Im Jahr 1982 fasste das Kultusministerium einen Beschluss, der sich inhaltlich mit der Begabten-Abiturprüfung befasst. Wörtlich steht in diesem Beschluss, dass besonders befähigte Berufstätige, „die aufgrund ihrer Begabung, ihrer Persönlichkeit und ihrer Vorbildung für ein Hochschulstudium infrage kommen“, durch eine besondere Prüfung, die aus mehreren Einzelprüfungen besteht, die Hochschulreife erwerben können.
Die Begabten-Abiturprüfung ist ein spezielles Prüfungsverfahren für besonders begabte Erwachsene, das es ihnen ermöglicht, das Abitur ohne den Besuch einer regulären Schule zu erwerben, indem sie ihre Fähigkeiten und Kenntnisse in einer zentralen Prüfung unter Beweis stellen.
Dabei wird dieses Zeugnis von allen Bundesländern wechselseitig anerkannt. (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27./28.5.1982)
Inhaltsverzeichnis
Faktencheck: Die Begabtenprüfung zum Abitur
- Zielgruppe: Besonders befähigte Berufstätige
- Voraussetzungen: Alter > 25 Jahre, nach Abschluss einer beruflichen Ausbildung mind. 5-7 Jahre berufliche Tätigkeit, alternativ erweiterte Bildung oder gründliche Prüfungsvorbereitung, keine 2-malige erfolglose Teilnahme an der Abiturprüfung
Länderspezifisches Angebot
Der Beschluss sieht vor, dass jedes Bundesland eine Begabtenprüfung anbieten darf, aber nicht dazu verpflichtet ist. Aktuell nutzen acht Bundesländer die Möglichkeit des Begabtenabiturs:
- Baden-Württemberg
- Bayern,
- Berlin,
- Bremen,
- Hessen,
- Mecklenburg-Vorpommern,
- Nordrhein-Westfalen und
- Schleswig-Holstein.
Alle anderen Bundesländer bieten aktuell keine Begabten-Abiturprüfung an.
Voraussetzung zur Begabtenprüfung
Die Voraussetzungen, um zu einer Begabtenprüfung zugelassen zu werden, sind sehr streng. Im Kern sind Personen betroffen, die im Rahmen einer längeren beruflichen Tätigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten erworben haben, die studienrelevant sind. Darüber hinaus dürfen diese Erwachsenen keinen Bildungsgang besuchen, der zum Abitur führt und sie dürfen auch nicht an einer so genannten „Nichtschüler-Abiturprüfung“ teilnehmen. Die Nichtschüler-Abiturprüfung wird von allen deutschen Bundesländern angeboten, hat jedoch unterschiedliche Bezeichnungen. Sie ist eine besondere Prüfung, die allen Schülern die Möglichkeit gibt, die allgemeine Hochschulreife zu erlangen, die vorher keine staatliche oder staatlich anerkannte Schule mit dieser Möglichkeit besucht haben (z. B. Waldorfschule).
Die Bedeutung der Begabten Abiturprüfung
Generell ist es inzwischen bundesweit möglich, ein Studium ohne Abitur aufzunehmen. Mit Blick darauf wird die Bedeutung der Begabtenprüfung sicherlich immer weiter zurückgehen. Geeignet ist sie jedoch für alle langjährig Berufstätigen, die bisher keine Möglichkeit hatten, sich gleichwertig zu qualifizieren. Im Gegensatz zur Nichtschüler-Abiturprüfung, die aus mehr Einzelprüfungen besteht, ist sie der einzige Bildungsweg, der die Hochschulreife zum Ziel hat, ohne Kenntnisse in zwei Fremdsprachen abzufordern. Bei der Begabtenprüfung reicht eine einzige Fremdsprache aus.
Rahmenbedingungen und Voraussetzungen
Die Begabtenprüfung ist in dem Bundesland abzulegen, in dem der Bewerber den ersten Wohnsitz hat. Es besteht also keine freie Wahl. Es gibt einige Kriterien, die der Bewerber erfüllen muss. Es sind folgende:
- Mindestalter 25 Jahre
- mindestens 5-7 Jahre Berufstätigkeit nach der Berufsausbildung
- der Bewerber muss sich im Vorfeld angemessen auf die Prüfung vorbereitet haben
Als Berufsausbildung werden verschiedene Abschlüsse anerkannt:
- Berufsabschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
- Abschluss einer Berufsfachschule/Fachschule
- Berufsabschluss im mittleren oder gehobenen Dienst (Öffentliche Verwaltung); Berufs-oder Zeitsoldat als Unteroffizier/Offizier
Neben den genannten von Punkten wird ebenfalls anerkannt, wenn der Bewerber einen Familienhaushalt mit mindestens drei Personen selbstständig geführt hat. In Ausnahmefällen müssen mindestens eine erziehungs- oder eine pflegebedürftige Person im Familienhaushalt leben. Es gibt jedoch auch zwingende Ausschlusskriterien, die den Zugang zur Begabten-Abiturprüfung verwehren. Wenn ein Bewerber bereits zweimal durch die Prüfung zur allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife/Fachhochschulreife gefallen ist, dann darf er eine Begabtenprüfung nicht ablegen. Diese Regelung greift übrigens auch dann, wenn eine Prüfung zur Zulassung zum Hochschulstudium ansteht. Außerdem sind Bewerber und Bewerberinnen ausgeschlossen, die bereits eine fachgebundene Hochschulreife besitzen und die mittels Ergänzungsprüfungen die allgemeine Hochschulreife erlangen könnten.
Bestandteile einer Begabtenprüfung
Bewerber, die sich auf die Begabtenprüfung vorbereiten, müssen sich auf zwei Prüfungsteile konzentrieren. Es gibt den mündlichen und den schriftlichen Teil. Im Rahmen der schriftlichen Prüfung, die einen Zeitumfang von 4 bis 5 Stunden umfasst, werden verschiedene Aufgaben gestellt. Eine Aufgabe kommt aus einem wissenschaftlichen Fachgebiet, das der Bewerber selbst benennen darf. Das Fachgebiet muss als Studiengang an einer Hochschule des betreffenden Bundeslandes angeboten werden. Eine weitere Aufgabe kommt aus der Mathematik oder aus einer Fremdsprache, die der Bewerber ebenfalls wählen darf. Die dritte Aufgabe wird von der Prüfungskommission formuliert und kommt aus dem Fach Deutsch. In der mündlichen Prüfung wird nach einem ähnlichen Prinzip verfahren. Geprüft wird in einem wissenschaftlichen Fachgebiet, das der Bewerber vorher benannt hat. Außerdem werden Aufgaben aus der Mathematik oder der Fremdsprache gestellt, die der Bewerber in der schriftlichen Prüfung gewählt hat. Zuletzt wird eine Aufgabe aus einer der folgenden Fächergruppen gestellt.
- Fächergruppe 1 umfasst die Bereiche Physik, Chemie, Biologie und gegebenenfalls Technik.
- Die Fächergruppe 2 inkludiert Gemeinschaftskunde, Erdkunde und Wirtschaftslehre.
Die Fächergruppe im wird von der Prüfungskommission festgelegt. Die Wahl fällt dabei auf die Fächergruppe, die am wenigsten mit der Berufstätigkeit des Bewerbers zusammenhängt. Auf diesem Weg soll im Sinne einer allgemeinen Grundbildung ergänzend geprüft werden.
Prüfungswiederholung
Sollte der Prüfling durch die Begabtenprüfung fallen, darf er diese ein einziges Mal wiederholen. Bestandene Teilleistungen aus der ersten Prüfung werden nicht anerkannt. Zur Vorbereitung auf eine Begabtenprüfung muss der Prüfling keine bestimmte schulische Vorbereitung durchlaufen. Es ist ihm freigestellt, das Selbststudium zu wählen. Es gibt jedoch verschiedene Privatschulen und Bildungseinrichtungen, die Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Begabtenprüfung anbieten. Eine erste Anlaufstelle ist die örtliche Volkshochschule, die über die entsprechenden Informationen in der Region verfügt.
Alternativen zur Begabtenprüfung
Die Voraussetzungen und Anforderungen zu Begabtenprüfung sind sehr hoch. In Deutschland gibt es eine ganze Reihe von Alternativen, um das Abitur nachzuholen. Die erste Möglichkeit ist die bereits kurz erwähnte Nichtschüler-Abiturprüfung, die weniger hohe Zulassungsvoraussetzungen hat und auf die man sich ebenfalls im eigenen Tempo im Selbststudium vorbereiten kann. Die Prüfung umfasst acht Fächer, von denen vier schriftlich und vier mündlich geprüft werden. Neben den bereits erläuterten Alternativen Abendgymnasium, Kolleg oder Fernabitur gibt es noch eine ganz andere Möglichkeit.
Wenn das Ziel darin besteht, zu einem Hochschulstudium zugelassen zu werden, dann kann man das auch über den Hochschulzugang als beruflich qualifizierter Bewerber erreichen. Das heißt also, dass kein offizielles Abiturzeugnis nötig ist, sondern die gewählte Hochschule selbst ein Urteil darüber fällt, ob ein Bewerber zugelassen wird oder nicht. Es lohnt sich deshalb unter Umständen, diese Option zu überprüfen, da dadurch ein enormes Maß an Kosten und Zeit gespart werden können.