Ein Fernlehrgang zum Abitur kostet eine monatliche Lehrgangsgebühr über etwa zwei bis drei Jahre, hinzu kommt die Prüfungsgebühr der Externenprüfung. BAföG gibt es dafür nicht. Ratenzahlung ist üblich, und die Kosten lassen sich unter Umständen als Werbungskosten absetzen.
Warum Fernschulen ihre Preise nicht veröffentlichen
Der Ausgangspunkt dieser Rechnung ist eine Eigenheit des Marktes: Die großen Anbieter von Lehrgängen zum Abitur, darunter ILS, SGD und Fernakademie, nennen ihre Preise nicht auf den Lehrgangsseiten, sondern erst im angeforderten Studienheft oder Infomaterial. Ein Preisvergleich auf den Websites ist deshalb nicht möglich.
Drei Konsequenzen folgen daraus:
- Der Preisvergleich erfordert die Anforderung der Infomaterialien, also Name und Adresse bei mehreren Anbietern.
- Testmonate und Kündigungsregeln stehen in den AGB, die man vor der Anmeldung lesen sollte.
- Der beworbene Preis gilt für den Lehrgang, nicht für den Abschluss: die Prüfungsgebühr des Landes kommt separat hinzu.
Der Ablauf des Fernstudiums bis zur Prüfung ist auf der Seite zum Abitur im Fernstudium beschrieben.
Die zwei Kostenblöcke des Fernstudiums
Im Gegensatz zum Abendgymnasium, das an staatlichen Häusern schulgeldfrei ist, zahlt man im Fernstudium durchgehend. Die Rechnung hat zwei Blöcke, die getrennt fallen.
| Kostenblock | Was dahintersteht | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Lehrgangsgebühr | monatlicher Beitrag für Betreuung, Korrektur und Material, meist über die Lehrgangsdauer | monatlich, Ratenzahlung üblich |
| Prüfungsgebühr | die Gebühr der Externenprüfung im Bundesland, zwischen 0 und 400 Euro | vor der Prüfung, in Hessen und Brandenburg vor der Zulassung |
Dazu kommen Positionen, die in den Infomaterialien selten prominent stehen: Fahrtkosten zu Präsenztagen, wenn der Lehrgang solche vorsieht, und die Fahrten zu den Prüfungstagen. Eine Übersicht der Prüfungsgebühren je Land steht auf der Seite Abitur-Kosten.
Ratenzahlung und Vertragsfallen
Fernschulen rechnen standardmäßig monatlich ab. Das klingt harmlos, wird aber zum Problem, wenn die Motivation bricht oder das Leben dazwischenkommt: Die Verträge laufen über die gesamte Lehrgangsdauer, und eine Kündigung ist nur unter den Bedingungen der AGB möglich.
Vier Punkte vor Vertragsabschluss:
- Widerrufsrecht: Fernunterrichtsverträge haben ein gesetzliches Widerrufsrecht; die Frist beginnt mit Erhalt der Vertragsunterlagen, bei Lehrgangsbeginn vor Fristablauf gelten Sonderregeln.
- Kündigungsregel: prüfen, was bei Krankheit, Umzug oder Motivationsverlust passiert.
- Laufzeitgestaltung: Manche Anbieter teilen den Lehrgang in Abschnitte mit separaten Kündigungsrechten, das begrenzt das Risiko.
- Testmonate: Angebote mit kostenlosem Probemonat erlauben einen Ausstieg ohne Kosten.
Fernunterrichtsverträge fallen unter die besonderen Regelungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes. Die Prüfung der eigenen Situation vor der Anmeldung gehört zum Preis dazu.
Kein BAföG: die Förderlücke
Die bittere Nachricht zuerst: Für die Vorbereitung auf die Externenprüfung, auch über einen Fernlehrgang, gibt es kein BAföG. § 2 Absatz 1 Satz 3 BAföG verlangt eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder einer genehmigten Ersatzschule; ein Fernlehrgang ist keine davon. Details stehen im Artikel zum BAföG.
Damit bleiben drei Anläufe, die Lücke zu verkleinern:
- In Berlin entfällt die Prüfungsgebühr für BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger sowie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II, SGB VIII, SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Einzelne Arbeitgeber beteiligen sich an Lehrgangsgebühren; die Grundlagen stehen im Artikel zur Bildungsfreistellung.
- Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit sind bei anerkanntem Bedarf möglich, setzen aber die Zustimmung der Agentur voraus.
Wer dagegen das Abendgymnasium wählt, bekommt an staatlichen Häusern den Unterricht ohne Schulgeld und in der Schlussphase BAföG. Das Fernstudium ist damit der einzige Weg, auf dem die Vorbereitung selbst durchgehend bezahlt wird.
Steuerabzug: Werbungskosten oder Sonderausgaben
Die wichtigste Entlastung nach der Prüfung läuft über das Finanzamt. Die Einordnung der Kosten entscheidet über die Wirkung, weil Werbungskosten das zu versteuernde Einkommen mindern, Sonderausgaben nur bis zu einer Höchstgrenze ansetzbar sind.
| Einordnung | Voraussetzung | Typischer Fall |
|---|---|---|
| Werbungskosten | Kosten sichern oder verbessern die berufliche Stellung | Abitur als Zulassungsvoraussetzung für eine konkret geplante Weiterbildung im bestehenden Beruf |
| Sonderausgaben | eigene Berufsausbildung ohne unmittelbaren Bezug zur ausgeübten Tätigkeit | erstmaliger Erwerb des Abiturs ohne erkennbaren Berufszusammenhang |
Als absetzbar gelten in beiden Fällen Lehrgangsgebühren, Fachliteratur, Arbeitsmittel sowie Fahrtkosten zu Präsenztagen und Prüfungstagen.
Drei Hinweise zur Praxis:
- Die Abgrenzung ist einzelfallabhängig; das Finanzamt entscheidet.
- Sonderausgaben für die eigene Berufsausbildung werden nur bis zu einer Höchstgrenze angesetzt.
- Wer parallel erwerbstätig ist und das Abitur als Aufstiegsbaustein nutzen kann, hat die besseren Karten für Werbungskosten.
Konkrete Beträge und Höchstgrenzen ändern sich regelmäßig; die verlässliche Quelle ist die Auskunft des eigenen Finanzamts, nicht das Infomaterial eines Fernschulanbieters.
Die Kosten im Vergleich zu den anderen Wegen
Im Gesamtbild ist das Fernstudium der Weg mit der höchsten planbaren Direktzahlung, wenn man staatliche Alternativen daneben hält.
| Weg | Monatliche Belastung | Laufendes Einkommen | BAföG möglich |
|---|---|---|---|
| Fernstudium | Lehrgangsgebühr in Raten | ja, Vollzeit weiter möglich | nein |
| Abendgymnasium | meist null an staatlichen Häusern | ja, Abendunterricht | in der Schlussphase |
| Kolleg | meist null | nein, Vollzeitunterricht | ja, voller Zuschuss |
| Externenprüfung im Selbststudium | keine Lehrgangsgebühr | ja | nein |
Der Vergleich zeigt die Stärke des Fernstudiums: Es ist der einzige Weg, der Flexibilität im Tempo mit der Möglichkeit verbindet, voll weiterzuarbeiten. Der Preis dafür ist die Lehrgangsgebühr und der Verzicht auf Förderung. Die vollständige Rechnung steht im Kostenüberblick.
Der Preis der Selbstdisziplin
Am Ende des Fernstudiums steht keine Prüfung der Fernschule, sondern die Externenprüfung des Landes. Die Lehrgangsgebühr kauft also nicht den Abschluss, sondern die Vorbereitung. Wer die Vorbereitung nicht durchhält, zahlt sie trotzdem, so ist die Vertragslage.
Drei Fragen vor der Anmeldung:
- Habe ich über zwei bis drei Jahre jede Woche Zeit für den Stoff, ohne feste Unterrichtsabende als Rhythmusgeber?
- Lohnt die Lehrgangsgebühr gegen die Vorbereitung am Abendgymnasium oder im Selbststudium?
- Welcher Steuerabzug ist in meiner Situation realistisch, und wie verändert er die effektiven Kosten?
Wer diese Fragen ehrlich beantwortet, kennt den Preis des Fernstudiums auch in dem Sinn, der nicht auf der Rechnung steht.
Häufige Fragen
Was kostet ein Abitur im Fernstudium?
Zwei Blöcke: die monatliche Lehrgangsgebühr über die Dauer von etwa zwei bis drei Jahren und die Prüfungsgebühr der Externenprüfung, die je nach Bundesland zwischen null und 400 Euro liegt. Die Lehrgangsgebühr wird von den großen Anbietern nicht öffentlich genannt, sondern erst im Infomaterial.
Kann ich die Lehrgangsgebühr in Raten zahlen?
Ratenzahlung ist bei Fernschulen der Standard, meist monatlich. Das reduziert die anfängliche Belastung, ändert aber nichts an der Vertragslaufzeit: Die Gebühr gilt für den ganzen Lehrgang, und eine Kündigung richtet sich nach den AGB und dem gesetzlichen Widerrufsrecht.
Gibt es BAföG für das Fernabitur?
Nein. § 2 Absatz 1 Satz 3 BAföG verlangt eine Ausbildung an einer öffentlichen Einrichtung oder genehmigten Ersatzschule. Ein Fernlehrgang erfüllt das nicht. Es bleiben die Gebührenbefreiung der Prüfung in Berlin für BAföG- und Leistungsempfänger und mögliche Arbeitgeberbeteiligungen.
Kann ich die Kosten steuerlich absetzen?
Unter Umständen. Dient das Abitur dem bestehenden Beruf oder einer konkret geplanten neuen Tätigkeit, sind Lehrgangsgebühr, Material und Fahrtkosten Werbungskosten. Ohne diesen Bezug ordnet das Finanzamt die Kosten meist als Sonderausgaben der eigenen Berufsausbildung ein, die nur begrenzt abziehbar sind.
Was passiert, wenn ich den Fernlehrgang abbreche?
Das regeln die AGB. Das gesetzliche Widerrufsrecht hilft kurz nach Vertragsabschluss; danach bleibt nur die vertragliche Kündigung. Manche Anbieter teilen den Lehrgang in Abschnitte mit Kündigungsrechten oder bieten Probemonate an. Vor der Anmeldung lohnt ein Blick in diese Klauseln.
Warum veröffentlichen ILS, SGD und Fernakademie ihre Preise nicht?
Die Anbieter nennen die Preise erst im angeforderten Infomaterial, ein direkter Preisvergleich auf den Websites ist nicht möglich. Wer Kosten vergleichen will, muss das Studienheft bei mehreren Anbietern anfordern und dann auch die Kündigungs- und Prüfungsbedingungen vergleichen.