach SGB II, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz gebührenfrei. Für Hamburg, Hessen und Brandenburg wurde keine entsprechende Befreiungsregel gefunden.

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